Ich innerhalb der Wiederruffrist gekündigt und jetzt eine Rechnung von 116,80 € bekommen. Ich habe niemals eine Aufforderung bzgl. eines Zählerstandes erhalten.
Die Service Hotline beruft sich auf einen Nebensatz in der "Begrüßungsmail". Lächerlich! Sie hätten auch angeblich den Wert schätzen lassen. Eine Ratenzahlung sei ebenfalls nicht möglich.
Man erhält nur inkompetente Antworten und zu einem Verantwortlichen kann man angeblich auch nicht weitergeleitet werden.
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Ratenzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 27.06.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
1) Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher steht im Artikel "So klappt der Wechsel"
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/
unter anderem Zitat:
".. . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen
beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!)
und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.
Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. ... "
2) Der Netzbetreiber (muss nicht mit dem Grundversorger identisch sein!) übermittelt die Lastgang (bei Gas) - und Zählerdaten via Mscons an Extraenergie. Normalerweise meldet Extraenergie an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und bei Gas Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie erfolgte.
Wenn innerhalb dr Widerrufszeit widerrufen, würde ich keinen Cent zahlen. Warum dann Ratenzahlung?
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.