Am Tag der Abreise aus meinem Urlaub sprang mein Peugeot 307 nicht an. Displayanzeige "Diebstahlschutz defekt". Sowohl meine heimische Autowerkstatt, die ich um Hilfe fragte, als auch die ortsansässige Peugeot-Werkstatt fragten nach dem Zweitschlüssel (da dies ein bekanntes Peugeot-Problem sei). Ich hatte keinen Zweitschlüssel dabei.
Der Wagen wurde abgeschleppt, einige Zeit später rief der Meister an, ein Fehlercheck hätte ergeben, dass die Hochdruckpumpe (1000€) kaputt und die Ursache der Panne sei. Notgedrungen willigte ich in die Reparatur ein. Zwei Tage später rief der Meister an, die Pumpe sei eingebaut, der Wagen springe aber nicht an. Inzwischen war mein Zweitschlüssel mit der Post angekommen. Mit selbigem sprang der Wagen an!
Ich wollte die Pumpe nicht bezahlen. Der Meister versicherte mir, sie sei kaputt gewesen, der Fehlercheck hätte einen Drehzahlwert, aber keinen Druck angezeigt. Das deute auf eine defekte Pumpe hin. Ich wollte daraufhin die alte Pumpe mitnehmen. Dies wäre aber nur zum Preis von 238,-€ möglich gewesen, da ich eine Pumpe im Austausch bekommen habe. Ich verzichtete auf die Mitnahme, was, im Nachhinein betrachtet, sicher ein Fehler war. Ich habe also 1140,- € bezahlt und es wäre - so schätze ich - mit einem neuen Schlüssel getan gewesen.
Ich fühle mich sehr schlecht beraten und unfair behandelt. Mindestens hätte die Werkstatt mir vorschlagen sollen, dass wir den Zweitschlüssel abwarten. Meine Werkstatt zu Hause und auch Peugeot in meinem Heimatort sind der Meinung, dass der Schlüssel die Ursache für die Panne war und dass ich mich unbedingt beschweren soll. Das tue ich hiermit und bin gespannt, was sich dadurch ergibt.
Meine Forderung an AUTOMobilé Hameln:
Erstattung der Reparaturkosten für die Hochdruckpumpe
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Die Werkstatt HAT Ihnen das mit dem Zweitschlüssel vorgeschlagen, indem sie danach gefragt hat.
SIE haben in die Reparatur eingewilligt.
Selbst schuld, Sie hätten den Zweitschlüssel ja schicken lassen können (wie es ja dann auch passiert ist). Stehengeblieben wäre der Wagen doch sowieso, entweder wegen "kein Zweitschlüssel" oder wegen "defekte Pumpe". Daher ist ja noch nicht mal ein Zeitverlust entstanden.
Wie gesagt, die Werkstatt HAT sie auf den Zweitschlüssel aufmerksam gemacht und sie haben die Reparatur trotzdem beauftragt.
Kein Werkstattverschulden, höchstens ein wenig schlechter Stil, sie nicht mehrfach zu fragen, weil Sie anscheinend zu bl-öd sind, es beim ersten Mal zu schn-allen.
Rudern Sie mal ein bisschen zurück! Bei den modernen Bussystemen kann es durchaus sein, dass Fehler nach dem Prinzip "Ursache-Wirkung" auflaufen. Eine defekte Pumpe stört/deaktiviert einen Teil der Sicherheitskomponente im der Wegfahrsperre. Die Werkstatt hat hier einen dokumentierten Fehler und Sie haben der Reparatur zugestimmt.
Ein Prozess wäre hier ein Wagnis, beachten Sie auch eventuelle Gutachterkosten. Ich weiss, dass ist ärgerlich aber leben Sie damit, ging mir auch schon öfter so!
@ Recla-Boxler-3012025
Gut möglich, dass es so ist, wie Sie es beschreiben.
Aber warum "funktioniert" es dann mit dem Zweitschlüssel, der ja (in Bezug auf die Wegfahrsperre) vermutlich die identische Codierung wie der Erstschlüssel hat?
Mein Problem wurde in der Zwischenzeit mit Hilfe einer Schiedsstelle "gelöst".
Ich möchte noch anmerken, dass die Kommentare zu meiner sachlich geäußerten Beschwerde zum Teil unter aller Kritik sind! So etwas ist beleidigend und möchte man nicht lesen.
Trotzdem danke für diese Möglichkeit hier!