Hallo zusammen,
vielen Dank, dass es dieses Forum gibt!
Ich habe mir ein Notebook von Sony bei Media Markt gekauft. Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass das Notebook für den Prozessor Intel Core i3 langsam ist und dass die Lautsprecher komische Geräuche machen und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht und wollte das Geld zurück.
Mir wurde erklärt, dass gerade bei Sony Notebooks kein Geld zurückausgezahlt wird und es wurde zur Reparatur geschickt. Eine Woche später sollte ich das Notebook abholen. Dei Lautsprecher wurden ausgetauscht und das Notebook wurde zurückgesetzt. Beim Abholen habe ich die Kratzen im Lausprecherbereich gesehen und das Notebook wurde wieder zur Reparatur geschickt.
Ich möchte das Notebook nicht mehr. 3 Wochen sitze ich ohne Computer. Ich bin Studentin und kann nicht ordentlich studieren. Und vor allem, will ich das Gerät nicht mehr, das innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war und das ich nicht benutzen konnte.
Hilft mir bitte! Welche Rechte habe ich? Wird das jetzt gezählt als 2 Reparatur-Versuchen, d. h., dass wenn ich noch einen Fehler feststelle, soll ich das Geld zurückfordern? Ich möchte keine Reparaturen mehr. Was soll das mit dem neuen Gerät?
Vielen Dank im Voraus!
Meine Forderung an Media Markt:
Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 19
Hmm. das ist sehr fragwürdig, denn soweit ich weiß, hast du ja nach Kauf ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.
Also verstehe ich nicht was das soll.
Aber das ist Media Markt, die sind nicht gerade hilfsbereit, wenn du was reklamieren willst.
Also ich kann mich nicht beschweren, habe bei einem Mitbewerber von Media Markt (fängt mit S an und hört mit N auf, ist auch ein Planet), mir ein Netbook gekauft. Habe es daheim ausgepackt, ausprobiert, war total unzufrieden, da das display irgendwie verschwommen wirkte, und daraufhin rief ich dort an, die sagten dann bringen Sie es vorbei, sie bekommen ein neues ODER sie suchen sich ein anderes aus. Und ich war da, siehe da, ich konnte es ohne Probleme zurück geben, bekam sogar noch 10 % auf ein anderes Netbook, was ich mir dann aussuchte, wegen den Unannehmlichkeiten. Da sag ich dann nur top!
Aber wie du schon geschrieben hast, es ist jedem Händler selbst überlassen! Aber trotzdem finde ich es nicht richtig, das lässt mich doch schon zweifeln, das ich ein neues Notebook habe, von einem eigentlich meiner Meinung nach guter Hersteller, und das in 2 Wochen schon zweimal defekt war.
Vielleicht sollte sie sich direkt mal mit der Herstellerfirma in verbindung setzen?
@7325039: Und das mit den 3 Reparatur Versuchen ist auch ein weit verbreiteter Irrglaube Siehe BGB §439:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat: " (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "
Der Käufer entscheidet nicht der Verkäufer
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@ 6379791
Professor Kalkkopf. Wenn Sie mit der heutigen Informationsgesellschaft nicht vertraut sind, dann gehen Sie bitten in Pension.
Die Anforderungen an einem Menschen haben sich geändert.
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Re
Gaaanz ruhig bleiben und nicht gleich die schlechte Kinderstube durchscheinen lassen. Wann das Kaufdatum ist/war, ist deshalb wichtig, weil wichtig ist wieviel Zeit inzwischen verstrichen ist. Wenn es KEINE sechs Monate sind, der Mangel war zudem nachweisbar bei Kauf vorhanden, entscheidet der Käufer, ob er reaparieren lassen will oder eine neues Gerät. Darum geht es.
Gruß Mandy
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Artikel der Stiftung Warentest "Kaufen und Reklamieren: So setzen Sie Ihre Rechte durch"
www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
Ich werde in diesem thread keine Hilfestellung mehr geben. Grund: Es ist unseriös, wenn Bf sachliche Kommentare, die der Lösung des Problems dienen sollen, löscht, aber gleichzeitig keine notwendigen Zusatzinformationen gibt, um die gebeten wurde.
Gruß Mandy
So holfsreich waren die gelöschte Kommentare nicht. ALLE Infos gibt es bei der Problemschilderung. die Leute hier helfen nicht, sondern kritisieren oder unnötige Meinungen schildern. Schade. Ich dachte, hier im Forum wird mir geholfen. Anscheinend schauen hier nur unkompetente Leute rein.
@ Mandy Laurent
Nebel auf der Brille?
'Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, . und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht'
'innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war'
Mandy: Für Sie noch einmal extra und gratis der Tipp, den Kommentar von "Ein Kunde" gaaaaanz langsam durchzulesen. Jetzt begriffen? Nein? Nun denn: "DIREKT nach dem Kauf" und "INNERHALB DER ERSTEN DREI TAGE". Jetzt angekommen?
Schöne Grüße an die Löscher aus der Redaktion - nix Gescheiteres zu tun?
Jetzt angekommen?
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Nein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
Gruß Mandy
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst