Unglaublich

Döbeln/Dresden

Heute habe ich zwei E-Mails von einer Frau Z. von fairmount bekommen. In der einen Nachricht "empfehlen" sie mir zu zahlen, in der anderen Nachricht "raten" sie es mir. Ansonsten wollen sie Strafanzeige stellen und Klage erheben.

Egal, ich sehe dem gelassen entgegen. Ich werde in keinem Fall zahlen.

Meine Forderung an Fairmount:

Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 158 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ihr erstes ( und möglicherweise einziges ) Schreiben an die Gegenseite könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:

„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“

Schreiben Sie den Pfeifen bei Fairmount einfach das obrige, sollte es eine Verbindung zwischen Fairmount und Medusa Angestellten geben waehre das auch noch Inkasso Stalking , und natuerlich die Abo Falle von Medusa.
Von mir sehen die auch keinen Cent mehr, Abzocker Bande

Inkasso-Stalking Eingetragen von Heiko, 04.02.2009 14:37:35 Uhr

Letzte Überarbeitung von Heiko, 04.02.2009 14:39:14 Uhr

Unter Inkasso-Stalking versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen mit dem Ziel, angeblich bestehende Geldforderungen einzutreiben.

Inkasso-Stalking wird vor allem von dubiosen Geschäftsleuten und deren Helfershelfern ausgeübt, etwa von den Betreibern von Abo- und Vertragsfallen im Internet (siehe auch "Nutzlosbranche"). Diese wissen genau, dass sie bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer vermeintlichen Forderungen scheitern würden. Sie setzen deshalb auf Droh- und Druckschreiben per Mail oder in Briefen, um an “ihr” Geld zu kommen.

Inkasso-Stalking: Typischer Ablauf

In den Schreiben wird den Empfängern mit empfindlichen Übeln gedroht, etwa Gerichtsverfahren, Schufa-Einträgen, Strafanzeigen, Erlass eines Mahnbescheids, enormen Kosten oder sogar abendlichen "Hausbesuchen" durch Inkasso-Teams. Dabei wird die Drohkulisse weiter verstärkt. Wird anfangs noch um Bezahlung "gebeten", so werden die - oft haltlosen - Drohungen in den Folgeschreiben nach und nach verstärkt (siehe Kalletaler Dreieck und Wiener Würstelpyramide). In manchen Fällen schicken die Täter ihren Opfern ganz oder teilweise ausgefüllte Entwürfe von Mahnbescheiden zu, um ihre Drohkulisse zu verstärken. Tatsächlich erwirken unseriöse Anbieter im Grunde nie einen Mahnbescheid - weil sie im Falle eines Widerspruchs durch den Betroffenen nachweisen müssten, dass sie seriös gearbeitet haben.

Nach einer gewissen Zeit wird oft versucht, die Opfer zu Ratenzahlung oder außergerichtlichen Vergleichen zu bewegen. Der Trick dabei: Ratenzahlung zu akzeptieren heißt für die Opfer juristisch, die Forderung an sich als berechtigt anzuerkennen. Verbraucherschützer raten deshalb von einer solchen Einwilligung ab, wenn es es sich um fragwürdige Forderungen handelt.

Verbraucher reagieren auf Inkasso-Stalking meist sehr sensibel. Rund zehn Prozent der Betroffenen, so ergaben Schätzungen im Herbst 2007, knicken ein und zahlen selbst unberechtigte Forderungen. Andere Schätzung gehen von rund 30 Prozent aus, die sich einschüchtern lassen. Rechtsanwälte und andere Fachleute durchschauen die in der Regel substanzlosen Drohungen eher und ignorieren die Schreiben oder gehen zum Gegenangriff vor.

In Verbraucherschutz-Foren und Blogs führt massives Inkasso-Stalking oft zu regelrechten Wellen von me too-Postings: Hunderte oder sogar tausende Betroffene teilen mit, dass auch sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten hätten und nun auf bestimmte Weise reagieren wollen - oder um Hilfe bitten.

Effizienz und Dauer des Inkasso-Stalkings

Im Rahmen des Inkasso-Stalkings kann es durchaus zu vier oder sechs Drohbriefen und Mahnschreiben kommen. In Einzelfällen wurde berichtet, dass im Laufe eines Jahres bis zu zehn Schreiben von Inkasssobüros und Inkasso-Anwälten eintrafen. Grund dafür ist, dass mit jedem Mahnlauf prozentual weniger Zahlungswillige gefunden werden (mathematisch: Grenzwertmodell). Mit der Zeit lohnt sich also selbst das Mahnen nicht mehr.

In äußerst seltenen Einzelfällen versuchten die Täter nach einer Ruhephase in einer zweiten Mahnwelle, doch noch an Geld zu kommen. Auch hier blieb es bei reinen Schreiben und Drohungen, nicht aber zu Mahnbescheiden oder gar gerichtlichen Schritten.

Beispiele für Inkasso-Stalking

Sehr oft entbehren die Behauptungen in den Drohbriefen jeglicher Grundlage und/oder sind nicht von der Rechtslage gedeckt. Ebenfalls typisch für Inkasso-Stalking ist, dass die Drohungen mit Mahnbescheiden oder Klagen niemals in die Tat umgesetzt werden. Einige Beispiele, wie (dubiose) Inkassofirmen versuchen, Druck auf Verbraucher aufzubauen:

Beispiel 1:

"ein auf Inkasso spezialisiertes Inkasso-Team (wird Sie) in den Abendstunden persönlich konsultieren, um offene Fragen persönlich zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können (...) Sollten wir wider Erwarten kein persönliches Gespräch mit Ihnen führen können oder keine Zahlung von Ihnen eingehen, werden wir mittels Gerichtsbeschluss einen Mahnbescheid (zuzüglich weiterer Gerichtskosten) und sofort eine Kontopfändung gegen Sie erwirken (auch bei Hartz IV- oder Sozialhilfebezug)."
Beispiel 2:

"Für jedes Projekt liegen Rechtsgutachten vor - der Preis wird, so wie es das Urteil des LG Stuttgart fordert, auf der Startseite kommuniziert. Unsere Angebote sind folglich rechtlich einwandfrei."
Beispiel 3:

"Die Vollstreckung wird auf Ihre Kosten z. B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei Ihrer Bank durchgeführt.Der erwirkte Vollstreckungstitel ist dann 30 Tage lang gültig."
Beispiel 4:

"Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren mit anschließender Vollstreckung!"
Beispiel 5:

"Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten."
Rechtliche Grenzen des Inkasso-Stalkings

Opfer von Inkasso-Stalking müssen sich nicht alles bieten lassen. Das betrifft insbesondere die häufig geäußerte Drohung, man werde bei Nicht-Bezahlung der - fragwürdigen - Forderung bei der Schufa gemeldet: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen. Dies gilt umso mehr, als der Erklärungsempfänger davon ausgehen muss, dass eine ("standardmäßige") Androhung, sodann ("standardmäßig") die Meldung nach sich zieht", hat das Amtsgericht Plön im Dezember 2007 festgestellt (AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07)

Automatisierte Abwicklung als Abgrenzung

Trotz einiger Parallelen sollte Inkasso-Stalking nicht mit Cyber-Stalking verwechselt werden. Während beim Cyber-Stalking meist zwischen Täter und Opfer eine Form der persönlichen Beziehung vorliegt oder vorlag, wird das Inkasso-Stalking in der Regel automatisiert mit Textbausteinen und Mail-Robotern abgewickelt.

Historie

Der Begriff “Inkasso-Stalking” für diese Methode des Geldeinzugs wurde im deutschen Sprachgebrauch erstmals am 24. November 2007 im Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de geprägt.

Weblinks

Computerbetrug.de: Schutz und Tipps für Opfer von Abofallen und Vertragsfallen im Internet
"Ende der Durchsage": Rechtsanwalt Udo Vetter hält Brief der Deutsche Inkassostelle GmbH für langweilig
Kalletaler Dreieck: Satirische Betrachtung des Inkasso-Stalkings
Inkasso-Stalking: Definition bei augsblog.de
Amtsgericht Plön zum Unterlassungsanspruch bei standardmäßiger Androhung eines Schufa-Eintrags

Http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo

Unbedingt anschauen, und bloss nicht auf die 'Raten Zahlung' eingehen, STOP Inkasso Stalking

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Das Amtsgericht Karlsruhe hat eine Anwältin zu Schadenersatz verurteilt, die Abmahnungen im Auftrag einer Abofalle verschickt hat. In dem vorliegenden Fall hatte der Anwalt eines der Abzock-Opfer nicht nur die Rechnung abgelehnt, sondern auch im Gegenzug auf Erstattung der entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten geklagt. Die Schadenersatzsumme fällt vergleichsweise niedrig aus – das Urteil könnte aber zum wichtigen Präzedenzfall für den Widerstand gegen Abofallen werden.

Genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren erstritt der Karlsruher Anwalt Benedikt Klas für seine Mandantin in diesem Fall (Az. 9 C 93/09). Viel wichtiger ist jedoch, dass hier das erste Mal eine Anwältin selbst verklagt wurde, die sonst nur massenhaft Abmahnungen an ahnungslose Opfer von Abzockfallen verschickt. Bei Klas' Mandanten war es ein dubioses Geburtstagsarchiv, für das die Frau nach der Anmeldung unerwartet eine Rechnung erhalten hatte.

Ich habe nicht damit gerechnet, dass sich von Fairmount jemand hierzu äußert. Die wissen ganz genau, dass sie damit nicht durchkommen.

Das hab ich im Internet gefunden. Er ist aber weiterhin bei Auer, Witte Thiel im Internet als Mitarbeiter eingetragen. Hab heut ein Schreiben von denen bekommen. Nicht von Auer, aber die kenn ich von einer früheren Sache her. Da sind sie auch gescheitert.

Fairmount GmbH

Zugelassenes Inkassounternehmen
Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden

Geschäftsführer: Stefan Bungenberg

Telefon: 0 18 05 / 05 16 65*
Telefax: 0 18 05 /05 16 75*
* 14 ct p. Min. aus dt. Festnetz
inkasso@fairmount.de
www.fairmount.de

Handelsregister: HRB MCH -Nr. 130415

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (gemäß §27a UStG) DE 233 262 592

Als Inkassounternehmen registriert und eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Registernummer/Aktenzeichen: 37 E-mll-36/2008

... und der Name "Auer"

Oder hab ich etwas nicht verstanden?

Da so wie so keine Antwort kommt, braucht auch nicht weiter versucht werden, auf die Beschwerde eine Antwort zu bekommen. Ist so zu sagen eben ein Schuldanerkenntnis.

Mir geht es genauso. Erst schrieb Frau Z., dann Frau G. usw. Jedenfalls wollen sie von mir nochmals 108 EUR. Ich habe schon vier mal gekündigt. Erhielt nie Antwort! Was soll ich jetzt tun?

@Anonym, Anonym.
Was Sie jetzt tun sollen? Die Antworden zu dieser Beschwerde selbst lesen, dann können Sie sich die Antwort selbst geben.

Am 25.01.2010 kam:

Sehr geehrter Herr L.,

Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.

Ihre Akte liegt jetzt zum Versand an die Rechtsanwaltskanzlei bereit. Ihrem Schweigen entnehmen wir, dass Sie eine kostenintensive, gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Dies bedeutet, dass die Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken müssen und dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen werden. Bankkonten, Versicherungsverträge, Lohnansprüche, Arbeitslosengeld, Rentenzahlung etc. können gepfändet werden. Angesichts der durch diese Maßnahmen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können Sie jetzt noch über eine sehr moderate Ratenzahlung ebenso sprechen, wie über einen etwaigen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 09.02.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65 *
Telefax: 01805 05 16 75 *
* 14ct p. Min. aus dt. Festnetz

inkasso@fairmount.de
Erstaunlicherweise war keine Summe mehr genannt.

Heute kam dann mit demselben Aktenzeichen:
Sehr geehrter Herr L.,

trotz der zahlreichen Möglichkeiten zur Ratenzahlung, haben Sie bislang nicht die Gelegenheit benutzt, die gegen Sie gerichtete Forderung zu begleichen. Der geschuldete Betrag in Höhe von 108,76 EUR steht immer noch zur Zahlung offen. Da wir Ihnen schon mehrmals geschrieben haben und hierauf keine Reaktion erhielten, können wir Ihr Zahlungsverhalten nur dahingehend deuten, dass Sie derzeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die ausstehende Summe auf einmal zu bezahlen.

Die Auftraggeberin ist aus diesem Grund bereit, Ihnen eine sehr wohlwollende Ratenzahlung einzuräumen. Klicken Sie hierzu einfach auf "Antworten" in Ihrer Menüleiste und geben Sie den von von Ihnen monatlich darstellbaren Ratenbetrag ein und senden Sie die E-Mail umgehend an uns zurück. Zögern Sie nicht auch kleine Beträge anzugeben! Wir werden uns für Ihren Vorschlag stark machen. Eventuell ist sogar eine Reduzierung möglich! Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen diese Möglichkeit nur noch bis einschließlich 11.03.10 einräumen können!

Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist der ratenweise Ausgleich, sowie die Reduzierung der Forderung nicht mehr möglich!

Wir sind für diesen Fall gehalten, dann den gesamten Betrag, wie angekündigt, mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe einzufordern und ohne Kompromisse durchzusetzen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens xxx
nur auf folgendes Konto überweisen:

Postbank AG
Bankleitzahl: xxx
Kontonummer: xxx

Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an und halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein!

Mit freundlichen Grüssen

Fairmount GmbH
Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65
Telefax: 01805 05 16 75

inkasso@fairmount.de
Ich bin ja mal gespannt, wie lange die das noch machen wollen. Briefpost haben die wohl inzwischen völlig aufgegeben?

MfG Matthias

Bilder sagen mehr als Worte, schaut euch die Screenshotzusammenstellung an. Schreibt den Jungs doch einfach zurück, dass nun mal die Sachverhalte zum Amtsgericht geht.

Da wird nie eine Antwort kommen, da Sie wissen, im Unrecht zu sein. Außerdem kam was neues. Es wird immer lächerlicher! Sehr geehrter Herr Lattmann, Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde. Auf unsere bisherigen Mahnschreiben haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Nachdem Sie nicht einmal bereit waren, kleinste monatliche Raten zur Tilgung Ihrer Verbind lichkeiten anzubieten, werden wir die Forderungsakte nunmehr der Anwaltskanzlei überstellen. Dort wird jetzt das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und von dort aus durchgeführt. Hierdurch fallen weitere Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sowie Auslagen an, die die Forderung gegen Sie deutlich erhöhen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei wird dann auch die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben und u.a. auch die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen etc. durchsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftraggeberin auf ihre Forderung nicht verzichtet und alles daransetzen wird, die Außenstände beizutreiben. Die Auftraggeberin hat uns mit der Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genauso beauftragt wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass in den nächsten 30 Jahren in ständig wiederkehrendem Turnus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können. Wir geben Ihnen nunmehr zur Vermeidung dieser Schritte letztmals Gelegenheit, Ihre Forderung in Höhe von 108,76 EUR bis spätestens 19.03.10 auf unser Konto unter Angabe des Aktenzeichens 90100037112 zu überweisen. Soweit Sie eine Zahlung nicht vornehmen und wir von Ihnen nicht einmal einen akzeptablen Ratenzahlungsvorschlag innerhalb vorgenannter Frist erhalten, werden von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei die erforderlichen Schritte zur Beitreibung der Forderung automatisch eingeleitet. Diese Maßnahmen können von Ihnen nur noch bis zum 19.03.10 vermieden werden. Mit freundlicher Empfehlung Fairmount GmbH Obermarkt 27 04720 Döbeln/Dresden Telefon: 01805 05 16 65 * Telefax: 01805 05 16 75 * * 14ct p. Min. aus dt. Festnetz inkasso@fairmount.de Bankverbindung: Postbank AG Kontonummer: 4 085 808 Bankleitzahl: 70010080

Genau das gleiche Schreiben habe ich heute auch bekommen.

