- Diese E-Mail schickte ich heute am Mi. d. 20.07.2012 an die Bundesnetzagentur: Beschwerde wegen Nichtgewährung des Bonus von der Fa. Flexstrom und Erläuterung zur Zählerstandangabe und noch nicht erstellter Abschlussrechnung
13:07 Antworten ▼ Beate Sorge An verbraucherservice@bnetza.de Von: Beate Sorge Gesendet: Mittwoch, 20. Juni 2012 13:07:14 An: verbraucherservice@bnetza.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich ihnen meinen bisherigen Schriftwechsel zum Thema Abschlussrechnung und Bonusgewährung der Fa. Flexstrom mit.
E-Mails anbei.
Erstmal zum Sachverhalt:
Ich wurde von Flexstrom ab dem 01.05.2011 bis zum 30.04.2012 mit Strom beliefert. Flexstrom zog die erste Rate mit Einzugsermächtigung von meinem Konto jedoch schon am Anfang April 2011 ein. Dem widersprach ich zwar nicht, aber auch das entspricht schon mal nicht dem Energielieferungsgesetz, wie ich jetzt erst herausfand.
Meine Frage hierzu: Beginnt der Vertrag damit ab dem 01.04.2011 oder erst zum 01.05.2011? Und hat das eine Relevanz für die Bonusgewährung?
Alles lief soweit erst mal reibungslos. Es begann mit der Abschlussrechnung, nach einem Jahr "Strombelieferungszeit". Flexstrom berechnete mir rund 100 kwh zu viel, trotz der korrekten Mitteilung über den Stromzählerstand vom 30.04.2012, am selben Tag noch. Per E-Mail.
Nachdem dieser Irrtum durch die Fa. distribution Vattenfall geklärt werden konnte, bekam ich jedoch von Flexstrom noch keine neue Abrechnung (heute ist der 20.06.2012) mit dem korrigierten Wert. Hierzu auch der Schriftwechsel der E-Mails.
Der größere Ärger resultiert jetzt für mich jedoch aus der strikten Haltung der Fa. Flexstrom, mir den Bonus in Höhe von 70€ nicht gewähren zu wollen.
Habe etwas recherchiert im Internet, diese Art mit den Kunden umzugehen, die keinen zweiten Vertragsjahr mit Flexstrom eingehen wollen, scheint Gang und Gäbe zu sein.
Hier mein Schriftwechsel und die Antworten von Flexstrom:
Meine 1. Mitteilung zum Zählerstand:
- FlexStrom-Vertrag 900001654216
30.04.2012 An info@flexstrom.de Von: Beate Sorge Gesendet: Montag, 30. April 2012 16:04:33 An: info@flexstrom.de
Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrtes Flexstrom Team,
hiermit teile ich ihnen Stromzählerstand am 30.04.2012, zum Vertragsende mit: 12 333,0 kWh
Erwarte die Schlussrechnung ihrerseits.
Ich danke ihnen für den reibungslosen Ablauf aller Angelegenheiten.
Vielen Dank
Beate Sorge
Die Antwort von Flexstrom (ich erspare ihnen hier die zunächst automatisch regenerierten E-Mails aufzulisten).
Dann meine 1. Mahnung zur Aufstellung der Schlussrechnung:
- 1. Mahnung: Bitte um Schlussrechnung zum FlexStrom-Vertrag 900001654216
28.05.2012 Beate Sorge An info@flexstrom.de
Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
1. Mahnung
Sehr geehrtes Flexstrom Team,
hiermit teile ich ihnen zum 2. Mal den Stromzählerstand vom 30.04.2012, zum Vertragsende mit: 12 333,0 kWh
Erwarte die Schlussrechnung ihrerseits.
Ich danke ihnen für den reibungslosen Ablauf aller Angelegenheiten.
Vielen Dank
Beate Sorge
Daraufhin folgte von Flexstrom:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216
30.05.2012 FlexStrom Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.05.2012.
Die Schlussrechnung werden Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.
Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Danny Ritscher
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Und die Schlussrechnung vom 30.05.2012 kam schriftlich! Diese war aber nicht korrekt, dazu meine E-Mail:
- 2. Fehler in der Schlussrechnung vom 30.05.2012
02.06.2012 Beate Sorge An info@flexstrom.de
Sehr geehrtes Flexstrom Team,
danke für die Schlussrechnung. Es sind ihnen zwei Fehler bei der Schlussrechnung unterlaufen.
