Flexstrom zahlt nach Kündigung Guthaben nicht aus

FlexStrom AG
Berlin

Bereits seit 31.12.2011 werde ich von Flexstrom nicht mehr mit Strom beliefert. Das Guthaben, das ich dort habe, beläuft sich auf ca. 285 €. Das Geld habe ich bis heute nicht erhalten.

Ich habe bereits mehrfach mit Flexstrom telefoniert, hänge jedesmal ewig in der Warteschleife und werde immer nur weiter vertröstet. Beim letzten Anruf hat die Mitarbeiterin der Hotline sogar einfach aufgelegt. Wie lange soll ich noch auf das Geld warten? Würde man sich als Privatperson so verhalten, hätte man schon lange Inkasso, Mahnverfahren usw. am Hals.

Bestell-/Kundennummer: 900001156357

Meine Forderung an FlexStrom:

Überweisung des Guthabens plus Verzugszinsen

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Einklagen bevor die Pleite sind. Anrufen nützt da gar nichts. Die Firma versteht nur die harte Tour.

So wie Sie vorgehen, werden Sie noch ewig warten!
Frist von 2 Wochen setzen, per Einschreiben/ Rückschein und zusätzlich per Fax mit Hinweis das nach Fristablauf unverzüglich das Gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet wird. Nach Fristablauf Mahnbescheid (online Mahnbescheid) ausfüllen und ausdrucken und damit zum zuständigen Mahngericht (Kosten dafür 23€) Dann wird gezahlt. Auch die 23€ für den Mahnbescheid. Hat bei mir so funktioniert. Ich habe nicht so lange gewartet. Anders wird es vermutlich auch bei Ihnen nicht funktionieren.

Ich würde hier keine Frist mehr setzen, sondern direkt einen Mahnbescheid erlassen. Dem wird Flexstrom kaum widersprechen und deswegen müssen sie die Kosten hierfür auch übernehmen. Also ist das ganze absolut risikolos, sofern die aufgeführte Forderung stimmt, und beschleunigt die Zahlung erheblich.

". Ich würde hier keine Frist mehr setzen, sondern direkt einen Mahnbescheid erlassen. "

1. Können Sie keinen Mahnbescheid ERLASSEN - allenfalls beantragen. Erlassen wird den auf Antrag das zuständige Mahngericht.

2. Muss sich der Gläubiger vor Beantragung eines Mahnbescheids im Verzug befinden. Ist er - ohne nachweisbare - Fristsetzung nicht.

So einen Mahnbescheid hauen Ihnen die cleveren Flexstroms lächelnd um die Ohren - und auf den Kosten (für den Mahnbescheid) bleiben sie sitzen.

Wenn man keine Ahnung hat, xxxxx (kennen Sie?)

Siggi M. hat Recht. Frist setzen (genaues Datum, nicht 14 Tage o. ä.) und dann den mahnbescheid beantragen.

@ ReclaBoxler-1191522,
danke für die Korrektur bzw. Ergänzung.
Die Frist natürlich mit genauem Datum z. B. Zahlung bis zum xx. xx.xx setzen.
Leider muss auch ich folgendes korrigieren:
2. Muss sich der Gläubiger vor Beantragung eines Mahnbescheids. -.-
Das muss natürlich nicht Gläubiger sondern Schuldner heißen.
(War vermutlich ein Versehen)
Gruß Siggi

Selbstverständlich richtig, Siggi.

Doppelte Verneinung.

Wollte erst schreiben: Muß der Gläubiger den Schuldner in Verzug setzen.

Der Schuldner muss in Verzug sein!