27.08.2012 | 13:08 Uhr · 758 Views · von Ersnst Osterried
Pension Belvedere (Velden/Wörthersee)
Preisleistungsverhältnis und Sauberkeit!
Das Zimmer war nicht gereinigt, die Bettwäsche war schmutzig und zerrissen, das Frühstück war sehr mager und eintönig, das Bad war ebenso schmutzig - alles in allem sehr unhygienisch! Im Gesamten war es kaum zu ertragen, da aber nirgends noch etwas frei war, mussten wir notgedrungen damit vorlieb nehmen.
Diese Pension sollte in keinem Fall weiterempfohlen werden - damit tut sich niemand einen Gefallen! Der Internetauftritt von der Pension Belvedere ist sehr schön, entspricht aber leider nicht den Tatsachen!
Leider können wir keine Fotos mitliefern, da unser Fotoapparat den Geist aufgegeben hat.
Meine Forderung
Teilerstattung des Reisepreises
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27.08.2012 | 13:30 Uhr · Anmerkung
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27.08.2012 | 15:43 Uhr · ReclaBoxler-1816428
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27.08.2012 | 18:03 Uhr · ReclaBoxler-1287453
Nur ein Auszug:
http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+Belvedere+Sowas+hab+ich+noch+nicht+erlebt-ch_hb-id_3753705.html
http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+Belvedere+Lage+ist+wirklich+schoen+innen+leider+nicht-ch_hb-id_1751619.html
http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+Belvedere+Nie+wieder-ch_hb-id_599862.html
Natürlich muss man dem BF den Vorwurf machen, sich hier offensichtlich vorher nicht informiert zu haben.
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27.08.2012 | 19:45 Uhr · Maria Lichter
aber diese generelle (!) haltung finde ich unangebracht. vorurteilsfreieres lesen fände ich schön.
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28.08.2012 | 12:32 Uhr · ReclaBoxler-9421325
Ergo konnte das Hotel einen möglichen Mangel gar nicht beseitigen durch Maßnahmen wie z. B. dem Kunden ein anderes Zimmer geben oder eine gründliche Reinigung des vorhandenen Zimmers.
Wer vor Ort nicht reklamiert und auch keine Fotos macht (aus welchem Grund auch immer) kann schlecht im Nachhinein einen Nachlass fordern. Schließlich muss der Mangel erstmal nachgewiesen werden und das kann der Beschwerdeführer offenkundig nicht.
Der Beschwerdeführer hat defintiv einige Dinge falsch gemacht und darauf sollte man ihn auch hinweisen dürfen. Wer das nicht verträgt sollte auch nicht bei der Reclabox sein Anliegen reinstellen. Es ist nicht Sinn der Reclabox, dass jedem Beschwerdeführer nach dem Mund geschrieben und vollumfänglich zugestimmt wird.
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28.08.2012 | 16:55 Uhr · Dirk Kruipjake
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28.08.2012 | 21:15 Uhr · Maria Lichter
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30.08.2012 | 17:29 Uhr · John Mc.Cormick
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04.09.2012 | 19:18 Uhr · Ersnst Osterried
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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22.09.2012 | 06:57 Uhr · Ersnst Osterried
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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15.10.2012 | 13:23 Uhr · Ersnst Osterried
Beschwerde ist noch nicht gelöst