Weigerung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen

Bonn

Ein Mitte Dezember 2012 aufgegebenes Weihnachtspaket ist in Adler (Südrussland) nicht an den Adressaten ausgeliefert worden. Als Wert habe ich in der Zollinhaltserklärung zirka 50,- € angegeben. Weder ist ihm das Paket gebracht worden noch hat er eine Benachrichtigung erhalten.

Das Paket lag aber bei einer Poststelle, wie sich später herausstellte, als ich mit einer Trackingnummer, die ich von einer Frau im Service-Center später erhalten hatte, den Adressaten, einen Freund, nachfragen ließ, als das Paket schon längst hätte zugestellt sein müssen, auch unter Beachtung der erhöhten Belastung zur Weihnachtszeit.

Ihm ist mitgeteilt worden, dass das Paket vier Wochen auf der Poststelle gelagert worden war. Das komme in Russland häufiger vor, dass Pakete von der Post einfach nicht ausgeliefert werden, erzählte er mir dann.

Am 15.3.12 holte ich das zurückgesandte Paket von einem Laden mit Deutsche-Post-Lizenz gegen Zahlung von 20,- € ab. Süßwaren waren inzwischen verdorben.

Die Deutsche Post verschleppte oder "vergaß" die Bearbeitung. Aber einer hat die Entscheidung getroffen, den Aktendeckel zuzuklappen, obwohl der Fall offen war, ich meinen Schadensersatzanspruch angemeldet hatte.

Nach Wiederbelebung mithilfe einer kompetenten freundlichen Dame im Callcenter wurden von mir Nachweise verlangt. Alle verlangten Nachweise habe ich zugesandt. Dann wurde ein nicht existenter Nachweis verlangt, etwas Unmögliches. Vermutlich unkonzentrierte Bearbeitung, flüchtiges Lesen meiner Schreiben. Nach Androhung, gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, letztlich die Ablehnung mit Schreiben Ende Oktober aufgrund von Mutmaßungen, Behauptungen ins Blaue hinein.

Man behauptet, das Paket sei beim Zoll hängen geblieben und nicht nach Russland hineingelassen worden. Unsinn: das Paket war in Adler. Man stützt sich auf die Behauptung, ich hätte die russischen Einfuhr- und Zollbestimmungen missachtet. Das ist eine Frechheit. Meine Darlegungen in meinen Briefen sind ignoriert worden. Ich habe weitgehend nur vorgefertigte Bausteinantworten erhalten.

Deutsche Post/DHL hat die Zustellung des Pakets an meinen russischen Freund vertraglich versprochen und diese Verpflichtung nicht erfüllt. DHL haftet für seinen Erfüllungsgehilfen Russische Post, kann sich den Schaden im Wege eines Regresses von der Russischen Post zurückholen.

Bin gespannt, ob sich nach Eingang der gerichtlichen Mahnung ein Firmenjurist auf einen Streit vor Gericht einlassen möchte. Mutmaßungen helfen vor Gericht nicht mehr, hoffe ich (es gibt genug parteiische Richter).

Ich habe hier bereits einen ähnlichen Fall gefunden. Je mehr berichten, desto größer wird der Druck auf Deutsche Post/DHL, Ihre Strategie, mit solchen Fällen der Nichtzustellung zu überdenken. Vielleicht helfen dann auch mal die Medien nach. Z.B. eine Verbraucher-Sendung im Fernsehen.

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 225764005360

Meine Forderung an Deutsche Post:

Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Verzugsschaden vollständig zahlen und eine Entschuldigung

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 226 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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Berichtigung: Nicht Mitte Dezember 2012, sondern Mitte Dezember 2011 habe ich das Paket aufgegeben.

Bevor du das an deinen Rechtsanwalt weitergibst, solltest du dich vielleicht erst einmal erkundigen, welche Leistung dir die
Post überhaupt schuldet. Unter http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/international/laenderseiten/russische-foederation.html gibt die Post ja an, dass die Sendung, zugestellt durch Russian Post, in einer Filiale abgeholt werden muss. Und wenn das Paket zurückkommt werden Gebühren fällig. Steht auch auf der Internetseite. Warum also aufregen?

@ReclaBoxler-9710115
Da Du so gut über die Unterseiten der DHL informiert bist, liegt der Verdacht nahe, dass Du für DHL oder die Deutsche Post arbeitest, so einseitig und subjektiv wie Du schreibst.

Du solltest schon auch, um hier kein verzerrtes Bild für andere Leser abzugeben, das Datum nennen, zu dem DHL diese von Dir erwähnte Seite nachträglich veröffentlicht hat. Nachträgliche Änderungen des Vertrags sind einseitig nicht zulässig, mein Freund. DHL scheint etwas zu lernen und hier, wenn das dort steht, was Du behauptest, zu versuchen, das Risiko dem Kunden zuzuschieben. Ob das zulässig ist, ist stark anzuzweifeln.

Für mich ist der Punkt jedenfalls irrelevant, denn ich hatte den Vertrag vor einem Jahr geschlossen. Zu jener Zeit gab es diese Seite nicht. Ich habe lange nach Informationen gesucht.

Außerdem: Wenn ich ein Paket zu einer Stelle bringe, die eine DHL-Lizenz hat, muss mich der Mitarbeiter dort über diese Regeln informieren, damit sie Vertragsbestandteil werden. Wenn die das nicht können oder zu bequem sind, die AGB aus dem DHL-System herauszulesen und mir zu übergeben, muss sich DHL das schon zurechnen lassen.

Fazit: Irrelevant für mich, worauf Du hinweist.

Und in Zukunft wieder Siezen, okay!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich erwarte keine Reaktion von der Deutschen Post oder DHL. Man muss klagen oder kann ein Mahnverfachen mit anschließender Vollstreckung versuchen. Das beabsichtige ich zu tun.

Ich hatte am Anfang der Beschwerde einen Fehler gemacht. Nicht Mitte Dezember 2012, sondern am 14.12.2011 hatte ich mein Paket in einem kombinierten Zeitungs-Shop/Paketshop aufgegeben.

Jetzt habe ich das Ziel erreicht:

Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei habe ich meinen Schadensersatzanspruch durchgesetzt. DHL hat das Mahnverfahren verschleppt, ist dabei auch
von Rechtspflegern beim Amtsgericht unterstützt worden.

Probleme gab es anfangs auch mit der Zustellung des Mahnbescheids. Die Anwaltskanzlei hatte in den Antrag erst eine Adresse der DHL gesetzt, an die der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte.

Die richtige Adresse ist hier sowieso eines der Hauptprobleme zur Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs.

Einzelheiten werde ich noch in einem abschließenden Artikel in meiner Serie zum Thema Paket nach Russland senden schreiben, in der ich über die Weigerung der DHL/Deutsche Post schon berichtet habe.

Hier bekommen Sie das Know How, wie Sie Ihren Schadensersatzanspruch in solchen Fällen erfolgreich durchsetzen:

http://blog.ost-impuls.de/categories/50-Post+Kuriere

Zwar hat DHL einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt (das war Mitte Juni 2013), aber zugleich an die Kanzlei einen Brief geschrieben, indem erklärt wurde, dass ein Betrag von 111,14 € auf deren Konto gezahlt werde, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Und: Es könne seien, dass die Gutschrift bis zu 10 Tagen dauere.

Das Geld ist also gezahlt worden. Nur hat mich die Kanzlei jetzt erst darüber unterrichtet und jetzt erst den Briefverkehr und Unterlagen zum Mahnverfahren zugesendet, und mir das Geld nicht weitergeleitet (ebenfalls eine Pflichtverletzung der Anwaltskanzlei)

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Zur Ungültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB), die in Paketsphops aushängen, die inhaltlich zum Gegenstand haben, sich möglichst weitgehend von Schadensersatzansprüchen freizuzeichnen und den Risikobereich in Richung Kunde zu verschieben, gab es eine Gerichtsentscheidung, die das bestätigt, was ich dem frechen Reclaboxer schon erklärt hatte:

Keine Einbeziehung dieser AGB in den Speditionsvertrag, wenn der Kunde sein Paket am Schalter abgibt und es über den Inhalt der AGB keine Kommunikation mit dem Shop-Mitarbeiter gibt:

Amtsgericht München, Urteil vom 23.04.2013,
Quelle im Web:
http://networkedblogs.com/M4WYu

Viel Erfolg beim K (r) ampf um den Schadensersatz von DHL/Deutsche Post!

Die Beschwerde hier auf ReclaBox wurde nicht gelöst. Das hatte keinen Einfluss auf den Ausgang des Rechtsstreits. Ich habe mich mit Hilfe von Anwälten im Wege des Mahnverfahrens durchgesetzt. Auf einen Rechtsstreit mit Anwälten wollte sich DHL nicht mehr einlassen. Da wären erheblich höhere Kosten hinzugekommen.

Also Leute: in dieser Fallgruppe zum Anwalt gehen. Übrigens kann bereits im Mahnverfahren eventuell Prozesskostenhilfe gewährt werden, um sich den Anwalt leisten zu können, wenn man wenig Einkommen hat.

Viel Erfolg!