1. Ich habe ihnen meinen Zählerstand genau am 30.04.2012 mitgeteilt. Der korrekte Zählerstand lautet 12 333,0 kwh.
2. Ist der vereinbarte Bonus in Höhe von 70€ nicht gewährt worden.
Hier ein Auszug aus ihren AGBs zur Gewährung des Bonus:
7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet.
Mein Jahresstromverbrauch beläuft sich somit auf 1 404,70 kwh.
Schlussrechnung:
1. Grundgebühr: 5,70€ x 12 Monate = 68,40€
2. Arbeitspreis: 17,70 cent/kwh = 1 404,70 x 17,70 Cent = 248,63€
3. Preisgarantie: 27€
Gesamtpreis: 344,03€ Bereits bezahlt: 307,80€
- Bonus: 70,00€ Rechnungsbetrag: 274,03€
=: 274,03€ =: 33,77€ Guthaben
Bitte überweisen sie mir mein Guthaben in Höhe von 33,77€ auf folgendes Konto:
Beate Sorge
XXXXXXXXXXXXXXXXX
Kto-Nr. XXXXXXXXXXX
Vielen Dank für die neue korrekte Schlussrechnung
Beate Sorge
In meinem Vertrag bezüglich der Bonusgewährung steht folgendes:
"Der Bonus und die Frei-kWh werden vereinbarungsgemäß frühestens nach 10 Monaten verrechnet. Die weiteren Voraussetzungen
der Bonusgewährung ergeben sich aus Ziffer 7.3 unserer AGB."
Ihr Bonus: 70€!
Die Antwort von Flex:
Es kam eine Anfrage zur Vertrags-Nr., ohne die sie mich nicht ausfindig hätten machen können, die E-Mail dazu erspare ich ihnen, ist aber vorhanden, falls erwünscht. Also teilte ich meine Vertrags-Nr. mit am 05.06.2012.
Dann die Antwort von Flex, Weitergabe an die Fachabteilung:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216 Ihre Nachricht vom 05.06.2012
06.06.2012 FlexStrom Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.06.2012.
Wir haben Ihr Anliegen an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Uwe K.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Dann die Antwort der Fachabteilung:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216
06.06.2012 FlexStrom An
Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.06.2012. Nach Ihren Angaben ist der uns vorliegende und in unserer Abrechnung verwendete Endzählerstand nicht korrekt.
Allerdings hat Ihr zuständiger Netzbetreiber uns diesen Zählerstand mitgeteilt. Nach den geltenden energierechtlichen Regelungen ist dieser Zählerstand für uns bindend.
FlexStrom hat leider nicht die Möglichkeit, eine einseitige Korrektur vorzunehmen, so gern wir dies für Sie tun würden.
Bitte setzen Sie sich daher mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung. Sofern dieser eine Korrektur vornimmt, wird FlexStrom automatisch benachrichtigt. Wir werden dann gerne eine geänderte Rechnung für Sie erstellen.
Wir bitten Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 04.07.2012. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Jennifer S.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Dann die Anfrage und Mitteilung an distribution Vattenfall:
Beate Sorge An distribution.berlin@vattenfall.de
- Sehr geerhte Damen und Herren,
bitte lesen sie sich den unteren Text von Flexstrom an mich
Beate Sorge,
Berlin
gerichtet, durch. Danke!
Flexstrom hat demnach von ihnen, meinem zuständigen Netzbetreiber, den aktuellen Stromzählerstand vom 30.04.2012 bekommen!
Der da sein sollte: 12 435,4 kwh. Dieser Wert wurde von Flexstrom für die erste Jahresabschlussrechnung genauso übernommen. Ich mache sie höflichst darauf aufmerksam, dass dieser Verbrauch nicht stimmen kann und bitte
sie höflichst diesen Wert zu korrigieren und den richtigen Wert an Flexstrom weiterzuleiten!
Mein korrekter Zählerstand vom 30.04.2012 lautet 12 333,0 kwh
Denn nur dann will Flexstrom meine Jahresschlußrechnung korrigieren.
Bitte teilen sie mir doch zu meiner eigenen Information mit, wie sie auf diesen Wert gekommen sind.
Und damit ich in Zukunft besser Bescheid weiß, bitte klären sie mich auch darüber auf, ob ich immer zur Jahresabschlussrechnung ihnen, als meinen zuständigen Netzbetreiber, meinen Zählerstand mitteilen muss. Wenn dem so ist, dann bitte ich um Entschuldigung, dass ich das nicht sofort getan habe.
Ich lese meinen Zählerstand nur mit Zeugen ab, damit genau diese Missverständnisse sofort bereinigt werden können!
