Umtausch doch nur gegen Gutschein möglich bei Jack & Jones

Glattbrugg

War heute im Wittener Jack & Jones Laden ein Shirt umtauschen. Leider hielt sich der Verkäufer nicht an das angepriesene Geld Zurück-Versprechen. Stattdessen wurde ich mit einem Gutschein abgewimmelt.

Für die Zukunft ist Jack & Jones für mich ein NoGo.

Meine Forderung an Bestseller:

Einhaltung der Geld-Zurück-Versprechen statt des Gutscheins

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 284 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mir ist ein "Geld-Zurück-Versprechen" bei Jack & Jones nicht bekannt und der Verkäufer hat in dem Falle korrekt gehandelt.
Sie fragen warum? Ganz einfach, Sie wollten das Shirt "umtauschen" worauf Sie ein anrecht haben. Da Sie anscheinend kein gleichwertiges Shirt wollten, haben Sie einen Gutschein bekommen.

Kaufen Sie doch im Internet, da haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht, ohne wenn und aber.

Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.