Am 07.09.2012, gegen 15 Uhr, hatte ich in o. g. Aldi-Filiale einige Einkäufe zu erledigen. Dafür nahm ich aus meinem Auto Leergut, um es am dortigen Automat umzutauschen.

Bei einer Pet-Flasche hatte sich die Banderolle gelöst und der Automat konnte die Flasche nicht erkennen. Also an der Kasse eintauschen, dachte ich.

"DIESE FLASCHE IST NICHT VON UNS!" Meine Antwort: "Aber sicher, das ist eine Wasserflasche von Aldi, die ich hier gekauft habe." Ich ging zurück zu meinem Kfz, in dem sich noch eine volle Flasche befand. Der Vergleich war eindeutig; beide Flaschen identisch. Nur eine mit, die andere ohne Banderolle. Mit beiden Flaschen zurück in die Filiale. Im Eingangsbereich erklärte ich den dort anwesenden Aldi-Mitarbeitereinnen, dass ich die volle Flasche mit in den Laden bringe. "Okay", hörte ich noch.

Der Verkäufer, ein etwa 20jähriger Türke; blieb stur. Jeder Blinde hätte durch befühlen der Flasche die Richtigkeit meiner Worte erkennen können. Die Chefin von dem Laden erklärte sich nun bereit, großzügigerweise mir die 25 Cent auszuhänigen. Dafür sollte ich nun die mitgebrachte volle Flasche bezahlen. Später erinnerte sie sich doch noch an den Hinweis im Eingangsbereich.

Es geht hier weiß Gott nicht um die 25 Cent. Sehr wohl geht es mir um diesen unverschämten Ton und die beleidigende Art und Weise dieses Kassierers.

Einige anwesende Bekannte sprachen mich am nächsten Tag darauf an und wir beschlossen, unsere Einkäufe doch in Zukunft woanders zu tätigen.

Ich werde es auch in Zukunft nicht versäumen, diese Filiale bei Anderen lobend zu erwähnen.

MfG

HERBERT SCHULZ

Meine Forderung an ALDI - Unternehmensgruppe Süd:

Keine Forderung

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Marktinformatin (Stand 2009) der Deutsche Pfandsystem GmbH

Http://www.dpg-pfandsystem.de/pb/site/dpg/get/624402

Zitat: "Pfanderstattung bei manueller Rücknahme

Im Automaten abgewiesene Verpackungen muss der Händler manuell zurücknehmen. Dabei gilt hinsichtlich der Pfanderstattung Folgendes:

Grundsatz: Bei Rückgabe ist Pfand zu erstatten.

Ausnahme: Der Händler muss kein Pfand auszahlen, wenn nicht (mehr) erkennbar ist, dass für die Verpackung Pfand erhoben wurde. Dies gilt in folgenden Fällen:

o Kein Pfandkennzeichen. Die Verpackung trägt keine Pfandkennung (z. B. die Aufschrift Einwegpfand, 25 Cent, etc). Hierbei handelt es sich meist um ausländische Verpackungen, die ohne Pfand in Verkehr gebracht wurden, oder um Verpackungen, die vor dem Inkrafttreten der Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 oder deren Ausweitung zum 1. Mai 2006 unbepfandet vertrieben wurden. Solche Verpackungen tragen kein Pfandkennzeichen.

o Abgelöstes Etikett. Das Verpackungsetikett, auf dem möglicherweise ein Pfandkennzeichen aufgebracht war, ist abgelöst, und aus der Verpackung selbst ergibt sich kein Hinweis auf ihre Pfandwerthaltigkeit.

o Erhebliche Beschädigung. Der Verpackungskörper oder das Etikett sind so beschädigt, dass das Pfandkennzeichen nicht mehr erkennbar ist (Ausnahme!).

Seite 2, Nr. 2.3:

Http://www.dpg-pfandsystem.de/pb/site/dpg/get/624402

Wenn kein Logo auf der Flasche ist, gibts kein Pfand. Ist das denn so schwer.

Lieber HERR HERBERT SCHULZ, haben Sie denn den Verkäufer nach seinem Ausweis gefragt? Oder vermuten Sie nur aufgrund seines Namens, dass er Türke ist? Was hat das denn außerdem mit dem eigentlichen Inhalt Ihrer Beschwerde zu tun? Ich höre aus Ihren Aussagen so eine fiese Prise Rassimus heraus, die nun ja wirklich nicht sein muss, oder?