Verweigerung der Begleichung eines nachgewiesenen Unfallschadens

Am 24.07.12 wurde mein Fahrzeug in einem Unfall beschädigt. Nach Fahrerflucht habe ich mir das Kennzeichen gemerkt, den Unfallverursacher angezeigt, die Verkehrspolizei hat die Beweise gesichert. Nach Aussage der Verkehrspolizei besteht kein Zweifel über die Schuld des Unfallverursachers.

Ich selbst habe den Schaden der Würtembergischen (Versicherung des Unfallverursachers) gemeldet, die Schadenshöhe wurde von einem Gutachter der Würtembergischen ermittelt. Der Unfallverursacher hat den Schaden nicht gemeldet und reagiert nicht auf Anfragen seiner Versicherung.

Nachdem mir zuerst telefonisch von zwei unabhängigen Sachbearbeitern der Würtembergischen die Schadensregulierung /-zahlung zugesagt und meine Kontodaten notiert wurden, seit nun 2 Wochen keine Reaktion.

Auf meine heutige telefonische Nachfrage hiess es beim 3. Sachbearbeiter, der Schaden würde nicht reguliert, man warte auf Unterlagen der Staatsanwaltschaft. Zudem könne man sich nicht vorstellen, daß mir die anderen 2 Sachbearbeiter die Bezahlung des Schadens zugesichert hätten, nachfragen könne man bei denen nicht, die Sachbearbeiter seien in Urlaub.

Das Ganze in einem sehr unfreundlichen Ton. Auf den Hinweis, daß das Auto nun vor sich hinroste solange es nicht repariert wird und der Schaden damit vergrössert wird, kam die Antwort, zur Zeit sei es ja warm draussen, da rosten Autos nicht.

Zudem erkennt die Würtembergische auch die Kostenpauschale von 20-30 Euro für Telefonate etc. nicht an.

Bisher keinerlei schriftliche Stellungnahme zu dem Fall, nur telefonische Auskünfte, die widersprüchlich sind

Reagieren die nur, wenn man einen Anwalt nimmt?

Bestell-/Kundennummer: 57-5850496-05

Meine Forderung an WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG:

Begleichung Unfallschaden, Anerkennung Kostenpauschale, schriftliche Stellungnahme

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 303 Tagen und 5 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Suchen Sie sich bitte sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht für die Schadensabwicklung, Sie werden sonst von fast jedem Versicherer mehr oder minder bes. chissen und ärgern sich über Monate über den rücksichts. losen Umgang von Versicherern mit juristischen Laien.

Wenn Sie keine Teilschuld haben, wird die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts komplett übernehmen müssen.

Oh, das scheint eine häufigere Vorgehensweise von Versicherungen zu sein, ist einer Bekannten auch so passiert.

Sie ist hartnäckig geblieben und hat immer wieder nachgefragt, bis sie das Geld dann endlich hatte. Aber auch da wollte man erst nicht zahlen, dann behauptete man, man habe den Polizeibericht angefordert, die Polizei wusste davon aber nichts usw usw usw.

Fazit: Anwalt nehmen.

RICHTIG!

IMMER und SOFORT einen Anwalt einschalten - darauf haben Sie einen Rechtsanspruch! Und die Versicherung MUSS die Anwaltskosten zahlen.

Und wenn der Anwalt clever ist, holt er noch einiges mehr heraus. Schon mal was von merkantiler Wertminderung gehört?

Achja - das Auto würde ich sofort reparieren lassen. Die Finanzierungskosten muss die Versicherung auch zahlen.

Und für die Zeit der Reparatur würde ich einen Leihwagen nehmen. Auch den MUSS die Versicherung zahlen!

Die Deppen von der Versicherung wollen das so.

Weiterhin keine Reaktion auf die Beschwerde.

Das Probelm wurde gelöst, der Unfallgegner hat selbst die Reparaturkosten sowie die Aufwandspauschale beglichen. Herzlichen Dank an ReclaBox. So wurde die Einschaltung eines Anwalts und viel Ärger vermieden sowie für beide Seiten die Kosten minimiert.