Lohnzahlungen?

Sehr geehrter Herr Brück,

dass Ihr Unternehmen es mit den Lohnzahlungen nicht genau nimmt, ist leider bekannt. Wie ich erfahren habe, wurden Sie von ehemaligen Mitarbeitern auf Lohnzahlung verklagt.

Was halten Sie davon, wenn Sie ganz einfach und schnell die ausstehenden Summen anweisen würden. Sollten Sie es nicht nicht wissen, keine Zahlung könnte unter anderem als Insolvenz Verschleppung gelten. So weit müssen wir es nicht kommen lassen, tilgen Sie die ausstehenden Lohnschulden!

Ein kleiner und sehr freundlicher Hinweis: - Altlasten. Das Web 2.0 ist groß und die Leser auch!

Meine Forderung an Brück Bautenschutz Dresden:

Lohnzahlung - offene Forderungen anweisen binnen 72 Stunden

Antwort auf die Beschwerde vom 16.08.2012
Brück Bautenschutz Dresden GmbH

Abteilung: Geschäftsleitung

23.08.2012 | 13:14 Uhr

Es mag sein, daß das WEB groß ist und Ehrabschneidern wie Ihnen eine anonyme Plattform bietet. Tatsächlich geht es hier um gezielte Rufschädigung und Verleumdung unserer Firma. Die Brück Bautenschutz Dresden GmbH wurde in den 9 Jahren ihres Bestehens noch nicht ein einziges Mal von Mitarbeitern auf die Zahlung offener Lohnforderungen verklagt. Wir erwarten die unverzügliche Angabe Ihrer persönlichen Daten und Angaben zum Aktenzeichen Ihrer angeblichen Klage gegen unsere Firma. Seien Sie versichert, daß Ihnen die entsprechende Unterlassungsklage umgehend zugestellt wird.

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst