Unser Wagen wurde am 20. April von der sich vorzeitig schliessenden Schranke am Kundenparkplatz des Penny-Marktes getroffen. Der Fall wurde von der Versicherung des REWE-Konzerns (Penny gehört zu REWE) übernommen und wir werden seitdem mit verschiedenen Argumenten hingehalten (z. B. die Schranke wurde ordnungsgemäss gewartet). Der Sachschaden beträgt etwa 1000€. Unser Wagen hat unter der Schranke gestanden und die Schranke hat sich für unseren Wagen geöffnet (kein zweites Fahrzeug beteiligt). Seitdem steht die Schranke offen. Unserer Meinung nach ein Schuldanerkenntnis (angeblich fehlt ein Ersatzteil - 6 Monate?). Wer eine Schranke betreibt, der haftet in Deutschland auch für Fehlfunktionen, aber das ist REWE offensichtlich egal.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Erstattung des Schadens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Und noch unbedingt Zeugen suchen!
Keine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn nein, dann sollten Sie ab heute eine beantragen.
Sollte der Schaden bei über 700 EUR liegen, können Sie einen Sachverständigen beauftragen. Der Bescheinigt auch, dass der Schaden durch die Schranke entstanden ist. Und wenn keine Zeugen dabei waren, grundsätzlich die Polizei dazu holen. Ansonsten wird Ihnen noch vorgeworfen, dass Sie Sachbeschädigung begangen haben wenn der Schaden nicht anerkannt wird/würde. Auch wenn die Polizei inzwischen für solche "Unfälle" nicht zuständig ist, würde ich immer versuchen sie hinzuzuziehen.
@ ReclaBoxler-7325039
Das ist korrekt. Die werden sich nicht um diesen aktuellen Fall kümmern.
Aber dieser Fall ist doch das beste Beispiel dafür, dass jederzeit etwas unterwartetes passieren kann. Dann ist man mit der Rechtsschutz besser dran. Zudem man selber alles abtreten kann und sich der Anwalt um alles Weitere kümmert.
Für Penny bzw. REWE ist der Fall erledigt. Selber schuld, wenn man bei ihnen einkauft und den Parkplatz benutzt.
Aber wehe man kostet mehr als man einzahlt, dann kommt ganz schnell ein Brief von der Versicherung, das man als Kunde unerwünscht ist.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst