Keine Anpassung der Abschlagszahlung

Neuss

Ich habe in der Abrechnungsperiode vom 1.2.2011-31.01.2012 700 kwH weniger Strom verbraucht als in der Abrechnungsperiode davor. Seit dem 16.04.2012 (Erstellung der Jahresabrechnung und Mitteilung, dass die alte Abschlagshöhe trotz hohem Guthaben weitergezahlt werden muß) versuche ich nun, eine Anpassung meiner monatlichen Abschläge an meinen tatsächlichen Verbrauch zu erreichen. Ohne Erfolg.

Nachdem ich zuvor schon monatelang darum kämpfen mußte, um überhaupt eine Jahresabrechnung zu erhalten, nun auch noch ein monatelanger Kampf, um die Anpassung meiner Abschläge. 5 Monate erhielt ich überhaupt keine Reaktion, bzw. nur Standardantworten, wie: Ihr Anliegen wird an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.

In diesen Monaten wurde mein Guthaben aus der JA mit der alten Abschlagshöhe verrechnet. Nachdem ich dem Unternehmen wohl doch durch meine ständigen Anrufe, emails, Faxe, Einschr/R lästig geworden bin kam dann am 17.09.2012 folgende haarstäubende Antwort, weshalb mein Stromabschlag (natürlich) nicht gesenkt werden kann:

bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Abschlagsanpassung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Da ein verminderter Verbrauch immer auch auf spezielle Begebenheiten zurückzuführen ist, überprüfen wir verschiedene Faktoren, die zu einem niedrigeren/höheren Verbrauch geführt haben können. Da sich beispielsweise die Temperatur auch auf den Stromverbrauch niederschlägt und der letzte Winter gerade zum Ende 2011 sehr mild war, lag der durchschnittliche Stromverbrauch deutlich unter dem in einem normalen Winter. Der Übergang vom Winter zum Frühling 2012 hingegen war/ist besonders kalt und wir registrieren einen überdurchschnittlich hohen Verbrauch unserer Kunden. Auf Basis dieser und weiterer Prognosen ist davon auszugehen, dass Ihr Verbrauch im nächsten Vertragsjahr um erheblich höher ausfallen wird als im letzten Vertragsjahr.
Aus diesem Grund werden wir Ihren Verbrauch als Basis der Abschlagsberechnung nicht senken.

Die Tatsache, dass mein aktueller Zählerstand eine ganz andere Sprache spricht, nämlich erneuter Minderverbrauch in der laufenden Abrechnungsperiode, scheint das Unternehmen zu ignorieren. Ich soll jetzt also für ungefähr 1000 kwH mehr Abschläge zahlen, als ich verbrauchen werde

Folglich habe ich nun meine Abschlagsanpassung selbst vorgenommen und werde nun auch nur noch diesen Betrag überweisen. Hier meint ein Unternehmen, sich zinslos durch seine Kunden finanzieren zu können. Eine sinnvolle Kommunikation ist leider auch nicht möglich.

Ich gehe davon aus, dass auch die Beschwerde hier nichts bringen wird. Gott sei Dank endet mein Vertrag zum 31.01.2013

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 238230

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Anpassung der Abschläge an meinen tatsächlichen Verbrauch

Antwort auf die Beschwerde vom 08.10.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

08.10.2012 | 13:04 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüße

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

1) Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12

Bei Google folgende Wörter eingeben:

WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen, falsche Abrechnungen, überhöhte Abschläge und schlechte Vertragsbedingungen

2) Höhe der Abschläge: . .. und was ist mit § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz?

3) Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen"
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ134971586914868/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

§41 (2) Energiewirtschaftsgesetz scheint für EE nicht
zu existieren

Rechnen Sie schon mal damit, dass Sie demnächst mit Mahnungen und Dummfugschreiben irgendwelcher Inkasso-Klitschen überzogen werden.

