Verkäufer ignoriert Verbraucherrecht nach dem Fernabsatzgesetz

03130 Spremberg

Auch wenn es hier nur um den vergleichsweise geringen Betrag von 6,90 EUR geht, mache ich mir dennoch die Mühe, Arbeitsbedarf24.de auf diesem Wege um die Einhaltung von Verbraucherrechten nach dem Fernabsatzgesetz anzuhalten.

Zum Sachverhalt:

Am 27.05.2012 habe ich beim Onlineshop von Arbeitsbedarf24.de ein HUDSON Rückendrucksprühgerät zum Preis von 49,00 EUR zzgl. Versandkosten (4,90 EUR) bestellt, wobei die Bezahlung über PayPal erfolgt ist.

Nach der Lieferung am 31.05.2012 musste ich jedoch feststellen, dass das Gerät in seiner Funktionalität nicht meinen Erwartungen entsprach; außerdem gab es Abweichungen zwischen der Artikelbeschreibung des Verkäufers und dem gelieferten Artikel (So war die beworbene Metallsprühlanze aus Kunststoff und das Fertigungsland -lt. Verpackungsaufdruck- nicht "Made in USA" sondern "Made in China".).

Um die die dann vorgesehene Rückgabe für den Verkäufer möglichst kostengünstig zu gestalten, bat ich um die Zustellung eines Retourenlabels.

Da der Verkäufer meine Bitte mit dem Angebot einer Preisminderung beantwortete (Zeitgleich wurde die Artikelbeschreibung im Onlineshop teilweise überarbeitet, der ursprüngliche Text liegt mir jedoch noch vor.), habe ich das Gerät am 02.06.2012 auf eigene Kosten via DHL zurückgeleitet, wobei ich gleichzeitig um Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Hin- und Rücksendekosten (Rücksendekosten: 6,90 EUR) bat.

Nachdem ich am 08.06.2012 den durch PayPal abgesicherten Betrag (leider nur Kaufpreis + Hinsendekosten) erhalten hatte, bat ich den Verkäufer am 15.06.2012 -unter Nennung meiner Kontodaten und dem Verweis auf das Fernabsatzgesetz, das eine kostenlose Rückgabe bei Artikeln mit einem Warenwert von über 40,00 EUR vorsieht- erneut um die Erstattung der Rücksendekosten. Da auch diese Anmahnung unbeantwortet blieb, erfolgte dann zu Beginn der 27. Kalenderwoche in dieser Sache eine fernmündliche Rücksprache mit dem Serviceteam von Arbeitsbedarf24.de, das mir eine zügige (!) Bearbeitung meines Anliegens zusicherte.

Inzwischen liegt die Rückgabe des Artikels 6 Wochen zurück und trotz meiner o. a. Bemühungen konnte ich bislang leider noch keine Erstattung der Rücksendekosten verzeichnen.

Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr.: AB-2683

Meine Forderung an Arbeitsbedarf24.de:

Zügige Rückerstattung meiner Portoauslagen

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 339 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,
leider ist meine Beschwerde immer noch nicht gelöst. Es gehört übrigens schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, sich auf berechtigte Reklamationen von Kunden so zu verhalten, wie arbeitsbedarf24.de es derzeit tut. Frei nach dem Motto "Keine Antwort ist auch ´ne Antwort" werden Kundenrechte nach dem Fernabsatzgesetz und auch entsprechende Beschwerden über ReclaBox (Vielen Dank für diese Möglichkeit, die für geprellte Kunden wenigstens Öffentlichkeit herstellen lässt.) weiterhin ignoriert. Schade, dass durch ein derartiges Vehalten der gesamte Onlinehandel diskreditiert wird. Frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" sitzt arbeitsbedarf24.de seit der Artikelrückgabe vom 02.06.2012 meine Bitten/ Forderungen um Erstattungen der verauslagten Rücksendekosten penetrant aus. Wer auch nach dem Lesen meiner Beschwerde noch bei arbeitsbedarf24.de bestellt, weiss zumindest jetzt, dass dieser Händler es mit der Beachtung von Verbraucherrechten offensichtlich nicht immer ganz so genau nimmt. Leider hat arbeitsbedarf24.de meine zunächst dezent gehaltenen Hinweise auf eine korrekte Rückabwicklung (Rückerstattung von Warenwert zzgl. der Kosten für die Hin- und Rücksendung, da der Artikelwert mehr als 40 EUR betrug.) nicht verstanden, sodass ich hier erneut -eine entsprechende Mail ist gestern auch direkt an arbeitsbedarf24.de erfolgt (!) - eine Erstattung der Rücksendekosten bis spätestens 27.07.2012 (Zahlungseingang!) fordere. Ich habe dem Versender mitgeteilt, dass ich bei einem ungenutzten Verstreichen der gesetzten Frist rechtliche Schritte einleiten werde, deren wirtschaftliche Folgen für arbeitsbedarf24.de dann ungleich höher ausfallen dürften als die eigentlich zu erstattenden Rücksendekosten. Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung.

Schade, schade,
leider konnte meine Beschwerde auch nach der Einschaltung von ReclaBox immer noch nicht gelöst werden. Es gehört doch schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, sich auf berechtigte (!) Reklamationen von Kunden so zu verhalten, wie arbeitsbedarf24.de es derzeit tut. Frei nach dem Motto "Keine Antwort ist auch ´ne Antwort" werden Kundenrechte nach dem Fernabsatzgesetz und auch entsprechende Beschwerden über ReclaBox (Vielen Dank für diese Möglichkeit, die für geprellte Kunden wenigstens Öffentlichkeit herstellen lässt.) weiterhin mit den Füßen getreten. Schade, dass durch ein derartiges Vehalten der gesamte Onlinehandel diskreditiert wird. Frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" sitzt arbeitsbedarf24.de seit der Artikelrückgabe vom 02.06.2012 meine Bitten/ Forderungen um Erstattungen der verauslagten Rücksendekosten penetrant aus. Wer auch jetzt noch -nach dem Lesen meiner Beschwerde- bei arbeitsbedarf24.de bestellt, weiss zumindest, dass dieser Händler es mit der Beachtung von Verbraucherrechten offensichtlich nicht immer ganz so genau nimmt. Leider hat arbeitsbedarf24.de meine zunächst dezent gehaltenen Hinweise auf eine korrekte Rückabwicklung (Rückerstattung von Warenwert zzgl. der Kosten für die Hin- und Rücksendung, da der Artikelwert mehr als 40 EUR betrug.) nicht verstanden, sodass ich hier erneut -eine entsprechende Mail ist am 22.07.2012 auch direkt an arbeitsbedarf24.de erfolgt (!) - eine Erstattung der Rücksendekosten bis spätestens 27.07.2012 (Zahlungseingang!) fordere. Ich habe dem Versender mitgeteilt, dass ich bei einem ungenutzen Verstreichen der gesetzten Frist weitere rechtliche Schritte einleiten werde, deren Folgen für arbeitsbedarf24.de dann ungleich höher ausfallen dürften als die eigentlich zu erstattenden Rücksendekosten.
Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung in dieser Sache.

Schade, schade, schade. Der Verkäufer scheint das Problem ganz offensichtlich durch Aussitzen lösen zu wollen: Meine Beschwerde hier über ReclaBox sowie eine erneute Mail mit Terminsetzung für eine Rückzahlung sind bislang geflissentlich "übersehen" worden. Potentielle Kunden können sich so einen trefflichen Eindruck von der Servicequalität dieses Anbieters machen.

Hallo ReclaBox,

zu meiner Überraschung, denn ich hatte schon gar nicht mehr mit einer derartigen Lösung gerechnet, konnte ich auf meinem heutigen Kontoauszug -mehr als 7(!) Wochen nach Einlieferung der Rücksendung, diversen meist unbeantworteten Mails (zuletzt schließlich mit Terminsetzung) an den Versender und der Veröffentlichung hier bei ReclaBox- die Rückerstattung der reklamierten Rückportoauslagen (Wertstellung: 25.07.2012) feststellen.
Meine Statusmeldung bei ReclaBox vom 28.07.2012 und die Information durch den Kontoauszug haben sich daher leider ein wenig überschnitten.
Sorry.
ReclaBox und allen, die an meiner Problemlösung beteiligt waren, auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön.

H. -J. R.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst