Am Dienstag, den 09.10.2012 um 12:47 Uhr wurde uns laut der DHL Sendeverfolgung Sendenummer: 94481572228DE der Expressbrief mit unseren langersehnten Eheringen zugestellt.
Da wir beide berufstätig sind, waren wir LEIDER zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Um 14:30 Uhr kam mein Lebensgefährte nach Hause und fand aber KEIN Expressbrief in unserem Briefkasten vor.
Es war uns gleich klar, dass etwas nicht stimmte! Am nächsten Tag suchte ich die Expressbrief Zentrale auf um Näheres zu erfahren. Ich wurde auch direkt mit dem für unser Wohnbereich zuständigem Kurier telefonisch verbunden. Der Kurier konnte sich an diesen Brief an unser Briefkasten und an unsere Umgebung sehr gut erinnern und teilte mir mit, dass er den weißen Umschlag in unser Briefkasten verstaute, der aber nicht ganz rein passte, also schaute er aus dem Briefkastenschlitz oben raus.
Ich war gleich bedient und wusste natürlich sofort, dass der Brief gestohlen wurde. Ich frage mich, wie ein Kurier es verantworten kann so fahrlässig zu handeln und eine Sendung mit einem Juwelierstempel so zu hinterlassen, dass sie jeder Passant von der Straße aus sehen kann , wenn ein Brief nicht rein passt, warum nimmt man ihn nicht wieder mit und hinterlässt einen Abholschein?
Habe den Fall polizeilich aufnehmen lassen und es folgt eine Strafanzeige. Ich bin einfach nur traurig, enttäuscht und mit den Nerven am Ende und bitte Sie um eine tatkräftige Unterstützung.
Bestell-/Kundennummer: Sendenummer : 94481572228DE
Meine Forderung an DHL:
Erstattung des gesamten Kaufpreises von 923 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Wenn ein Händler die Ware an Sie als Verbraucher geschickt hat, muss er dafür sorgen, dass die Ware bei Ihnen ankommt. Wenden Sie sich mit Ihrer Schilderung und der Namensangabe des Zustellers daher an Ihren Händler, der kann sich dann selbst mit DHL herumschlagen und Ihnen neue Ware zuschicken.
Sie haben dagegen selbst gar keine Vetragsbeziehung mit DHL.
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Ich bin auch der Meinung, das man Ringe nicht per Post bestellen sollte und wenn, dann nur "persönlich an den Empfänger" zustellen lassen. Das ist doch möglich. Oder meinetwegen per Nachnahme. Solche Wertgegenstände auf normalem Postwege zu versenden, da sollte man die Finger von lassen. Theoretisch kann auch der Zusteller die Ware einsacken, und dann steht Aussage gegen Aussage- denn er behauptet dann er hätte den Brief eingeworfen. Das war schon sehr naiv von Ihnen, solche Wert Waren sollte man nur gegen Unterschrift in Empfang nehmen!
Der Händler haftet für den Verlust, daher kann Ihnen das eigentlich egal sein wo die Ware abgeblieben ist.
Weshalb soll der Händler für den Verlust haften? Er hat doch wie vereinbart zugestellt.Er kann doch nicht für den anschliessenden Diebstahl verantwortlich gemacht werden.
Produktinfo von DHL:
Expressbrief Haftung bis 500 Euro, Sendungsverfolgung und Geld-zurück-Garantie.
Daraus schließe ich, dass bei der Übergabe ein Unterschrift geleistet werden muss, die hier nicht erfolgt ist.
Schauen sie doch mal in der Onlineverfolgung nach, wer dafür unterschrieben hat.
Sieht nach "Urkundenfälschung" aus.
Es hat keiner Unterschrieben, bei Unterschrift steht da ein Strich. Bei der Sendverfolgung steht nur: " Sendung wurde zugestellt in Briefkasten (mein Nachnahme) mehr nicht!
Der Händler haftet so lange bis die Ware beim tatsächlichen Empfänger ist.
Bloßes angebliches in den Briefkasten werfen reicht da nicht aus, und das ist auch gut so dass der Gesetzgeber das so geregelt hat!
Im übrigen muss der Händler schon sehr naiv sein Werte dieser Größenordnung nicht so zu versenden dass nur gegen Unterschrift zugestellt werden darf.
Wie auch immer, wenden Sie sich an den Händler, der muss sich sowieso darum kümmern da Sie nicht Vertragspartner von DHL sind.
Nein, es hat sich noch keiner von der DHL Zentrale gemeldet.
Den gleichen Text, habe ich an die Mailadresse von DHL geschickt, für den Fall, dass sie das hier nicht lesen. Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen.