Vertragsverhältnis wird nach Kündigung vorzeitig beendet

Mit Schreiben vom 29.04.2012 habe ich meinen Gasliefervertrag fristgerecht zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres (31.12.2012) gekündigt. Die Kündigung erfolgte ausdrücklich zunächst nur fristwahrend und mit dem Hinweis, dass das Vertragsverhältnis bei einem akzeptablen Verlängerungsangebot verlängert werden kann.

Darauf hin hab ich am 04.05.2012 eine Kündigungsbestätigung zum 30.06.2012 erhalten. Auf Mitteilungen per Mail, per Fax und über das Online-Kunden-Formular habe ich jeweils nur hinhaltende Mitteilungen erhalten, dass die Angelegenheit geprüft werde und innerhalb weniger Tage eine Nachricht erfolgen werde. Auch auf meine Aufforderung, die vertraglich vereinbarten Laufzeit von einem Jahr einzuhalten, hat e-wie-einfach bis heute ebenso wie alle anderen genannten Mitteilungen nicht weiter reagiert. Im Gegenteil. Beim Log-In im Kundenservice wurde ich aufgefordert, meinen Zählerstand zum 30.06. abzulesen.

Da ich im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung meinen Bonus verlieren würde, ist mir nicht klar, ob System hinter der Verhaltensweise des Anbieters steht, um den vertraglich vereinbarten Bonus nach einjähriger Vertragslaufzeit nicht zahlen zu müssen. Leider sehe ich z. Zt. keine andere Möglichkeit, als die Bundesnetzagentur einzuschalten und einen mir ggfls. entstehenden Schaden anwaltlich geltend zu machen.

Bestell-/Kundennummer: 1101102140AG

Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas:

Einhaltung der einjährigen Vertragslaufzeit und Bonuszahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 30.06.2012
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Abteilung: Presse/PR

02.07.2012 | 08:03 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern, dass es bei Ihrer Kündigung zu diesem Missverständnis gekommen ist. Um eine Lösung zu finden, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH GmbH

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst