Kundenservice reagiert nicht auf Reklamation, ist unerreichbar

poppstar.eu
Höpfingen

Am 04.09.2012 habe ich über das Formular für Reklamationen auf deren Internetseite mitgeteilt, dass meine externe USB-Festplatte "Poppstar SE40,750 GB", Artikel-, Rechnungs- und Auftrags-Nr. siehe oben, die ich am 18.01.2012 gekauft hatte, defekt ist.

Leider hat Popp-PC bislang darauf nicht reagiert. Auch meine mehrfachen täglichen Versuche am 05., 06. und 07.09.2012, den Kundenservice von Popp-PC über deren Hotline zu erreichen, schlugen fehl, ich hörte immer nur die Bandansage mit "Bitte warten ... ", welche nach mehreren Minuten bei einem Anrufbeantworter endete.

Auch der mir per Bandansage "garantierte" Rückruf, wenn ich meine Telefonnummer auf dem AB hinterlasse - was ich zwei mal tat - blieb aus.
Auch die auf der Internetseite von Popp-PC genannten Telefon-Servicezeiten (Mo. -Fr. von 15.00 bis 18.00 Uhr) stimmen nicht mehr. Laut Bandansage sind diese jetzt von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr - soviel zur - ebenfalls per Bandansage gerühmten und garantierten - Aktualität der Informationen auf der Internetseite von Popp-PC.

Mittlerweile kann ich auch definitiv sagen, dass die Festplatte selbst, eine Samsung HN-M750MBB, defekt ist. Lesen ist mit durchschnittlich 50MB/s gerade so ok, aber die Schreibgeschwindigkeit beträgt weniger als 3 MB/s, egal ob über USB 3.0. oder direkt an SATA. Die Festplatte ist somit auszutauschen oder unter Kaufpreiserstattung zurückzunehmen.

Bestell-/Kundennummer: Re-Nr. 4110647/Auftrags-Nr. 2113921/ Art-Nr. 1001264

Meine Forderung an Popp-PC:

Austausch der HDD, oder Wandlung des Kaufvertrages

Antwort auf die Beschwerde vom 08.09.2012
poppstar.eu

Abteilung: null

10.09.2012 | 15:00 Uhr

Hallo Herr Maiwald,

danke für Ihre Meldung. Es kann durchaus sein, dass erhöhtes Telefonaufkommen dazu führt, dass Anrufe nicht persönlich entgegen genommen werden können. In der Regel erfolgt aber auch prompt der Rückruf, was scheinbar in Ihrem Fall nicht geschehen ist. Telefonnummer etc. hatten Sie aber alles hinterlassen?

Sie erreichen uns ja auch per Mail über info@popp-pc.de, hatten Sie das probiert?

Die Rücksendeunterlagen habe ich übrigens bereits zugestellt, so dass Sie problemlos Ihre Festplatte reklamieren können.

bewerten sie die antwort von poppstar.eu

Kaufpreiserstattungen sind in der Garantie üblicherweise nicht vorgesehen. Sofern der Hersteller überhaupt eine Garantie bietet.

Auf deren Webseite wird zumindest keine erwähnt. Da der Kauf mehr als 6 Monate zurückliegt wäre Popp-PC sowieso nicht der korrekte Ansprechpartner. Dafür wäre ihrerseits der Beweis notwendig das die HDD bereits zum Zeitpunkt des Kaufes defekt war notwendig.
Am besten Fall an Samsung wenden. Die müssten eine Garantie auf die HDD geben.

Ab zum Anwalt, gar nicht lange Fackeln

@Kommentator:
Rechtliche Schritte wären das allerletzte Mittel.

@Popp-PC:
Ich hatte zwei Mal meine Telefonnummer hinterlassen und Ihr Servicetelefon war an drei aufeinander folgenden Tagen zu verschiedenen Zeiten innerhalb der Servicezeit (14-17 Uhr) belegt.
Das man keine Kopie des Reklamationsformulares einschl. Vorgangsnummer erhält, ist dem Ganzen auch nicht förderlich. Nachfragen per Mail können so sicher nur schwer zugeordnet werden.
Da sich bereits mehrere gleichartige Beschwerden im Internet finden, sollten vielleicht dringend Schritte zur Qualitätssicherung beim Kundenservice unternommen werden.
Ich habe heute Rückmeldung vom Kundenservice erhalten und die def. HDD ist auf dem Weg zu Ihnen.
Über den Ausgang der Angelegenheit werde ich in einem weiteren Kommentar berichten.

Die Suche vorher im Netz hätte mit Sicherheit bei der Kaufentscheidung geholfen.
Denn seriös scheint die Firma wirklich nicht zu sein. Erstaunlich ist auch, dass diese Masche anscheinend schon seit mindestens 3 Jahren funktioniert!
Das Portal hier finden nachträglich aber fast alle. Irgendwie traurig.

Können sie, außer dummen Sprüchen, auch einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems posten @x99?

Erstens ist es kein dummer Spruch, da er ja der Warheit entspricht und Fakt ist, dazu äußerst hilfreich, zumindest für die Zukunft!

Und manche Dinge lassen sich nicht lösen, besonders dann nicht, wenn man vorher schon viele Fehler gemacht hat. Nicht alle Fehler lassen sich beseitigen!

@X. 99:
Hier geht es nicht darum, Fehler zu beseitigen, sondern gesetzliche Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, möglichst ohne Anwalt.

@Popp-PC:
Sie haben die defekte HDD nun schon seit einer Woche.
Die versprochene Eingangsmeldung erfolgte nicht.
Auf meine E-Mail Nachfrage haben Sie bislang auch nicht reagiert.

@Maiwald: Hat sich schon etwas bei Ihnen getan? Haben Sie den Service erreichen können? Ich habe auch Probleme mit Geräten von Popp-PC, aber bekomme einfach keine Antwort auf Anfragen und erreiche dort auch telefonisch niemanden.

Nach nunmehr 7 Wochen habe ich weder eine neue HDD noch den Kaufpreis erstattet bekommen.
Popp-PC reagiert nur dann auf und mit E-Mails, wenn mit konkreten rechtlichen Maßnahmen gedroht wird.
Vor 7 Tagen wurde mir, nachdem ich eine Strafanzeige wegen Betruges androhte, die Erstattung des Kaufpreises zugesichert, jedoch habe ich bislang keinen Cent bekommen. Sollte Popp-PC auch auf meine heutige Zahlungserinnerung nicht reagieren, werde ich Ende dieser Woche die angekündigten rechtlichen Schritte umsetzen.

Zwei Tage nach meiner "letzten" Mahnung und einen Tag vor der angekündigten Anzeige habe ich Heute, am 25.10.2012, mehr als 7 Wochen nach der Reklamation, den Kaufbetrag erstattet bekommen.
Angesichts der Erfahrungen, die ich mit der Fa. Popp-PC hierbei gesammelt habe, kann ich nur dringend davon abraten, dort etwas zu kaufen, was u. U. mal innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt gehen könnte.

Da kann ich mich nur anschliessen. Hunderte Käufer, die damals bei der eBay-Aktion den MS30 gekauft haben, wissen wovon ich rede. Die Geräte sind alle nutzlos und bieten kein Youtube mehr. Support gibt es von dieser Firma KEINEN, obwohl sie ganz dreist auf ihrer Homepage behaupten, der MS30 könne Youtube (was seit Monaten definitv NICHT mehr geht, auch nicht mit dem Update von 06/2012).