Ich kannte ASUS zuvor eigentlich nur positiv.
Computerartikel damals immer "erste Sahne". Nun hatte ich mich zu einem Kauf eines Monitors entschlossen. Artikel wurde geliefert, war jedoch defekt. Der Händler - wie es gern gemacht wird - verwies mich auf ein Formular bei ASUS. Seriennummer eintragen, Fehlerbeschreibung und Abholadresse, denn im Produkt war ein Drei-Jahre-Austauschservice enthalten. Habe mit zwei bis drei Tagen gerechnet, bis ich ein Austauschgerät habe. Am gleichen Tag kam dann eine Information von ASUS, dass das Gerät nicht lieferbar wäre. Wie es sich gehört, die Info mit einer "no-reply" Adresse, so dass man auch nicht mal "eben" antworten kann.
Kann passieren, dass man etwas nicht lieferbar ist, allerdings könnte man den Kunden zumindest einen Zeitrahmen mitteilen, schließlich läuft irgendwann auch die Widerrufsfrist beim Händler aus.
Stattdessen musste ich als Kunde endlos mit der deutschen 01805-Hotline telefonieren, wurde immer wieder auf ein Webformular verwiesen, weil die Hotline nichts einsehen kann, und E-Mails wurden größtenteils gar nicht beantwortet.
Mittlerweile wurde natürlich der Kauf widerrufen und die Ware zurück an den Händler gesandt. Und vier Tage nach dem Rückversand an den Händler eine Information von UPS, dass der Austauschartikel am nächsten Tag eintreffen würde.
14 Tage nach Schadensmeldungwird ein Austauschartikel geliefert? Das ist einfach nur eine große Katastrophe. Bei einem 10-Euro-Artikel ok. Bei einem Monitor in der 160-Euro-Preisklasse nicht akzeptabel.
Ebenfalls zu erwähnen ist die extrem merkwürdige Garantiebedingung. ASUS sichert nämlich dem Käufer nur ein Neugerät innerhalb der ersten Woche zu. Danach bekommt man ein Gebrauchtgerät. Also, man kauft ein Neugerät welches kaputt ist und ASUS liefert im schlimmsten Fall ein Gebrauchtgerät. Nett.
Mit Sicherheit mein letzter Kauf.
Meine Forderung an ASUS COMPUTER:
Kundenservice sollte überarbeitet werden
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und deswegen halte ich mich immer an den Händler, wo ich gekauft habe, denn er ist mein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Händler wälzen aber gerne die Verantwortung an die Hersteller ab, denn wenn es ganz dumm läuft, muss der Händler mir ein neues Gerät geben und bleibt auf dem defekten Gerät sitzen.
Nachtrag: Auch der miserable Kuncdenservice von ASUS ist seit Jahren bekannt.
Ja, war hinterher leider erst so schlau und hab mich über ASUS informiert. Kannte es von vor langer Zeit. Aber Zeiten scheinen sich extrem geändert zu haben :(
Was den Händler betrifft, so hatte dieser es nicht so gut mit mir gemeint (wäre zu viel es hier aufzuschreiben). Kannte es von damals als normalen Service. Händler verkauft mir kaputtes Gerät, also muss er mir natürlich auch ein neues funktionierendes Gerät schicken. Normal. Scheint nicht mehr der Fall zu sein oder muss man es einfach einklagen?
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen leider Welten.: |
Leider hilft dann nur der Rechtsweg, der Händler ist gesetzlich Verpflichtet, da er Ihr Vertragspartner ist, aber wie ich bereits oben geschrieben wälzen die Händler gerne auf den Hersteller ab.
Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
und hier http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
http://www.test.de/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html Zitat aus Punkt 2:
"Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner) versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.
Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann. "
Hoffe eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden?
@ReclaBoxler-4117175 Dich hätte ich vorher gebrauchen können; )
Aktuell läuft der Widerruf noch, sprich der zurückgeschickte Artikel wird noch durch den Händler auf "Vollständigkeit" geprüft.
Sollte ich wieder mal in so eine Lage kommen, so helfen mir die von dir genannten Adressen auf jeden Fall weiter. War letztendlich mein eigenes verschulden, weil ich dem Händler bzw. dem Hersteller eine Chance geben wollte. Nun bin ich schlauer; )
Freut mich das ich helfen konnte, bin auch mal auf einen Händler reingefallen, der es auf den Hersteller abschieben wollte, musste auch erst zum Anwalt und der hat ihm einen netten Brief geschrieben, dann ging alles ganz schnell. Aber wenn der Händler vorher schon "rumgezickt" hat, ahne ich sclimmes wenn "auf Vollständigkeit" geprüft wird.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Und? Bin ja neugierig wie es ausgegangen ist *g*
GOTT SEI DANK alles abgeschlossen. Geld für den Artikel zurückerhalten, wenn auch ohne Versandkosten. Aber die 7 Euro schenke ich der Firma, wenn ich dadurch niemals mehr etwas mit ihr zu tun haben muss; )
Wie man es von Asus kennt. alles ignorieren :)