Ich habe über das Portal Verivox am 20.9.11 den Tarif FlexGas 14000er Young Family Sommerpaket Region 4 zum Festpreis von 620 Euro abgeschlossen mit Lieferbeginn 1.11.2011. Außerdem wurde vertraglich ein Bonus von 140 Euro zugesagt. Dieser Tarif wird auf der Webseite von FlexGas zum Gesamtpreis von 460,20 auch mit heutigem Datum noch beworben!
Ohne als Kunde eine Chance zu haben, über Preisanpassungen informiert zu werden (kein Schreiben, keine Info im Kundenbereich der firmeneigenen Webseite) verschickt FlexGas ansatzlos Mahnungen über nun 865,88 Euro, weder der Bonus noch der tatsächliche Verbrauch (weniger als 14000 kWh/Jahr) werden berücksichtigt.
Auf meine Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags von 480 Euro erhalte ich heute eine 2. Mahnung über einen Betrag von 385,88 Euro, auf die Beschwerde in Form eines Einschreibebriefs wird nicht eingegangen.
Bestell-/Kundennummer: 900001854210
Meine Forderung an FlexGas:
Ordentliche Berechnung des Abschlags nach vertraglichen Kriterien, ansonsten sofortige Vertragsauflösung und Rückzahlung des bereits bezahlten Betrags
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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FlexGAs ist genau wie Löwenzahn Energie.
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin. Wenn man die einschaltet tut sich in der Regel etwas. Es dauert zwar einige Zeit, weil dort sehr viele Verfahren anhängig sind - aber es lohnt sich. Das Gute daran, Sie als Verbraucher zahlen nichts. Die anfallenden Kosten muss FlexGAs übernehmen.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass Leute mit Internetzugang nicht in der Lage sind, sich vorher im Netz über diese Firmen zu informieren, bereits bei den ersten Ergebnissen bei Google dürfte klar sein, was dort abläuft.
Zitat:
FlexGAs ist genau wie Löwenzahn Energie
Zitatende
FALSCH! Flexgas ist Löwenzahn oder umgekehrt!
Den Weg zur Schlichtungsstelle können sie sich auch sparen, da Felxstrom (=Löwenzahn) deren Schlichtung nicht akzeptiert - und auch nicht akzeptieren muss.
Besteht der vertrag noch?
Wenn nicht: Lassen Sie die doch ihr Porto mit Mahnungen verschwenden. Und genauso können Sie den Droh-Mahn-Dummfug der folgenden Inkasso-Nutz-los-branche getrost in den Mülleimer entsorgen.
Sie haben einen Vertrag. Sollen die De. ppen doch klagen.
@Pirat
das sagt sich so leicht. Inzwischen ist es doch so, das man über nahezu JEDEN Energieversorger irgendwas negatives im Internet finden kann. Man weiß doch schon gar nicht mehr, wen man noch nehmen soll. Unter nahezu jedem Dach gibts mittlerweile ein ach.
Habe gestern mit Datum 18.10.2012 von FlexGas eine Kopie einer Abschlagsrechnung vom 16.08.2012 erhalten, die ich zum ersten Mal sehe. Weder per Post noch per E-Mail noch im Kundenbereich von FlexGas erreichte mich bisher diese Abschlagsrechnung. Der geforderte Betrag weist einige Besonderheiten auf:
So wird die Grundgebühr pro Monat von 5,00 Euro auf 14,99 Euro erhöht, was einen Aufschlag von 199,8 Prozent bedeutet. Der Arbeitspreis erhöht sich um 47,5 Prozent von 0,04 Euro auf 0,59 Euro/kWh. Zusätzlich berechnet FlexGas noch 0,01 Euro/kWh extra für eine "Preisgarantie", was insgesamt eine Erhöhung von über 72 Prozent ausmacht!
Umso erstaunlicher ist es, dass FlexGas für Neukunden auch heute noch die Grundgebühr mit 5,00 Euro pro Monat und den Arbeitspreis mit 0,0393 Euro/kWh bewirbt. Nach den auf der Abschlagsrechnung aufgeführten neuen Konditionen wäre somit der geforderte Rechnungsbetrag in Ordnung, sogar der Bonus wäre abgezogen! Hätte ich die Abschlagsrechnung rechtzeitig erhalten, hätte ich fristgerecht kündigen können, dabei hätte ich dann auch gerne auf den Bonus verzichtet.
Interessant ist auch, dass FlexGas auf seinem Briefkopf mit Referenzen von Focus Money als "Bester Gasversorger mit Vorauskasse" und von der Zeitschrift €uro als "Testsieger" wirbt.
Bei mir liegt exakt der gleiche Sachverhalt mit den selben Daten vor (Datum des angeblich versandten Briefes mit den neuen Konditionen ab 1.11. ist der 16.8.), Preisdetails sind identisch. Offensichtlich versucht Flexgas hier, durch das Versenden von Mahnungen Druck aufzubauen, um so Kunden unter Verstreichen der regulären 8-wöchigen Kündigungsfrist und ohne Hinweis auf eine Sonderkündigungsmöglichkeit zu halten. Diese Sonderkündigungsmöglichkeit existiert jedoch. Außerdem verstößt der Anbieter gg. seine AGB (Anküdigung im Kundenbereich etc.). Auf Beschwerden per Mail erfolgt leider nun die standardisierte Antwort, man habe das Schreiben an "die zuständige Fachabteilung weitergeleitet". Von der hört man jedoch (seit jetzt 13 Tagen) nichts mehr.
Meine Empfehlung: eingeschriebene Briefpost, Kündigung unter Bezug auf das 14tägige Sonderkündigungsrecht nach Erhalt der neuen Konditionen (welches mir mündl. im ersten Telefonat von der Hotlinemitarbeiterin sogar bestätigt wurde). Forderung der Rückzahlung des Bonus. Info der regionalen Verbraucherzentrale.
Dank an Jan Höcker, dessen Beitrag meinen Verdacht bestärkt, dass Flexgas die Abschlagsrechnungen nur vorgibt, verschickt zu haben, um rechtzeitige Kündigungen zu vermeiden. Bin gespannt, wieviele Flexgas-Kunden sich noch mit dem gleichen Sachverhalt melden!
Lieber Herr Ried und andere Betroffene,
ich habe heute folgende Mail als Reaktion auf meine per Einschreiben (u. zusätzl. per Mail) versandte Kündigung erhalten:
"Sehr geehrter Herr Höcker,
schade, dass Sie nicht weiter von unseren günstigen Gaspreisen profitieren wollen. Als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Gaspreis für Sie zu erzielen. FlexGas steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt.
Mit Ihrer E-Mail vom 16.10.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit FlexGas beenden. Wir bedauern dies und freuen uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für unser günstiges FlexGas entscheiden.
Ihr FlexGas-Vertrag endet voraussichtlich am 30.11.2012. Selbstverständlich werden Sie bis zum genannten voraussichtlichen Lieferende zu Ihren bisherigen Konditionen beliefert. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Den Zählerstand zum Lieferende melden Sie bitte an den örtlichen Netzbetreiber SWKiel Netz GmbH. Bitte beachten Sie, dass eine Schlussrechnung erst dann erstellt werden kann, wenn der Netzbetreiber uns den Zählerstand bestätigt.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexGas.de.
Freundliche Grüße
Ihr FlexGas-Serviceteam
FlexGas GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: 01805 603070*
E-Mail: info@FlexGas.de
Web: www.FlexGas.de
Persönlicher Kundenbereich: https://kundenbereich.flexgas.de"
Dies bestärkt mich und hoffentlich andere in der Auffassung, das dieser Geschäftspolitik von Flexgas offensiv begegnet werden sollte.
Viel Glück dabei!
MfG
Gestern E-Mail von FlexGas erhalten, sie würden ein Sonderkündigungsrecht bis zum 5.11.12 gewähren. Habe aber schon vor Erhalt des Mails mich auf das Recht auf Sonderkündigungsrecht berufen und Kündigung zum 30.11.12 per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt.
Flexgas scheint aber nichtsdestotrotz auf Bezahlung des gesamten geforderten Abschlags fürs nächste Jahr zu bestehen.
Da bin ich gespannt, wie's weitergeht! Klappt die (zugesagte) Kündigung und sehe ich das vorausbezahlte Geld wieder? Oder macht Flexgas weiter Druck mit Mahnungen etc.?
Ich habe genau den gleichen Fall:
Mahnung vom 05.10.2012 über Betrag i. H.v. 865,88 (Vorjahr: 592,00 €). Daraufhin Anruf bei Hotline (15 min Warteschleife), die Rechnung vom 16.08.2012 habe ich nie erhalten und wurde mir als Kopie am 10.10.2012 zugesandt. Daraufhin Sonderkündigung per Einschreiben - bis heute ohne Antwort.
Gestern habe ich von meinem neuen Gasanbieter (LogoEnergie) Nachricht bekommen, man könne mich nicht beliefern, da ein Vertrag mit Flexgas bestehe bis zum 30.10.2013.
