Vertrag der Dauer-Gartenpflegearbeit wird nicht eingehalten

lammetrans
Neuhof

Am 12.10.2011 wurde mit dem Unternehmen ein Vertrag für die Dauer-Gartenpflegearbeiten abgeschlossen.

Die Gartenpflege - Arbeit soll gemäß Vertrag jährlich, 1. Ende März/Anfang April, 2. Ende Juni/Anfang Juli, 3. Ende September/Anfang Oktober ausgeführt werden.

Der 3. Arbeitsgang 2011, nach Auftragsannahme, wurde zur Zufriedenheit ausgeführt und bezahlt. Der 1. Arbeitsgang für März/Anfang April 2012 wurde bis zum heutigen Tag nicht beendet/erbracht. Der Vertragsnehmer befindet sich mit seiner Leistung in Verzug.

Mein Schreiben an den Auftragnehmer am 03.06.2012:

... die Gartenpflegearbeit, gemäß Vertrag vom 12.10.2011, für den 1. Vegetationsdurchgang Ende März/Anfang April ist nicht abgeschlossen.

Ursprünglich sagten Sie zu, die Arbeit nach Ostern, in der 15. KW auszuführen. Am Freitag, den 01. Mai 2012 teilen Sie mir mit, dass Arbeit eventuell in der 24. KW erledigt wird.

Der 2. Vegetationsdurchgang Ende Juni/Anfang Juli steht nun zeitnah an. Ich bitte Sie um Mitteilung Ihrer Vorplanung zur Erledigung der Arbeit.

Schriftlich erklärt der Auftragnehmer am 05.06.2012:

Wie bereits telefonisch besprochen, werde ich keine weiteren Leistungen erbringen, wenn kein angemessener Abschlag der Rechnung vom 22.05.2012 erfolgt. Auch werde ich keine weiteren Termine benennen, da Sie wissen, ich von der Witterung, Schohn-und Setzzeit abhängig bin.

Anmerkung: Ich behalte mir einen Schadenersatzanspruch aufgrund der Vertragsverletzung vor und kündige den Vertrag außerordentlich, fristlos.

Meine Forderung an lammetrans:

Anerkennung der außerordentlichen, fristlosen Kündigung

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 9 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Offenbar befindet sich der Auftragsnehmer nicht in Leistungsverzug, sondern hat bisher wohl für seine Arbeit und Materialien von Ihnen noch keinen müden Euro zu sehen bekommen.

Und da der BF hier keine Stellung mehr nimmt, scheinen wir wohl Recht zu haben.

Sie kennen offensichtlich den Vertrag.
Die Jahresleistung mit dem Betrag. wird nach erbrachter Leistung entrichtet.
Abschlagszahlungen werden freiwillig, nach erbrachter Leistung erbracht.

Da ich den Vertrag nicht kenne, konnte ich nur mutmaßen, denn dieses Detail hatten Sie ja nicht erwähnt.

So, wie sie es oben schreiben, geht man davon aus, das Abschläge gezahlt werden SOLLEN, bzw. quartalsmäßig, nach Leistung gezahlt wird.

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Es ist eine andere Firma beauftragt.