Ich war Kunde bei FlexStrom vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012. In der auf das Ende der Vertragslaufzeit erstellten Schlussrechnung verweigert FlexStrom die Anrechnung eines Schlussbonus von 170,- €. In einer Änderung der AGB zum 01.05.2012, mir bekanntgemacht per Mail am 08.03.2012, heißt es:
"Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen Flexstrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden".
Ich habe dieser Änderung nicht widersprochen, so dass sie wirksam wurde. FlexStrom geht auf diese Änderung der AGB aber bisher in keiner Weise ein, es wird stereotyp immer nur darauf verwiesen, dass ich die Voraussetzungen des Wortlauts der alten AGB nicht erfüllen würde.
Ich habe nun FlexStrom eine letzte Frist gesetzt und werde ggf. danach mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung den Bonus einklagen.
Bestell-/Kundennummer: 900001803655
Meine Forderung an FlexStrom:
Schlussbonus von 170 € wird angerechnet
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Inzwischen habe ich FlexStrom weitere 4 (!) Mails geschickt. Eine Antwort kommt zwar, aber man kann die Frage, welche AGB gelten, formulieren wie man will: Sie wird einfach nicht beantwortet.
Die Emails kannst du dir sparen, sie werden nicht antworten.
Mahnbescheid, klagen oder daraus lernen.
Http://de.reclabox.com/beschwerde/55660-flexstrom-berlin-finanzielle-situation-von-flexstrom
Das Problem kenne ich aus leidvoller Erfahrung! FlexStrom schickt einfach die nächste Mahnung. Ich empfehle RA Zeilinger in Regensburg. Mir hat er äußerst kompetent (und weil FlexStrom vor Gericht verloren hat) kostenfrei geholfen. Jetzt kommen von FlexStrom weiter Mahnungen - aber auch darum kümmert sich Herr Zeilinger außerordentlich effizient und kompetent.
Disclaimer: Ich habe mit Herrn Zeilinger keine Geschäftsbeziehung und profitiere in keiner Weise von dieser Empfehlung. Ich möchte nur alles dazu beitragen, dass die Lügenbarone von FlexStrom bald vom Markt veschwinden.
Bund der Energieverbraucher: "Der Billiganbieter Flexstrom macht sich in Anwaltskreisen deutlich mehr Freunde als unter seinen Kunden. Es laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Flexstrom, um unseriöse Geschäftspraktiken dieses Anbieters zu unterbinden. ":
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-13068
Zu meiner Überraschung und entgegen mancher Kommentarmeinung hat FlexStrom nachgegeben. Mehrere Mails mit wechselnder Formulierung hat das "Serviceteam" im entscheidenden Punkt, warum nicht die geänderten AGB zugrunde gelegt werden, einfach unbeantwortet gelassen. Um jede Möglichkeit zu nutzen habe ich mich vor einer Klage noch an den "Kundenanwalt" als hausinterne Schlichtungsstelle gewandt (Zif. 13. 1 der AGB). Dieser hat zwar den Unsinn, dass mir der Bonus nicht zustehe, mit Hinweis auf den Wortlaut der alten AGB wiederholt, aber "aus Kulanz" den Bonus schließlich gewährt. Die geänderte Rechnung ist schon da, die Erstattung für nächste Woche angekündigt. Ich kann allen, die die geänderten AGB erhalten haben, nur raten, keine Zeit mit dem Serviceteam zu verschwenden, sondern sich gleich an den "Kundenanwalt" von FlexStrom zu wenden.
Ich habe mich wohl zu früh gefreut, denn jetzt gehöre ich offensichtlich zu den nicht wenigen, die Probleme damit haben, dass FlexStrom Guthaben einfach nicht erstattet. Obwohl eine "umgehende Anweisung der Zahlung und eine Gutschift innerhalb der nächsten Tage" zugesagt war, warte ich nun schon 2 Wochen darauf. Aber nicht mehr lange, denn dieses mal lasse ich mir nicht nochmal so viel Zeit, bevor ich einen Anwalt einschalte.
Ich kann allen, die über check24 ihren Vertrag mit Flexstrom abgeschlossen haben und nun Probleme mit der Bonuszahlung haben, nur raten und empfehlen, sich per mail an das Serviceteam von check24 zu wenden. Check24 wirbt mit einer gewissen Garantie. Jedenfalls habe ich mittlerweile meine 200 Euro von Flexstrom überwiesen bekommen! Die Mitarbeioter bei check24 nervt das Thema Flexstrom auch ohne Ende, aber so lange die Gelder fliessen, wird Flexstrom auch weiter bei check24 gelistet sein! Tarurig, aber wahr!
FlexStrom hat jetzt doch noch gezahlt. Ich habe über inkasso-sofort.de ein anwaltliches Schreiben erstellen lassen. Diese ist mit ca. 15 € weit günstiger als ein Mahnbescheid, der mit ca. 50 € kaum mehr im Verhältnis zu meinem Guthaben von 150 € gestanden hätte. Dieses anwaltliche Schreiben hat, nachdem ich über 2 Monate nur hingehalten wurde, offensichtlich gewirkt. Die Kosten dieses Schreibens hat FlexStrom aber nicht mit überwiesen, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Deshalb bleibe ich vorerst noch am Ball.