Um mir selbst noch einmal Klarheit zu verschaffen, habe ich gestern, d. 06. 06. 2012 mit zwei Zeugen noch einmal meinen Stromzählerstand abgelesen, der lag dann bei 12 465,0 kwh.
Das der von ihnen übermittelte Stromzählerstand vom 30.04.2012 nicht richtig sein kann, ergibt sich schon aus der erneuten Ablesung
vom 06.06.2012.
Denn: wäre der Wert 12435,4 kwh am 30.04.2012 richtig, dann würde daraus resultieren, dass ich in der Zeit vom
01.05.2012 - zum 06.06.2012 (also in 37 Tagen) nur 29,6 kwh verbraucht hätte.
12 465,0 kwh minus 12 435,4 kwh = 29,6 kwh
Mein tatsächlicher Verbrauch vom 01.05.2011 - zum 06.06.2012 (also in 37 Tagen), liegt aber bei: 132 kwh!
12 465,0 kwh minus 12 333 kwh = 132 kwh in 37 Tagen.
Mein Jahresverbrauch vom 01.05.2011 - 30.04.2012 liegt bei:
12 333,0 kwh (korrekter Jahresendstand am 30.04.2012) minus 10 928,3 kwh (Anfangsstand am 01.05.2011) =
1 404.7 kwh Jahresverbrauch.
Macht einen Monatsduchschnittverbrauch von 117,1 kwh!
Ich danke ihnen für die Richtigstellung an Flexstrom, sodaß Flestrom eine rechtliche Grundlage hat, die erstellte Schlußrechnung
zu korrigieren!
Bitte informieren sie mich möglichst schnell über ihre weiteren Schritte!
Vielen Dank für ihre Hilfe
Beate Sorge
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216
06.06.2012 An Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.06.2012. Nach Ihren Angaben ist der uns
vorliegende und in unserer Abrechnung verwendete Endzählerstand nicht korrekt.
Allerdings hat Ihr zuständiger Netzbetreiber uns diesen Zählerstand mitgeteilt. Nach
den geltenden energierechtlichen Regelungen ist dieser Zählerstand für uns bindend.
FlexStrom hat leider nicht die Möglichkeit eine einseitige Korrektur vorzunehmen,
so gern wir dies für Sie tun würden.
Bitte setzen Sie sich daher mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung. Sofern
dieser eine Korrektur vornimmt, wird FlexStrom automatisch benachrichtigt. Wir
werden dann gerne eine geänderte Rechnung für Sie erstellen.
Wir bitten Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 04.07.2012. Sollten
wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass
Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Jennifer S.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Die Antwort von d. Vattenfall kam prompt, mit Korrektur und einer Entschuldigung:
- WG: Beschwerde Fristsetzung: 2. Geänderte Mitteilung, zum fehlerhaften Stromzählerstand vom 30.04.2012, Zählernummer 7587391
08.06.2012 gpke-netznutzung.dso-berlin@vattenfall.de An Sehr geehrte Frau Sorge, wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind. Wir haben den Sachverhalt geprüft. Wir haben den von Ihnen abgelesenen Zählerstand zum 30.04.2012 übernommen und in diesem Zuge auch beide Lieferanten (FlexStrom; Löwenzahn) über die Korrektur informiert. FlexStrom bekommt eine korrgierte Netznutzungsschlußrechnung und kann mit dieser auch die Schlußrechnung gegenüber Ihnen berichtigen. Ebenfalls haben wir die Jahresverbrauchsprognose gegenüber Ihrem Lieferanten (Löwenzahn) angepasst. Bezüglich der Zahlungsmodalitäten (Abschläge) wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen i. A. Doreen Janke Marktpartnermanagement Berlin (DSO) Vattenfall Europe Distribution GmbH Puschkinallee 52 12435 Berlin gpke-netznutzung.dso-berlin@vattenfall.de www.vattenfall.de Von: Beate Sorge
Gesendet: Donnerstag, 7. Juni 2012 23:06
An: . f Distribution Berlin (VC O-RC)
Betreff: 2. Geänderte Mitteilung, zum fehlerhaften Stromzählerstand vom 30.04.2012, Zählernummer 7587391
- Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen sie sich den unteren Text von Flexstrom an mich
Beate Sorge
Berlin
gerichtet, durch! Danke!
Flexstrom hat demnach von ihnen, meinem zuständigen Netzbetreiber, den aktuellen Stromzählerstand vom 30.04.2012
bekommen!
Der da sein sollte: 12 435,4 kwh. Dieser Wert wurde von Flexstrom für die erste Jahresabschlußrechnung genauso übernommen!
Bitte teilen Sie mir doch zu meiner eigenen Information mit, wie Sie auf diesen Wert gekommen sind. Des Weiteren übersenden sie mir das Ableseprotokoll, ggf. ihren Vorgang hierzu.
Ich mache sie höflichst darauf aufmerksam, daß dieser Verbrauch nicht stimmen kann und bitte sie diesen Wert
zu korrigieren und den richtigen Wert an Flexstrom weiterzuleiten!
Mein korrekter Zählerstand vom 30.04.2012 lautet 12 333,0 kwh
Denn nur dann will Flexstrom meine Jahresschlußrechnung korrigieren.
Und damit ich in Zukunft besser bescheid weiß, bitte klären sie mich auch darüber auf, ob ich immer zur Jahresabschlußrechnung
ihnen, als meinen zuständigen Netzbetreiber, meinen Zählerstand mitteilen muß.
Wenn dem so ist, dann bitte ich um Entschuldigung, daß ich das nicht sofort getan habe.
Ich lese meinen Zählerstand nur mit Zeugen ab, damit genau diese Mißverständnisse sofort bereinigt werden können!
Um mir selbst noch einmal Klarheit zu verschaffen, habe ich gestern, d. 06. 06. 2012 mit zwei Zeugen noch einmal meinen
Stromzählerstand abgelesen, der lag dann bei 12 465,0 kwh!
Das der von ihnen übermittelte Stromzählerstand vom 30.04.2012 nicht richtig sein kann, ergibt sich schon aus der erneuten Ablesung
vom 06.06.2012.
Denn: wäre der Wert 12435,4 kwh am 30.04.2012 richtig, dann würde daraus resultieren, daß ich in der Zeit vom
01.05.2012 - zum 06.06.2012 (also in 37 Tagen) nur 29,6 kwh verbraucht hätte!
12 465,0 kwh minus 12 435,4 kwh = 29,6 kwh
Mein tatsächlicher Verbrauch vom 01.05.2011 - zum 06.06.2012 (also in 37 Tagen), liegt aber bei:
132 kwh!
12 465,0 kwh minus 12 333 kwh = 132 kwh in 37 Tagen!
Mein Jahresverbrauch vom 01.05.2011 - 30.04.2012 liegt bei:
12 333,0 kwh (korrekter Jahresendstand am 30.04.2012) minus 10 928,3 kwh (Anfangsstand am 01.05.2011) =
1 404.7 kwh Jahresverbrauch.
Macht einen Monatsduchschnittverbrauch von 117,1 kwh!
Ich danke ihnen für die Richtigstellung an Flexstrom, sodaß Flestrom eine rechtliche Grundlage hat, die erstellte Schlußrechnung
zu korrigieren!
Bitte informieren sie mich möglichst schnell über ihre weiteren Schritte!
Aus gegebenen Anlass muss ich Ihnen eine Frist bis zum 17.06.2012 setzen. An Stelle dieser Weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass mir durch die Firma Flexstrom ebenfalls eine Frist gesetzt wurde. Sollte mir ein Schaden entstehen, so weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass ich diesen an Sie weiter leiten werde. Für Fragen erreichen Sie mich am besten per Mail, da ich den Vorgang auch lückenlos dokumentieren möchte.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Beate Sorge
Dann die Antwort von Flexstrom, ohne auf den neuen Zählerstand, der ja von d. Vattenfall längst mitgeteilt wurde:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216 _ Bonusanfrage
11.06.2012 FlexStrom An Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2012.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die
vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher
Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie
uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach
denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung,
der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung
nicht korrigieren zu können.
Für die Zahlung des Betrages von 54,36 € aus der Rechnung 1498541,
haben wir uns eine Frist bis zum 04.07.2012 vorgemerkt.
Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie
um eine entsprechende Rückinformation bis zum 04.07.2012. Sollten wir
bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass
Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.
Freundliche Grüße
S. H.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Meine erneute Anfrage wg. des Bonus:
- RE: Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216 _ Bonusanfrage
13.06.2012 Beate Sorge An info@flexstrom.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich Ihren Ausführungen so nicht zustimmen. Innerhalb Ihrer AGB´s finde ich unter Ziffer 7.3 keine Vereinbarung, dass eine Kündigung nicht innerhalb des Jahres eingereicht werden darf. Ich habe den Vertrag genau ein Jahr erfüllt. Wenn ich meinen Zahlungsvorgänge anschaue, wurde der Einzug von meinen Konto bereits zum 01.04.2011 von Ihnen vollzogen. Aufgrund der Buchungen komme ich sogar auf 13 Monate, da ich den Vertrag zu Ende April 2012 gekündigt habe. Da ich im Treu und Glauben gehandelt habe, werde ich nicht hinnehmen, dass Sie nun andere, für mich als Kunde nicht nachvollziehbare Regeln, einführen. Innerhalb Ihrer Vertragsbestätigung vom 24.01.2011 geht nur hervor, dass der Bonus und Frei-kwh nach frühestens 10 Monaten verrechnet wird. Ich möchte Sie heute freundlich bitten, diesen Vorgang genau zu prüfen und mit die Passage der AGBs, auf die Sie sich beziehen, mir zu übersenden. Des Weiteren möchte ich von Ihnen erklärt bekommen, warum Buchungen vom meinem Konto ab 01.04.20011 vorgenommen und dieses nun nicht mehr berücksichtigt wird. Aus meiner Sicht beginnt ein Vertrag mit Start der Zahlungen, die ausschließlich Sie veranlasst haben. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich natürlich kein Jurist bin, aber auch nicht davor zurückschrecken werde, mir kostenfreien Rechtsbeistand zu besorgen. Ich hoffe eine gütige Einigung und erwarte Ihren freundlichen Vorschlag schnellstmöglich. Des Weiteren habe ich mit der Firma Vattenfall den Vorgang des falschen Zählerstandes geklärt, sodass Sie mir nun eine neue Abschlussrechnung über den Verbrauch erstellen können. Die Bestätigung der Firma Vattenfall als Kopie:
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Sehr geehrte Frau Sorge, wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind. Wir haben den Sachverhalt geprüft. Wir haben den von Ihnen abgelesenen Zählerstand zum 30.04.2012 übernommen und in diesem Zuge auch beide Lieferanten (FlexStrom; Löwenzahn) über die Korrektur informiert. FlexStrom bekommt eine korrgierte Netznutzungsschlußrechnung und kann mit dieser auch die Schlußrechnung gegenüber Ihnen berichtigen. Ebenfalls haben wir die Jahresverbrauchsprognose gegenüber Ihrem Lieferanten (Löwenzahn) angepasst. Bezüglich der Zahlungsmodalitäten (Abschläge) wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen i. A. Doreen Janke Marktpartnermanagement Berlin (DSO) Vattenfall Europe Distribution GmbH Puschkinallee 52 12435 Berlin
____________________________________________________________________________________________________________________________
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung! Mit freundlichen Grüßen Sorge
> From: info@flexstrom.de
> Subject: Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216 _ Bonusanfrage
> Date: Mon, 11 Jun 2012 12:12:55 +0200
>
> Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
>
> Berlin
> Zählernummer: 7587391
>
>
> Sehr geehrte Frau Sorge,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2012.
>
> Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die
> vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
>
> Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher
> Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
> voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
> gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach
> Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
>
> Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie
> uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach
> denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung,
> der Bonus zustünde.
>
> Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung
> nicht korrigieren zu können.
>
> Für die Zahlung des Betrages von 54,36 € aus der Rechnung 1498541,
> haben wir uns eine Frist bis zum 04.07.2012 vorgemerkt.
> Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie
> um eine entsprechende Rückinformation bis zum 04.07.2012. Sollten wir
> bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass
> Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.
>
> Freundliche Grüße
>
> S. H.
> FlexStrom-Serviceteam
>
> FlexStrom Aktiengesellschaft
> Reichpietschufer 86-90
> 10785 Berlin
>
> Telefon: 01805 003709*
> E-Mail: info@FlexStrom.de
> Web: www.FlexStrom.de
> Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
>
> Sitz der Gesellschaft: Berlin
> Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
> HRB 90656
>
> Vorstand:
> Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
> Martin Rothe
> Michael Happ
>
> Aufsichtsrat:
> Michael Hoepfner (Vors.)
>
> *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Die Anwort von Flexstrom:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216 _ Bonusanfrage
11.06.2012 FlexStrom An Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2012.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die
vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher
Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie
uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach
denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung,
der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung
nicht korrigieren zu können.
Für die Zahlung des Betrages von 54,36 € aus der Rechnung 1498541,
haben wir uns eine Frist bis zum 04.07.2012 vorgemerkt.
Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie
um eine entsprechende Rückinformation bis zum 04.07.2012. Sollten wir
bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass
Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird.
Freundliche Grüße
S. H.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Flexstrom, Weiterleitung an die Fachabteilung:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216
18.06.2012 FlexStrom An Abnahmestelle: Frau Beate Sorge
Berlin
Zählernummer: 7587391
Sehr geehrte Frau Sorge,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.06.2012.
Wir haben Ihr Anliegen an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns
mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Ihr FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
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Dann die Antwort der Fachabteilung mit Aufwartung der Gerichtsurteile, welche diese Praktik gutheißen:
- Ihr FlexStrom-Vertrag 900001654216-Bonusanfrage
19.06.2012 Antworten FlexStrom An Sehr geehrte Frau Sorge,
wir beziehen uns auf Ihre erneute Anfrage vom 13.06.2012, müssen Ihnen aber
mitteilen, dass wir aus den nachfolgenden Gründen einen Anspruch auf
Auszahlung des Bonus nicht erkennen können.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung
wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Die Wirksamkeit unserer vertraglichen Regelung wird von der herrschenden
Meinung in der Rechtsprechung bestätigt.
Hervorzuheben ist, dass inzwischen auch das erste Berufungsurteil in Sachen
„Bonus“ vorliegt. Das Landgericht Berlin hat sich in seinem Urteil 13.1.2012,
Az. 56 S 58/11, vollumfänglich unserer Ansicht sowie der ganz herrschenden
Meinung in der Rechtsprechung angeschlossen und eines der wenigen hiervon
abweichenden Urteile aufgehoben.
Hinzu kommt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Gerichte, die sich mit der Frage beschäftigt haben, unserer Ansicht folgt. Amtsgericht Linz in seinem Urteil vom 14.12.2010, Az.: 21 C 640/10, Amtsgericht Göppingen in seinem Urteil vom 28.2.2011, Az.: 3 C 1886/10, Amtsgericht Hof in seinem Urteil vom 8.4.2011, Az.: 14 C 238/11, Amtsgericht Kelheim in seinem Urteil vom 9.5.2011, Az.: 2 C 283/11, Amtsgericht Syke in seinem Urteil vom 20.5.2011, Az.: 24 C 320/11, Amtsgericht Rendsburg in seinem Urteil vom 16.6.2011, Az.: 18 C 206/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.6.2011, Az.: 17a C 112/11, Amtsgericht Monschau in seinem Urteil vom 24.8.2011, Az.: 2 C 121/11, Amtsgericht Pforzheim in seinem Urteil vom 13.9.2011, Az.: 6 C 195/11, Amtsgerichts Passau in seinem Urteil vom 15.9.2011, Az.: 11 C 1382/11, Amtsgericht Rinteln in seinem Urteil vom 21.9.2011, Az.: 2 C 203/11, Amtsgericht Viechtach in seinem Urteil vom 14.10.2011, Az.: 2 C 515/11, Amtsgericht Düsseldorf in seinem
Urteil vom 18.10.2011, Az.: 51 C 9719/11, Amtsgericht Steinfurt in seinem Urteil vom 18.10.2011, Az.: 21 C 1044/11, Amtsgericht Germersheim in seinem Urteil vom 21.10.2011, 1 C 486/11, Amtsgericht Cham in seinem Urteil vom 25.10.2011, Az.: 8 C 758/11, Amtsgericht Kaufbeuren in seinem Urteil vom 26.10.2011, Az.: 4 C 1087/11, Amtsgericht Kerpen in seinem Urteil vom 27.10.2011, Az.: 101 C 179/11, Amtsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 23 C 0343/11; Amtsgericht Soest in seinem Urteil vom 9.11.2011, Az.: 14 C 159/11, Amtsgericht Bückeburg, Urteil vom 10.11.2011, Az.: 30 C 272/11, Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 15.11.2011, Az.: 113 C 175/11, Amtsgericht Rockenhausen in seinem Urteil vom 15.11.2011, Az.: 2 C 701/11, Amtsgericht Wetzlar in seinem Urteil vom 15.11.2011, Az. 36 C 982/11, Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 17.11.2011, Az.: 15 C 265/11, Amtsgericht Brilon in seinem Urteil vom 23.11.2011, Az.: 8 C 251/11, Amtsgericht Cottbus in seinem Urteil
vom 25.11.2011, Az.: 41 C 364/11, Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 25.11.2011, Az.: 106 C 226/11, Amtsgericht Friedberg/H. in seinem Urteil vom 29.11.2011, Az.: 2 C 1286/11 (20), Amtsgericht Vechta in seinem Urteil vom 29.11.2011, Az.: 11 C 1423/11, Amtsgericht Oberhausen in seinem Urteil vom 29.11.2011, Az.: 35 C 2088/11, Amtsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 1.12.2011, Az.: 235 C 12178/11, Amtsgericht Tübingen in seinem Urteil vom 2.12.2011, Az.: 2 C 748/11, Amtsgericht Einbeck in seinem Urteil vom 05.12.11, Az. 2 C 268/11, Amtsgericht Einbeck in seinem Urteil vom 6.12.2011, Az.: 2 C 284/2011, Amtsgericht Lübeck in seinem Urteil vom 6.12.2011, Az.: 31 C 2959/11, Amtsgericht Dorsten in seinem Urteil vom 8.12.2011, Az.: 3 C 158/11, Amtsgericht Bamberg in seinem Urteil vom 13.12.2012, Az.: 120 C 1557/11, Amtsgericht Geilenkirchen in seinem Urteil vom 16.12.2011, Az.: 2 C 351/11, Amtsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 23.12.2011, Az.: 92 C 4340/11 (42), Amtsgericht
Hamburg in seinem Urteil vom 23.12.2011, Az.: 20a C 223/11, Amtsgericht Neuss in seinem Urteil vom 27.12.2011, Az.: 101 C 4633/11, Amtsgericht Borken in seinem Urteil vom 28.12.2011, Az.: 14 C 161/11, Amtsgericht Nagold in seinem Urteil vom 5.1.2012, Az.: 3 C 424/11, Amtsgericht Hamm in seinem Urteil vom 13.1.2012, Az.: 16 C 240/11, Amtsgericht Charlottenburg in seinem Urteil vom 17.1.2012, Az.: 224 C 506/11, Amtsgericht Dinslaken in seinem Urteil vom 20.1.2012, Az.: 36 C 63/11, Amtsgericht Köln in seinem Urteil vom 20.1.2012, Az.: 219 C 527/11, Amtsgericht Ingolstadt in seinem Urteil vom 26.1.2012, Az.: 16 C 2189/11, Amtsgericht Norderstedt in seinen Urteilen vom 27.1.2012, Az.: 47 C 290/11 und Az.: 47 C 291/11, Amtsgericht Mehldorf in seinem Urteil vom 30.1.2012, Az.: 84 C 1475/11, Amtsgericht Bad Sobernheim in seinem Urteil vom 31.1.2012, Az.: 61 C 431/11, Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 2.2.2012, Az.: 83 C 491/11 Amtsgericht Helmstedt in seinem Urteil vom 2.2.2012, Az.: 2
C 444/11, Amtsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 10.2.2012, Az.: 12 C 481/11, Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck in seinem Urteil vom 15.2.2012, Az.: 3 C 1145/11, Amtsgericht Rotenburg (Wümme) in seinem Urteil vom 15.2.2012, Az.: 5 C 560/11, Amtsgericht Halle (Saale) in seinem Urteil vom 21.2.2012, Az.: 94 C 3994/11, Amtsgericht Torgau in seinem Urteil vom 24.2.2012, Az.: 1 C 279/11, Amtsgerichts Hamburg-St. Georg in seinem Urteil vom 23.2.2012, Az.: 921 C 527/11, Amtsgericht Winsen (Luhe) in seinem Urteil vom 28.2.2012, Az.: 22 C 1299/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 28.2.2012, Az.: 8a C 224/11, Amtsgericht Kitzingen in seinem Urteil vom 1.3.2012, Az.: 1 C 744/11, Amtsgericht Wetzlar in seinem Urteil vom 1.3.2012, Az.: 30 C 1144/11 (30), Amtsgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 2.3.2012, Az.: 93 C 6138/11 (31), Amtsgericht Sondershausen in seinem Urteil vom 2.3.2012, Az.: 4 C 398/11, Amtsgericht Lünen in seinem Urteil vom 5.3.2012, Az.: 8 C 34/12, Amtsgericht
Saarlouis in seinem Urteil vom 07.03.2012, Az.: 28 C 1227/11 (70), Amtsgericht Wittlich in seinem Urteil vom 14.3.2012, Az.: 4b C 545/11, Amtsgericht Köln in seinem Urteil vom 14.3.2012, Az.: 205 C 481/11, Amtsgericht Herford in seinem Urteil vom 15.3.2012, Az.: 12 C 1481/11, Amtsgericht Ibbenbüren in seinem Urteil vom 15.3.2012, Az.: 31 C 257/11, Amtsgericht Paderborn in seinem Urteil vom 20.3.2012, Az.: 55 C 210/11, Amtsgericht Kaiserslautern in seinem Urteil vom 20.3.2012, Az.: 1 C 1643/11, Amtsgericht Schweinfurt in seinem Urteil vom 22.3.2012, Az.: 10 C 1328/11, Amtsgericht Freiberg in seinem Urteil vom 27.3.2012, Az.: 5 C 744/11, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal in seinem Urteil vom 27.3.2012, Az.: 3 C 1047/11, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek in seinem Urteil vom 29.3.2012, Az.: 711 C 182/11, Amtsgericht Fürth in seinem Urteil vom 2.4.2012, Az.: 1 C 898/11, Amtsgericht Alsfeld in seinem Urteil vom 2.4.2012, Az.: 30 C 26/12, Amtsgericht Mettmann in seinem Urteil vom 3.4.2012, Az.:
21 C 3/12, Amtsgericht Gummersbach in seinem Urteil vom 3.4.2012, Az.: 11 C 502/11, Amtsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 16.4.2012, Az.: 52 C 52/12 (9), Amtsgericht Pankow/Weißensee in seinem Urteil vom 17.04.2012, Az.: 9 C 6/12, Amtsgericht Soest in seinem Urteil vom 18.4.2012, Az.: 14 C 8/12, AmtsgerichtPassau in seinem Urteil vom 18.04.2012, Az.: 16 C 31/12, Amtsgericht Essen in seinem Urteil vom 19.04.2012, Az.: 131 C 23/12, Amtsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 20.4.2012, Az.: 12 C 40/12), Amtsgericht Germersheim in seinem Urteil vom 03.05.2012, Az.: 3 C 29/12 sowie das Amtsgericht Dachau in seinem Urteil vom 03.05.2012, Az.: 3 C 22/12.
Diesen Entscheidungen können Sie entnehmen, dass kein Anspruch auf den Bonus besteht.
Freundliche Grüße
D. L.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 003709*
E-Mail: info@FlexStrom.de
Web: www.FlexStrom.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656
Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe
Michael Happ
Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen
Bitte helfen sie mir, damit ich meinen Bonus bekomme und auch die anderen enttäuschten Kunden!
Danke
Beate Sorge
Bestell-/Kundennummer: FlexStrom-Vertrag 900001654216
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstellung der korrigierten Schlussrechnung mit Bonusgewährung in Höhe von 70€
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Die Bundesnetzagentur interessiert sich meiner Erfahrung nach leider kein bisschen für solche Beschwerden. Dort scheint nur ein völlig unnützer Beamtenapparat zu agieren.
Hinsichtlich der Bonusforderung gibt es zwar eine verbraucherfreundliche Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie, aber Flexstrom wehrt sich degegen. Es bleibt nur die gerichtliche Klärung. Bevor man jedoch selber klagt, sollte man auf jeden Fall die Musterprozesse der Verbraucherzentralen abwarten.
Und nun zu Flexstrom selbst: Diese "Firma" legt es nur darauf an, die Kunden durch Nichteinhaltung von Versprechen (z. B. Bonus), dubiosen Auslegungen der Geschäftsbedingungen, die keiner versteht, und unbegründeten Preiserhöhungen um ihr Geld zu bringen. Die Lehre daraus:
- keine Verträge mit solchen unseriösen Stromanbietern abschließen
- bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
- alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) informieren und dringend davon abraten.
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abcschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.
Hallo,
ich bin auch auf die "Argumente" von FlexStrom reingefallen.
Jetzt bin ich auf der Suche nach Gerichtsurteilen, die zum Thema Nichtzahlung von Bonus und Frei-KWh negativ für FlexStrom ausgefallen sind.
Und weiß jemand, wann und wo die Verbraucherschutzklagen der Verbraucherzentralen entschieden werden?
Rolf Offermann
Frankfurt (Oder)
Sehr geehrtes Team,
Flexstrom bleibt hart und fordert weiterhin den Betrag von 54,36€ ein.
Mit rund 100 kWh zu viel Verbrauch und ohne Bonusgewährung.
Die Bundesnetzagentur hat bisher gar nicht reagiert.
Vielen Dank für die Nachfrage
Beate Sorge
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Gute Nachrichten! Bitte weiter verbreiten!
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/NewsDetail__13273/
Landgericht Berlin: Flexstrom muss Bonus zahlen
(18. Januar 2013) Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.
Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem anderen Urteil warf das Landgericht Heidelberg Flexstrom versuchte Bauernfängerei vor.
Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt sollten Flexstrom per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, rät der Bund der Energieverbraucher e. V. zu einem Mahnbescheid gegen Flexstrom.
Der Bund der Energieverbraucher e. V. hatte Flexstrom die "Trübe Funzel" für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten verliehen und rät von einem Wechsel zu Flexstrom ab.