Wir suchten über Fluege.de einen preiswerten Flug. Mailand hin- und zurück für 120 Euro. Dailydeal bot zudem noch einen Gutschein an: für knapp 20 Euro bekam man einen 50 Euro Fluege.de Gutschein. 70 Euro wären also der Endpreis auf dem Portal der Unister GmbH zu zahlen.
Im Buchungsprozess fielen uns viele Posten auf, die dann hinzu kamen: Lastschriftgebühr (40 Euro), Servicepauschale. (Für was eigentlich? Wenn man die Hotline anrufen will, ist man schnell mal 20 Euro los. Service kann das doch nicht sein, oder?) Ohne Gutschein: 220 Euro, anstelle von 120! Mit Gutschein 170 Euro. Übrigens: den Preis von 120 Euro hätten wir auch direkt bei der Airline bekommen!
Zwei Einschreiben wurden nicht beantwortet. Trotz mehrerer Urteile (selbst vom BGH!) gegen die Studenten AG, sorry GmbH - ua. 75000 Euro wegen wiederholten Verstoß gg. das UWG, fährt man mit gleicher Praxis fort. In meinen Augen riecht es regelrecht nach Betrug.
Bis heute warte ich auf die Rückzahlung. Selbst Dailydeal bietet wiederholt Gutscheine an, obwohl dort die Sachlage bekannt ist. Wahrscheinlich macht man sich nichts daraus, wenn der Ruf durch solches Verhalten ruiniert wird.
Meine Wertung: Finger weg von Angeboten der Unister GmbH (war nicht mein erster Reinfall: bei Ab-in-den-Urlaub buchte ich eine Pauschalreise = Flug war überbucht).
Meine Forderung an fluege.de:
Erstattung der ungerechtfertigten Gebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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kommentare und trackbacks 5
Hey KM-2012,
Service Pauschalen fallen i. d.R. bei allen großen Buchungsportalen an und könnten bestimmt schon vor Gutscheinkauf eingesehen werden. Weiterhin verstehe ich den Zusammenhang von ab-in-den-Urlaub zu deiner Flugüberbuchung im Rahmen einer Pauschalreise nicht, da AIDU nur ein Reisevermittler ist. Genauso wenig könnte ein kleines Reisebüro bei dir um die Ecke etwas dafür, dass der Flug, den der Reiseveranstalter für dich reserviert, von der Airline überbucht wurde.
@ Stefan Bernbach
Weder hält sich Fluege.de an aktuelle Urteile noch kann man die Gebühren vorher ermitteln.
Sollte geschlossen werden.
Auch ein weiteres Einschreiben mit Fristsetzung blieb unbeantwortet. Der gerichtliche Mahnbescheid ist bereits ausgefüllt und wird nunmehr eingereicht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Eigentlich sollte sie doch gelöst sein, Sie haben doch einen Mahnbescheid erlassen. Was ist denn dabei rausgekommen?