Interessant: Die Dame an der Hotline (Frau G.) hat sich zunächst versprochen und zugegeben, dass am 16.08.2012 ein Problem mit dem Postausgang bestanden hätte. Auf Nachfrage behauptete Sie dann, es hätte nur ein Problem mit meiner Rechnung gegeben - ein Witz.
Ich werde auf keinen Fall bezahlen, da sollen die mal Klagen.
Aber wie komme ich jetzt an einen neuen Gasanbieter? Ab 1.11.2012 bin ich quasi "Vogelfrei".
Wer ähnliche Probleme hat - bitte hier posten.
LG
Simon
Nun ja, die Vogelfreiheit hat ja Grenzen. Zunächst fällt man ja in jedem Fall auf den Grundversorger (Stadtwerke o. ä.) zurück. Der ist sicher nicht der günstigste, kann jedoch im Rahmen der "Übergangszeit" genutzt werden bis Rechtssicherheit herrscht.
In meinem Falle frage ich mich gerade, ob Flexgas mit der "Weiterbelieferung zu den bisherigen Konditionen" im Fall des zuvor für 1 Jahr vorab gekauften u. bezahlten Gasskontingents davon ausgeht, dass ich dieses nun ebenfalls für den nun noch bestehenden überjährigen Monat bis zum Wirksamwerden der Sonderkündigung zahlen soll. Ich habe dem jedenfalls sicherheitshalber widersprochen und erklärt, für 1 zusätzlichen Vertragsmonat max. 1/12 des Jahreskontingents zu zahlen.
Eine Abschlagsberechnung mit 199 Prozent Erhöhung auf die Grundgebühr und 72 Prozent auf den Arbeitspreis kann nicht als akzeptabel gelten. Ebenso habe ich weder eine Kündigungsbestätigung, geschweige denn steht eine Rückzahlung des überzahlten Betrags in Aussicht! Dagegen besteht immer noch die Drohung von Flexgas in Form der 2 Mahnungen, welche nicht zurückgenommen wurden!
Bisher keine Reaktion auf meine Sonderkündigung von Flexgas
Hallo, ich habe die exakt gleiche Situation, auch das gleiche Datum auf der nicht zugestellten Abschlagsrechnung zu krass anderen Konditionen, interessant ist die Begründung (siehe unten)!
Meine Strategie: ich bestehe darauf, auch das 2. Jahr beliefert zu werden, und zwar zu den alten Konditionen! sollen DIE doch klagen, wenn sie möchten ;-)) )
Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxxx,
Mit der Abschlagsrechnung vom 16.08.2012 haben wir Ihnen die aktuell geltenden
Konditionen für Ihr 2. Vertragsjahr per Post zugesandt. Diese gelten ab dem
01.11.2012 und sind daher in Ihrem Kundenportal hinterlegt.
Wir haben Verständnis dafür, dass sie offene Fragen zu den Folgekonditionen
haben und erläutern Ihnen gern, wie die unterschiedlichen Konditionen zustande
kommen:
Im ersten Jahr sind die Preise von uns stark subventioniert, von daher verkaufen
wir Ihnen das Gas zu einem unschlagbar günstigen Preis. Wir sind stark bemüht,
die Konditionen auch für das Folgejahr so niedrig wie möglich zu halten, damit
unsere Kunden möglichst günstig beliefert werden können. Nach unserer Kalkulation
– welche auch Marktpreisschwankungen berücksichtigt - sind niedrigere Konditionen,
als angegeben, für das Folgejahr jedoch nicht möglich.
Bitte überweisen Sie den Garantiepreis/Jahresbetrag bis zum 09.11.2012 unter
Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das Ihnen bekannte Geschäftskonto.
Offensichtlich wurden zumindest am 16.8.12 von FlexGas keine Abschlagsrechnungen versandt, auch wenn FlexGas dies behauptet! Auch auf anderen Internetforen sind eine Reihe von exakt gleichen Fällen zu lesen. FlexGas sollte langsam seine Versäumnisse einräumen!
Habe heute Post von FlexGas bekommen:
"Sehr geehrter Herr Ried,
schade, dass Sie nicht weiter von unseren günstigen Preisen profitieren wollen. Als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Gaspreis für Sie zu erzielen. FlexGas steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt.
Mit Ihrem Schreiben, eingegangeen am 22.10.2012, haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit FlexGas beenden. Wir bedauern dies und freuen uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für unser günstiges FlexGas entscheiden.
Ihr FlexGas-Vertrag endet voraussichtlich am 30.11.2012. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Den Zählerstand zum Lieferende melden Sie bitte an den örtlichen Netzbetreiber SWM Infrastruktur Region GmbH. Bitte beachten Sie, dass eine Schlussrechnung erst dann erstellt werden kann, wenn der Netzbetreiber uns den Zählerstand bestätigt.
Selbstverständlich werden Sie bis zum oben genannten voraussichtlichen Lieferende zu Ihren bisherigen Konditionen beliefert.
Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexGas.de.
Freundliche Grüße
Anna Bauer und Alexander Becker
FlexGas-Serviceteam"
Ich gehe davon aus, dass sich damit auch die Mahnungen von FlexGas erledigt haben. Auf die Abschlussrechnung bin ich dann gespannt. Aber erst mal bin ich erleichtert, dass ich aus dem Vertrag rauskomme!
Beim örtlichen Versorger habe ich die Belieferung ab 01.12.2012 bereits beantragt (11 Werktage sind die gesetzliche Antragsfrist!).
FlexGas hat zwar der Sonderkündigung zum 30.11.12 zugestimmt, verschickt aber munter weiter Mahnungen für die Vorauszahlung des Jahresbeitrags für das ganze nächste Jahr, obwohl ich sogar noch einen beträchtlichen Rückerstattungsanspruch von mehreren 100 Euro habe!
Ich habe heute erneut eine 2. Mahnung erhalten und darauf folgenden Brief geschrieben:
"Per Einschreiben mit Rückschein!
Flexgas GmbH
Reichpietschufer 86 – 90
10785 Berlin
xxxx, 22. November 2012
Kundennummer D10900001854210
Einspruch gegen wiederholte Forderung – Mahnungen vom 12.11.12 und 20.11.12
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich schärfstens Widerspruch gegen Ihre Forderung in Höhe von 385,88 Euro. Offensichtlich weiß bei Ihnen im Haus die rechte Hand nicht, was die linke Hand tut.
Und an Ihre Versprechen ("Unser Versprechen: Wir beantworten Ihr Anliegen innerhalb von 24 Stunden (Mo. bis Fr.)! FlexGas.de/kontakt) halten Sie sich auch nicht, genau wie an Ihre AGB!
Eine kurze Zusammenfassung für Sie zum Mitdenken:
- Der Vertrag 900001854210 wurde per Sonderkündigung zum 30.11.2012 gekündigt
- Die Kündigung wurde per Schreiben vom 06.11.2012 von Ihnen unter dem Zeichen FG-17691 Kü 2012-01 9016.1 angenommen und bestätigt. Pikanterweise entschuldigen Sie sich darin auch noch bei mir für die mir entstandenen Unannehmlichkeiten!
- Diese Vertragsauflösung bedeutet, dass der Gegenstand Ihrer Forderung, nämlich die Jahresrechnung bis zum 31.10.2013 nicht mehr besteht. Deshalb sind Ihre Forderungen unberechtigt.
- Mit E-Mail vom 14.11.2012 teilte ich Ihnen den Sachverhalt mit, bis heute (6 Arbeitstage!) habe ich von Ihnen keine Antwort bekommen, dafür heute die 2. Mahnung
Hiermit widerspreche ich zum wiederholten Male Ihrer Abschlagsrechnung vom 16.08.2012, die ich im Original nie erhalten habe, sondern erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Und nachdem sich inzwischen eine ganze Reihe von Kunden, die genauso wie ich keine Original-Abschlagsrechnung erhalten haben, gefunden hat, ziehen wir weitere rechtliche Schritte sowie die Einschaltung von Presse und Fernsehen in Erwägung.
Ich erwarte bis zum 26.11.2012 Ihre schriftliche Bestätigung, dass die von Ihnen genannte Forderung von 385,88 Euro nichtig ist!
Mit freundlichen Grüßen"
Nun bin ich gespannt, wie sich diese unendliche Geschichte weiter gestaltet!
Habe erneut Post mit Erstellungsdatum vom 26.11.2012 (!) von FlexGas bekommen:
"vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.11.2012.
Nach Prüfung Ihres Sachverhaltes können Sie alle bisherigen Mahnungen als gegenstandslos betrachten.
Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
.
Freundliche Grüße
Ihr FlexGas-Serviceteam"
(nicht unterschrieben)
Die Kündigung wurde zum 30.11.2012 von FlexGas angenommen, die vier Mahnungen wurden schriftlich zurückgenommen, leider erst nach immensem Druck und zeitlich sehr verzögert. Die Endabrechnung fehlt noch, da bin ich noch gespannt (Bonus, Berechnung des zusätzlichen Monats etc.), ebenso, wie lange es dauert, bis der überzahlte Betrag zurückgezahlt wird.