Meinen USB-Surfstick hatte ich meiner Tochter ausgeliehen und die hat ihn an ihre Freundin weitergegeben mit dem Hinweis, es sei einen Flatrate zum Surfen drauf. Und am letzten Tag vor Vertragsende, 30.4.2012, hat diese Freundin, zu Besuch in Kroatien, noch was im Internet nachgesucht.
Alles, was gut ist, aber 8300 Euro für 0,8 GB, das habe ich noch nie gehört! Aber das Wort: "Anstand" hat nun wirklich im Geschäftsbetrieb offenbar nichts mehr zu suchen. Warum eigentlich nicht?
Bestell-/Kundennummer: 1114431966
Meine Forderung an mobilcom-debitel:
80 Euro wäre doch schon Anständig bezahlt!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Sind die 8300 € zu unrecht berechnet worden oder finden Sie die einfach zu hoch? Wenn es so in der Preistabelle steht kann man nur auf Kulanz hoffen. Aber das ist eher eine Bitte und keine Beschwerde.
10 Euro pro MB sind happig. Aber ist halt EU-Ausland.
In Ägypten waren es vor 2 Jahren noch 19 Euro pro MB.
Das ist die juristische Definition von Wucher:
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Nun würde ich mal behaupten, daß hier die Unerfahrenheit von Menschen ausgenutzt wird.
Es ist doch eine Fiktion zum Schutz vor diesem Vorwurf, daß man unterstellt, ein verständiger Mensch könnte alle Details eines Vertragswerks, das er unterschreibt, kennen und verstehen. Weder ich, noch meine Tochter, noch die Freundin hatten die geringste Ahnung davon, daß man mit dem Stick durch Internetsurfen so extreme Kosten verursachen kann! Daß in diesem Forum schon abgebrühte Leser sitzen, die jedes Maß für Anstand auch schon belanglos finden, kann ich verstehen.
Wenn Geschäftsleute das bezahlen, dann doch auch nur aus ihrer Notlage heraus, darauf angewiesen zu sein.
Der Zusammenhang zwischen Preis und Leistung ist hier jedenfalls in einem extremen Missverhältnis!
Nicht umsonst wird diesem Treiben jetzt, zumindest innerhalb Europas, von den Gesetzgebern ein Riegel vorgeschoben!
Es geht aber hier nicht um Vertragliche Spitzfindigkeiten. Ein Blick in die Tarifliste ist jemand schon zuzumuten. Daher kann man nur sagen das die Preise dem Kunden vorher bekannt gemacht worden sind. Wenn man nun die Karte weitergibt ist man sowieso selbst schuld, vor allem wenn man dann auch selbst falsche Informationen über die Preise weitergibt. Und wenn sie den Preis als zu hoch empfinden hätte man den Vertrag halt nicht unterschreiben sollen.
edit: 0,8GB mag vieleicht wenig klingen. Aber das ist defintiv SEHR viel mehr als nur kurz was im Internet nachsehen.
Ich denke eher Sie wußten genau über die Gefahren bescheid, haben es aber nur versäumt ihre Tochter darüber aufzuklären.
Ich finde das ist eine Frechheit. Da wird die Unkenntnis des Kunden schamlos ausgenutzt.
An Ihrer Stelle würde ich das nicht bezahlen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, ging aber "nur" um 680 Euro. Ich habe der Rechnung widersprochen und nicht gezahlt. Dazu hatte ich noch einige Auszüge aus diversen Gerichtsurteilen beigefügt. Noch bevor ich von der Post den Rückschein erhielt wurde ich schon zurückgerufen. Sie haben sich vielmals bei mir entschuldigt und die kompletten Roaming Gebühren übernommen.
Hier mal die Tarifdetails:
http://shop.mobilcom-debitel.de/online-shop/tarife/internet-flat-vodafone-t-mobile/sonstige-informationen/1696876
Und bitte sag mir mal einer, wie man dort erkennen kann, daß 0,8 GB im Ausland 8300 Euro kosten können?
Aber mit einem ernsthaften Argument, nicht blablabla.
Steht doch klar und deutlich in der Fußnote 5.)
-im Ausland plus Roaming-Preise-
Davon abgesehen werden dies Preise vom ausländischen Dienst erhoben und nicht von Mobilcom.
Tut mit leid, aber wer in der heutigen Zeit von diesen Roaminggebühren noch nichts gehört hat, sollte das Internet gar nicht nutzen.
Davor wird schon seit J a h r e n gewarnt!
Es gibt auch im Ausland die Möglichkeit günstig zu surfen, man muß sich nur drum kümmern!
Am Rande bemerkt, 800 MB sind für eine mobile Nutzung des Internet eine enorme Menge.
Ich verbrauche mit 24 stündiger Nutzung, surfen, shoppen und mailen weniger als 150 MB im Monat!
Mit ein wenig Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen vielleicht diese Gebühren zu drücken, aber da Kroatien kein EU Mitglied ist würde dies nur auf Kulanz geschehen, weil, rechtlich gesehen, alles in Ordnung ist.
@ 1457751
Die überzogenen Gebühren werden zum allergrößten Anteil vom eingenen Provider erhoben, nicht vom Ausland.
Dies ergibt sich schon daraus, dass man bei manchen Providern wesentlich günstigere Auslandspakete erwerben kann.
Natürlich wir der eigene Provider dies auf das Aulsand schieben.
Und ob eine Mini-Fussnote einen Mondpreis begründen kann, sollte sich bei diesem hohen Betrag doch mal ein RA anschauen.
Wenn ein Hotel schreiben würde: Bier 4 Euro *) Zuschlag für Zimmerservice und dann 4000 Euro dafür auf die Rechnung setzen würde, wäre das dann gültig?
Dann schaut euch mal diese Tabelle (ganz unten) an:
http://www.cnet.de/praxis/mobile/41533582/page/4/roaming_gebuehren_so_entgehen_sie_der_kostenfalle_im_ausland.htm
Kroatien ist, wie bereits geschrieben, nicht in der EU und von der Deckelung nicht betroffen.
Da fallen bis zu 316,- € pro 20 MB(!) an.
Sind 8000 € geradezu ein Schnäppchen
Sind Sie sich wirklich sicher, dass die Freundin Ihrer Tochter den Stick nicht and die Freundin ihrer Freundin und die wiederum an einen guten Freund ihres Freundes weiter gegeben hat?
RB 3512509 Muß ja so sein!
Ich kann gar nicht glauben, wie leichtsinnig man heutzutage mit so kostspieligen Dingen umgeht. Der Vater gibt den Stick der Tochter, die der Freundin, die nimmt den mit ins Ausland und läßt halb Kroatien damit surfen.
BF ist ja mehr als leichtsinnig, der ist nicht mehr zu retten!
Die Fremden Leute konnten mit dem auf Ihn angemeldeten Vertrag machen was sie wollten. Hallooo
Die Summe entsteht doch nicht aus Unwissenheit des Verbrauchers, sondern aus purer Leichtsinnigkeit. Da muß man das Kleingedruckte nicht mal lesen, die hätten in Kroatien alles damit anstellen können und Bf muß das natürlich bezahlen.
@ Ganz Ehrlich doch gerade dann muß man das Kleingedruckte lesen und sich über anfallende Kosten informieren. Oder halt ein festgelegtes Limit taxen. Bei den anderen Gesichtspunkten, muß ich Ihnen recht geben.! Das ist mehr als leichtsinnig, daß ist verantwortungslos.
Da braucht man hinterher auch nicht zu jammen!
Lieber Bf, könnte es auch sein, dass Sie selber und nicht Ihre Tochter oder deren Freundin. ach, lassen wir das.
;-)
So, so.
Klar und deutlich steht es da!
In einer Fußnote!
Kein Preis, wie in der ganzen Liste darüber, sorgfältig, Spalte um Spalte.
Roaming soll also für alle Menschen klar und deutlich "Tausendfacher Preis" bedeuten?
Wäre das eigentlich schwierig gewesen für Debitel, da rein zu schreiben: Roaming kann bis zu 1000-fache Kosten verursachen!
Ich meine auch oben, bei den Preisen. Nicht unten, bei den Fußnoten?
Warum eigentlich nicht? Ist das verboten?
Jedenfalls sind ja innerhalb Europas jetzt die hohen Kosten verboten worden. Wäre doch nicht notwendig gewesen, wenn sowieso alle darüber im Klaren waren!
@ Kein Mitleid!
Sie sind ja ein liebenswerter Zeitgenosse.
Da wird einer abgezockt und sie treten noch nach.
Eine Charaktereigenschaft, die immer gut ankommt.
@ Ein Reisender BF ist doch nicht abgezockt worden, sondern hat mit seiner Unangebrachen Freizügigkeit versucht das Unternehmen abzuzocken. 0,8 GB im Ausland
@ BF Lieber Herr Gröll, Sie können doch nicht ernstaft erwarten, daß alle Eventualitäten in der Preisliste aufgeführt werden müssen.
Es ist doch Ihre Aufgabe sich EINGEHEND (durch Absprachen mit Debitel) über mögliche Kosten zu informieren, bevor Sie so freizügig, Fremde Leute auf Ihren Vertrag surfen lassen.
Es bedeutet Ruin für mich für lange Zeit, das was Debitel sich da mal mit einer Fußnote verdient haben will.
Hier einmal die Ansicht eines Gerichtes zu so einem Fall:
http://www.damm-legal.de/lg-saarbruecken-mobilfunkanbieter-hat-keinen-anspruch-auf-ueber-3300-eur-roaming-gebuehren
Ich hoffe, dass damit mit einem RA etwas für Sie gewonnen werden kann.
Und an Ehrlich, Leser & Co.
Auch das Gericht lehnt es ab, Preise irgendwo zu verstecken.
'Daß in den einbezogenen AGB über die Kostenpflichtigkeit von Roaming-Diensten aufgeklärt wird, genügt nicht. Für den durchschnittlichen Kunden erschließt sich hieraus nämlich nicht, daß der Auslandstarif im Vergleich zu dem inländischen Preis unvergleichlich hoch sein kann und deshalb bei der Inanspruchnahme von Roaming-Diensten exorbitant hohe Gebühren anfallen können. '