Ferienwohnung läßt zu Wünschen übrig

Rheinbreitbach - Breite Heide

Unsere Ferienwohnung entsprach nicht unseren Erwartungen.

Die Toilette war auf dem Flur und nicht abschließbar. Das Geschirr sollte man auf der Toilette spülen und wir mussten die Wohnung im Voraus bezahlen.

Wir konnten die Wohnung nicht beziehen und bekamen unser Geld nicht mehr zurück.

Meine Forderung an Landhaus Hahn:

Geld zurück

Antwort auf die Beschwerde vom 03.07.2012
Hotel & Objekt Management GmbH

Abteilung: Privat

13.07.2012 | 11:19 Uhr

Herr Jungers Beschwerde zum landhaus-am-rheinsteig.de

wir haben zur Zeit Urlaub, aber ich antworte trotzdem nochmal. Wir sind ein privat geführtes Haus.

Herr J. hat keine Ferienwohnung gebucht. Nach dem in unserem Haus keine Ferienwohnung frei war und seine Frau alternativ die Dachgeschossunterkunft mit allen Merkmalen, also ohne Küche, jedoch mit Kühlschrank, angeboten wurde und diese die Priorität der Frau auf die billigste Unterkunft entsprach, buchte diese. Da keine Küche angeboten, wird Geschirr notwendigerweise in einer Schüssel abgewaschen, nicht wie von Herrn J. geäußert in der Toilette,

Auf die zuvor verwiesene Jugendherberge in Bad Honnef zu 18,50 €/Ü/Person im 4 bzw. 6 Bettzimmer wurde nicht gewünscht. Die gepflegte und geschmackvoll eingerichtete Unterkunft im Vergleich kostete 40 €/Ü für zwei allein in ca. 30 qm mit eigenem Bad, großem Balkon, Wohn- und Schlafbereich, Kühlschrank, WLAN Anschluss und Videorecorder, einem zu nutzendem ca. 50 qm Eingangsbereich, sowie Stellplatz. Es gefiel ihnen sichtbar nicht, dass sich die Unterkunft mitten im Waldwohngebiet ohne Infrastruktur befindet, zudem ein Nichtraucherobjekt ist.

Es tut uns leid, dass die Unterkunft trotz ausführlicher Beschreibung, erst entsprach, dann plötzlich nicht mehr nicht den Erwartungen entsprach, nachdem Sie den Toaster und die 2er Herdkochplatte, welche auf Wunsch der Frau extra für den seltenen Bedarfsfall (Regenwetter) zur Verfügung gestellt wurde, nach unsachgemäßer Bedienung einen Brand verursachten und tagelang unangenehm die Unterkunft belastete. Nach Aussagen der Frau wollten sie im Urlaub nur Essen gehen.

Da wir so einem Geschehnis noch nicht ausgesetzt waren, unser Gästebuch Bände spricht und wir uns im Urlaub befinden, werden wir nach dem Urlaub Kontakt zur Fam. J. aufnehmen. Wir machen für unsere Gäste fast alles! .

Beim Abhören unseres Telefonanschlusses stellten wir fest, dass Herr J. ca. 20-50 x am Tag und Nacht anruft und wenn unsere "Hauswächter während des Urlaubs" ans Telefon gehen, werden sie als Betrüger beschimpft, mit Einschaltung eines RA und Staatsanwaltschaft bedroht und übelst beschimpft.

Fazit: Herr J. sollte demnächst selbst die Unterkunft aussuchen und buchen.

Herzlichst Hahn

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@ ReclaBoxler-7325039 und Recla-Boxler-9763352
Meine Telefon-Nummer steht schon seit Jahrzehnten "für alle Welt sichtbar" im Telefonbuch. Was soll diese Hysterie?

Es geht doch hier wohl darum, gegen wen sich die Beschwerde richtet.

Wollen Sie, Herr Wolfgang Junger, keine Angaben dazu machen?
Sie antworten auf die unsinnigen "Telefonnummern-Veröffentlichungs-Bemerkungen", machen aber keine genauen Angaben zum Vermieter der Ferienwohnung. Wie soll der denn von Ihrer Beschwerde erfahren?

So kann man das Ding hier doch vergessen!

Die beschwerde ist noch nicht gelöst haben von Landhaus Hahn in Rheinbreitbach-OT Breite Heide noch keinen Euro zurückbekommen. Junger Wolfgang

Meinst du www.landhaus-am-rheinsteig.de?

Der Vermieter Landhaus Hahn teilt mit: Herr junger hat keine FeWo gebucht, sondern seine Frau eine Unterkunft/2 Zimmer 30 qm mit Balkon ohne Küche Priorität auf preiswert für 40 € pro Tag für zwei, nachdem die Fewo bereits belegt war. Die Fam. Junger hat die Unterkunft bezogen. Sie hat dann einen Schwelbrand mit beißendem Geruch in der Unterkunft ausgelöst und Sachschaden verursacht. Passiert soll das sein beim Kühlschrank anstellen. Das Ehepaar Junger lüftete sofort und ging dann auswärts essen. Als es wieder kamen nahmen sie das Gepäck und gingen. Tatsächlich konnte die Unterkunft tagelang wegen der Geruchsbelästigung nicht bewohnt werden. Keinem Urlauber ist je der Gedanke gekommen sich auf oder in der Toilette Geschirr abzuwaschen oder sich vor seinem Partner auf dieser einzuschließen. Das Bad mit Toilette gehört nur zu dieser Unterkunft/Zimmer. Es ist richtig, das sich die Toilette auf dem dazugehärigem Flur, wie auch die Garderobe befindet. Diese Unterkunft wird seit Jahren bevorzugt gebucht. Was soll der Vermieter jetzt mit der Fam. Junger machen?

Beschwerde ist nicht gelöst, da wir bis heute kein geld überwiesen bekammen.

Haben bis jetzt kein Geld zurückbekommen, kann man vergessen.