Nicht einschüchtern lassen - nicht zahlen. Vor allem nicht den letzten Abschlag, damit Sie was zum verrechnen haben. Denn auf ihre schlußrechnung werden Sie eben so lange warten. und stimmen wird auch die wieder nicht, weil der Zählerstand geschätzt wird.

Alles längst bekannt.

Ich bin schon in der 2. Mahnstufe mit allem, was dazu gehört: Androhung der Stromsperre, Weitergabe meiner Daten an eine Auskunftei. Ich lasse mich auf keinen Fall einschüchtern, zahle weiterhin meine berechneten Abschläge, die auch dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, denn ich zahle selbstverständlich den von mir verbrauchten Strom. Ich habe heute auf WDR die Sendung Servicezeit gesehen, der Bericht über EE zeigt, dass überhöhte Abschlagszahlungen wohl ein Finanzierungsinstrument sind und dies zur Unternehmenspolitik gehört. Ich lehne mich jedenfalls entspannt zurück und werde weiter berichten.

Zu "Ich habe heute auf WDR die Sendung Servicezeit gesehen, der Bericht über EE zeigt, dass überhöhte Abschlagszahlungen wohl ein Finanzierungsinstrument sind und dies zur Unternehmenspolitik gehört":

In Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter eingeben:
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen

Meine Forderung zur Senkung der Abschläge gemäß meinem letztjärigen Verbrauch wurde mal wieder an die "Fachabteilung" weitergeleitet. Mal sehen, wann die antwortet.

WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, Sendung vom 03.09.12 "Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen" www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/09/03/lokalzeit-duesseldorf-lokalzeit-mischt-sich-ein.xml

Mein Tipp: sofort Beschwerde bei der Schlichtungstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) einreichen. Es dauert, aber es funktioniert!

Ich werde das ohne Schlichtungsstelle und ohne Anwalt durchziehen. Ich überweise den von mir berechneten Abschlag, bis jetzt 2. Mahnung mit den üblichen Drohungen (nehme ich nicht ernst). Mal schauen, was noch kommt. Ich erhebe gegen jede Mahnung/Abschlagsrechnung Widerspruch wegen Unbilligkeit der Rechnung (§315 BGB). Habe EE auch mitgeteilt, dass EE die ungerechtfertigte (n) Forderung (en) sehr gerne auf dem Rechtsweg einklagen darf. Ich will also verklagt werden. Ich lasse es drauf ankommen und werde weiter berichten.

Ich habe genau die selben Probleme mit dem Laden. Habe beide Verträge Strom und Gas bei EE. Habe im letzten Bezugsjahr über 900 € mehr bezahlt. Kein Neukundenbonus und Frei-KWh erhalten. Auf Mails wird nicht geantwortet. Auf Anschreiben werden automatisierte E-Mails gesendet. Auf meinen Widerspruch bzgl. des Bonus habe ich die Antwort bekommen "Sie haben nicht alle Bedingungen erfüllt. "Eine Abschlagsreduzierung mit detailliert Auflistung ist schon 2mal an EE gegangen. Keine Reaktion. I.M. wird mein Guthaben noch verrechnet. Im Januar gehen die Zahlungen wieder los. Ich werde die Abschläge auch reduzieren und zwar nicht zu knapp. Ich bin nicht bereit EE ein weiteres Jahr ein zinsloses Dahrlehen zu gewähren und da ich gekündigt habe, gehe ich das Risiko ein eine Nachzahlung zu bekommen, anstatt meinem Guthaben danach hinterherzurennen. Dann müssen die nämlich ihrem Geld hinterherennen. Die Kündigung haben die schon erhalten. Hier ist auch schon die Bestätigung da. Man, das kostet nicht nur Nerven sondern auch Geld für die ganzen Einschreiben. @P. Sch.: Wie gehst du mit Androhung von Schufaeintrag um? Klage würden die wohl eh verlieren.

Hallo Leidensgenosse!
wegen dem Schufaeintrag mache ich mir keine Gedanken. Ich habe es EE untersagt, meine Daten weiterzugeben, da die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gar nicht vorliegen. Es handelt sich ja um eine von mir bestrittene Forderung. Auch gegen die zu hohen Abschlagsrechnungen habe ich Widerspruch eingelegt, begründet habe ich den Widerspruch mit §315 BGB Unbilligkeit, es handelt sich nämlich um eine einseitige Preisfestsetzung, die gerade deswegen der Billigkeit entsprechen muß, außerdem gilt auch § 41 Energiewirtschaftsgesetz. Wenn der ganze Spuk vorbei ist, werde ich mir eine Selbstauskunft besorgen, falls tatsächlich ein Eintrag vorliegen sollte (was ich nicht glaube) werde ich ihn löschen lassen. Da werden ja hoffentlich nicht so Vollpfosten wie bei EE zugange sein. Ansonsten mache es so, wie du es vor hast. Nur noch die von Dir Deinem Verbauch nach berechneten Abschläge bezahlen. Ich werde weiter berichten.

Ich gehe davon aus, dass meine Beschwerde auch nicht gelöst werden wird.

Sie können davon ausgehen, dass Ihre Beschwerde gelöst wird, denn das machen Sie gerade selbst. Ihre Zeilen vom 15.10.12 sind dazu genau richtig. Einen anderen Weg gibt es wohl nicht.

Heute habe ich wieder eine automatisierte Mail von EE bekommen. Ich soll mich bzgl. meines Bonus an die Service Hotline wenden.
Wozu? Um wieder stundenlang in der Leitung zu hängen um mit einem inkompetenten Call-Center Mitarbeiter zu reden und meine Zeot zu verschwenden? Unglaublich der Laden.

Update:
Ich habe immer noch Strom, ein Inkassounternehmen hat sich auch noch nicht gemeldet und ich widerspreche weiterhin jeder Abschlagsrechnung. Per 31.10.12 habe ich auf meinem KOnto immer noch eine Überzahlung durch meine bereits geleisteten VZ's, da mein Verbrauch weiter gesunken ist. Habe EE mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen so lange aussetzen werde, bis das rechnerische Guthaben aufgebraucht ist. Mit Mahnungen bin ich auch noch nicht überschüttet worden. Ich werde weiter berichten.

Von EE ist keine Lösung zu erwarten, deshalb löse ich selbst.

Jetzt haben wir auch ein Gerichtsurteil und AZ auf das wir uns stützen können, jetzt kann es für alle los gehen. Endlich ist da mal ein Machtwort gesprochen worden.

http://www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1

Verbraucherzentrale NRW setzt einstweilige Verfügung durch:
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten

Http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html

Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.

Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.

Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.

Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "

www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/

Das ist klasse! Endlich wird hier ein Riegel vorgeschoben. Heute kam mal wieder eine 2. Mahnung, aber eine Stromsperre wird mirnicht mehr angedroht, jetzt "droht" man mir mit der Kündigung des Stromvertrages und dann müsste ich ja in die ach so teure Grundversorgung. Ich würde mich ja freuen, wenn ich gekündigt würde. Mit der Weitergabe meiner Daten wurde mir ebenfalls gedroht, ich habe daraufhin EE (mal wieder) untersagt, meine Daten weiterzugeben, da es sich um strittige Forderungen handelt, EE kann diese gerne auf dem Rechtsweg einklagen. Nächstes Jahr werde ich eine Selbstauskunft bei Deltavista beantragen und dann werde ich sehen, was Sache ist. Gott sei Dank ist bald der 31.01.2013 und ich bin diesen Verein dann losUns allen wünsche ich gute Nerven:)

Die Welt: "Stromanbieter verlangt zu hohe Abschläge":

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Stromanbieter-verlangt-zu-hohe-Abschlaege.html?wtmc=stickyticker2