Laut Stromabrechnung vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 habe ich ein Stromguthaben in Höhe von 793,61 €.
Die Abrechnung wurde mir am 09.08.2012 zugestellt, und am gleichen Tag wurde erneut ein Abschlag in alter Höhe von 104,01 € von meinem Konto eingezogen.
Trotz etlicher Mails und Schreiben weigert sich HitStrom, mein Guthaben in Höhe von 793,61 € an mich zurück zuzahlen. Die Mail und Schreiben werden erst gar nicht beantwortet, und in der Hotline (die zu bezahlen ist) erfährt man nur Unverschämtheiten.
Die Abschlagsbeträge wurden nicht gesenkt!
Für mich ist seriös anders!
Bestell-/Kundennummer: 00321248
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Auszahlung meines Guthabens und Zahlung von vereinbartem Bonus!
Antwort auf die Beschwerde vom 05.09.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ein in einer Jahresrechnung errechnetes Guthaben wird in voller Höhe Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit den nächstfolgenden Abschlägen verrechnet. Sie erhalten also i. d.R. keine Einzahlung auf Ihr Bankkonto. Ihr Guthaben führt aber je nach Höhe dazu, dass kommende Abschläge sich vermindern oder sogar entfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
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Warum lassen Sie die Lastschrift von 104,01 € nicht von Ihrer Bank zurückbuchen? Eine Abbuchung per Lastschrift ist vom Kunden rückgebbar, wenn sie zu Unrecht erfolgt ist.
Http://www.geld-magazin.de/finanzen/girokonten/girokonten-einzelansicht/article/lastschriftrueckgabe-der-6-wochen-mythos.html
Was steht in den für Ihren Vertrag gültigen AGB zu Minderverbrauch und Guthaben?
Auf der Website steht unter dem Punkt "Häufige Fragen (FAQ) ": Zitat: ". .. Bei einem Minderverbrauch wird Ihre Gutschrift mit den nächsten AbschlagszahlungEN verrechnet, liegt ein Mehrverbrauch vor, wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Wir buchen nach Mitteilung den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab. "
Willkommen im Klub.
Diese Vorgehensweise ist für besagtes Unternehmen leider Standard. Geld zurück buchen lassen und mit anwaltlicher Hilfe dafür sorgen dass das Guthaben angerechnet bzw. erstattet wird.
Auf eigenen Schriftverkehr reagieren die nämlich überhaupt gar nicht.
Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de)einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!
ALLES (!) selbst machen! Sofort. Ist doch soooooooo einfach.
Selbst machen, ist doch soooooooooo einfach.
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.
Meine Abbuchungen durch Hitstrom habe ich zurückgebucht und Mahnungen in Höhe von 10€ erhalten, aber weiterhin keinerlei Antworten auf meine Schreiben bekommen
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
1) Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12
In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen, falsche Abrechnungen, überhöhte Abschläge und schlechte Vertragsbedingungen
2) Höhe der Abschläge: . .. und was ist mit § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz?
3) Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen"
www.vz-nrw.de/UNIQ134971586914868/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
4) In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269
Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"
Http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1