Sehr geehrter Herr E.,

Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.

Ihre Akte liegt jetzt zum Versand an die Rechtsanwaltskanzlei bereit. Ihrem Schweigen entnehmen wir, dass Sie eine kostenintensive, gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Dies bedeutet, dass die Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken müssen und dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen werden. Bankkonten, Versicherungsverträge, Lohnansprüche, Arbeitslosengeld, Rentenzahlung etc. können gepfändet werden. Angesichts der durch diese Maßnahmen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können Sie jetzt noch über eine sehr moderate Ratenzahlung ebenso sprechen, wie über einen etwaigen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 24.03.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65 *
Telefax: 01805 05 16 75 *
* 14ct p. Min. aus dt. Festnetz

inkasso@fairmount.de

Bankverbindung:
Postbank AG
Kontonummer : xxx
Bankleitzahl : xxx

Ich weiß langsam nimmer, was ich mach soll. Soll ich zahlen oder net. Ich hab das Testabo für 2.99 angenommen und dann stand da Kündigung per Email möglich, das tat ich auch gleich. Ich hab aber keinen Brief geschrieben. Der kam erst nachträglich. Die erste Rechnung zahlte und dann habe ich einen Brief geschrieben, dass ich diese Dienste nicht mehr nutze, weil diese seite Fake Accounts besitzt und wenn man sich net meldet, überschwemmen die deine Emailadresse, dass kein Platz mehr ist, Posteingang voll. Kaum schreibt man zurück, meldet sich keiner. Soll ich mal zahlen und dazu nochmals kündigen oder sein lassen und warten.

Wenn jemand nen Rat hat, dann soll er sich melden, hier ist meine Emailadresse und Icq acc.

Mail: xxx@hotmail.de
Icq: 261982734

Soll ich oder soll ich net?

Grüßla Roland

Fortsetzung....

Sehr geehrter Herr L.,

Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.

Ihre Akte liegt jetzt zum Versand an die Rechtsanwaltskanzlei bereit. Ihrem Schweigen entnehmen wir, dass Sie eine kostenintensive, gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Dies bedeutet, dass die Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken müssen und dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen werden. Bankkonten, Versicherungsverträge, Lohnansprüche, Arbeitslosengeld, Rentenzahlung etc. können gepfändet werden. Angesichts der durch diese Maßnahmen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können Sie jetzt noch über eine sehr moderate Ratenzahlung ebenso sprechen, wie über einen etwaigen zu
sätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden.
Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 08.04.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Wie bei den Mitstreitern hier ohne Nennung einer Summe. Mal abwarten, was noch so kommt.

Mich nervt es auch. Wie konnte ich nur auf flirt cafe reinfallen? Habe jetzt den ersten Brief von fairmount bekommen und ich denke, dass ich nun zum Anwalt gehen werde, wobei der teurer wird als die 109 Euro, aber ist mir dann auch egal. Da ist das Geld wenigstens nicht bei einem ...

Finde es unglaublich, dass man in so einem Land wie Deuschland mit so was Geld verdienen darf. JUSTIZIA würde sich übergeben!

Anfangs hatte ich mich auch geärgert, mittlerweile macht´s schon Spaß. Insbesondere zu lesen, wie viel Leute darauf reinfallen. Unglaublich...
Wie kriegt man die los?
Ganz einfach.
1. Einzugsermächtigung bei der Bank stoppen.
2. E-Mails auf Spam setzen und automatisch löschen
3. Post direkt in Papierkorb, egal von wem die kommt
und schon sind sie weg, die komischen Flirtcafe´ler und Fairmount Heinies
4. Den Sommer, der vor der Tür steht, geniessen und in einem richtigen Cafe flirten.
In diesem Sinne...

Axel aus dem Walde: Vielen Dank für Ihre herzerfrischenden Kommentare bezüglich flirtcafe und Kumpane.