Bonuszahlung verweigert!

Neuss

Mein letztjähriger Gas-Versorger Hitenergie, bei dem ich einen Vetrag mit der Nr. 00429741 bis zum 31.03.2012 hatte, weigert sich bis heute mir den vertraglich vereinbarten Bonus in Höhe von € 155,- zu erstatten, da ich angeblich dafür nicht genügend kwH verbraucht habe (Mein Jahresverbrauch ca. 12000 kwH). Laut AGB wird jedoch der Bonus ab einem Mindestverbrauch von 5000 kwH gezahlt. Ich habe die Hitenergie bereits mehrfach schriftlich sowie telefonisch angemahnt. Jedoch erfolglos. Es wird behauptet, dass zur Bonuszahlung ein Mindestverbrauch von 70% des prognostizierten Jahresverbrauches abgenommen werden muß um den Bonus zu erhalten. Als ich an der Hotline auf die AGB´s hingewiesen habe, sagte man mir, das in diesem Fall nicht die AGB´s, sondern das BGB-Recht anwendung findet? Mir wurde eine Teilauszahlung des Bonus angeboten. Damit möchte ich mich nicht zufriedengeben und fordere die Hitenergie auf, mir den Bonus in vereinbarter Höhe zu erstatten. Hatte mit der selben Firma bereits Probleme mit meinem Stromvertrag, bin also froh mittlerweile einen anderen Energieversorger gefunden zu haben.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 00 42 96 92

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Auszahlung des vereinbarten Bonus in voller Höhe von €155,-

Antwort auf die Beschwerde vom 27.09.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

28.09.2012 | 08:31 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Produkte haben eine Bonuskomponente, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss beispielsweise der Kunde 12 Monate an einer Lieferstelle beliefert worden sein und darf keine Rückbuchung vorgenommen haben, um in den Genuss der Bonuszahlung zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann einen Bonus zahlen können, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die für Ihren Tarif gültigen Bonusregeln entnehmen Sie bitte Ihrem Auftragsformular sowie Ihren AGBs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Warten Sie das Ergebnis des beim Landgericht Düsseldorf anhängigen Betrugsproßesses ab.

Ich habe Sie bereits am 26.08.2012 via E-Mail mit folgenden Worten informiert:
Laut Ihren AGB´s unter Punkt 6.9 ist nicht nur für mich ersichtlich, dass der Bonus nur im Falle eines Verbrauches unter 5.000 kWh/Jahr nicht gezahlt wird. Mein Verbrauch liegt allerdings jenseits dieser Grenze (12000).
Das ich keinen Anspruch auf die Frei-kWh habe, wird von mir natürlich akzeptiert!

Selbstverständlich bin ich 12 Monate "Ihr" Kunde gewesen und eine Rückbuchung gab es natürlich auch nicht!

Ich gebe Ihnen eine letzte Frist zur Überweisung der € 155 bis zum 14.10.2012.

Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen sollten, sehe ich mich leider gezwungen, meinen Anwalt diesen "Fall" zu übergeben.

Die Bundesnetzagentur sowie Schlichtungsstelle Energie e. V. sind bereits informiert.

In der Hoffnung auf ein "faires" Ende unserer Geschäftsbeziehung verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Mir erging es genau so, auch mir wurde der Neukundenbonus, mit dem Kunden geködert werden, verwehrt. Aber das ist nur eine Streiterei von Vielen mit diesem Unternehmen.
Derzeit läuft ein Verfahren mit der Schlichtungsstelle (seit 5 Monaten) und mit einem Anwalt (seit 2 Monaten) - Ausgang offen.

@ ReclaBoxler 7401122

Es ist rechtlich nicht ausreichend, wenn Sie in einem Forum (z. B. der Reclabox) oder auf dem Marktplatz Ihres Ortes etc., Ihren Vertragspartner zu etwas auffordern, Inverzugesetzen oder eine Frist setzen. Sie müssen dies immer direkt beim bzw. gegenüber dem Vertragspartner machen. Egal, ob der Vertragspartner Ihre Forderung hier in der Reclabox liest!

Ich habe Sie bereits am 26.08.2012 via E-Mail mit folgenden Worten informiert:
Laut Ihren AGB´s unter Punkt 6.9 ist nicht nur für mich ersichtlich, dass der Bonus nur im Falle eines Verbrauches unter 5.000 kWh/Jahr nicht gezahlt wird. Mein Verbrauch liegt allerdings jenseits dieser Grenze (12000).
Das ich keinen Anspruch auf die Frei-kWh habe, wird von mir natürlich akzeptiert!

Selbstverständlich bin ich 12 Monate "Ihr" Kunde gewesen und eine Rückbuchung gab es natürlich auch nicht!

Ich gebe Ihnen eine letzte Frist zur Überweisung der € 155 bis zum 14.10.2012.

Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen sollten, sehe ich mich leider gezwungen, meinen Anwalt diesen "Fall" zu übergeben.

Die Bundesnetzagentur sowie Schlichtungsstelle Energie e. V. sind bereits informiert.

In der Hoffnung auf ein "faires" Ende unserer Geschäftsbeziehung verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen

Ich habe Extraenergie eine letzte Frist bis zum 14.10.2012 für die Zahlung des Bonus gegeben.

Der "Fall" wird derzeit von der Schlichtungsstelle Energie e. V. geklärt.

Der "Fall" wird noch immer von der Schlichtungsstelle Energie e. V. geklärt.