Intransparente Klausel bei Hitstrom und Hitgas 6.9 und 6.12

Neuss

Ich hatte einen Strom und habe noch einen Gasvertrag bei der Extra Energie GmbH in Neuss und bin wie soviele auf die Agb's hereingefallen. Durch die nicht Auszahlung der Boni und der Frei kWh entsteht mir ein Schaden in Höhe von über 1500 Euro.
Mehrmals habe ich versucht die Abschläge zu reduzieren, was mir immer strikt verweigert worden ist. Jetzt weiss ich natürlich auch warum. Am Telefon habe ich mich mehrmals erkundigt, ob ich das mit dem Boni und den Frei KwH richtig verstanden habe, nämlich die -10% Toleranz und in der bin ich ganz klar drin bei beiden Verträgen. Nie wurde erwähnt, dass man dann anstatt der Boni und Frei kwh nur 10 Euro bekommt. Das kann doch nicht sein!
Hätte ich gewusst dass man den Boni und die Frei kWh nicht bekommt, wenn man auch nur ein kWh unter der Grenze liegt, hätte ich diese Verträge niemals abgeschlossen.
Auch war dies in den Unterlagen, die ich bekommen habe nicht transparent. Das Internet ist zwar voll mit Beschwerden, aber was soll man nun tun. Direkt eine Klage einreichen oder nicht? Ich denke, dass die Firma sich auf ihre AGB's beziehen wird, hat man also überhaupt eine Chance vor Gericht?Ist diese Klausel in den AGB's rechtskräftig?

Bestell-/Kundennummer: 00674790

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Erstattung der Boni und der Frei kWh

Antwort auf die Beschwerde vom 17.11.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.11.2012 | 15:10 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Über solche Firmen sollte überall, besonders in Bewertungsportalen und Internetforen berichtet werden, früher oder später gibt es die Quittung.

Bei allen Machenschaften dieser Firmen kann man ihnen eins mit Sicherheit nicht vorwerfen.
Die Kunden lesen die AGBs nichtund sind plötzlich "völlig überrascht", wenn sie kräftig draufzahlen.
Geiz ist nicht immer g-ei-l und G-ier macht bekanntlich plööd!

Da Sie die AGBs nicht veröffentlicht haben, kann auch Niemand hier beurteilen, ob sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Grundsätzlich gehen unklare AGBs immer zu Lasten des Verfassers.
Aber man kann davon ausgehen, dass sie in diesem Fall nicht angreifbar sind.

So funktioniert das System!

In Wirklichkeit bedeutet es dann, dass man statt der Frei Kwh und dem Bonus 10 Euro bekommt. Das ist nicht ersichtlich. Bei meinem Gasvertrag bedeutet das statt 315 Euro Bonus und 11420 kWh dass man statt 1000 Euro nun 10 Euro bekommt.
6.12 AGB wird nicht in dem Schreiben erklärt auch telefonisch natürlich niemals angesprochen, ausser am Ende bei der Endabrechnung.

(1) Bei einem realen Mindestverbrauch von 7000 kWh/Jahr (-10% Toleranz, gilt nicht bei 1500 kWh/Jahr) erhalten Sie den angegebenen Bonus unter Berücksichtigung Ziff. 6.12 AGB. Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Falls fällige Rechnungen oder Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung) oder der reale Verbrauch unter 1500 kWh/Jahr liegt, entfällt der Bonus. (2) Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.6 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 6.11 AGB (z. B. Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 AGB, etc.). (3) Die Belieferung mit 100% Ökostrom erfolgt für 12 Monate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Ökostrom-Option gilt Ziff. 1.6 AGB. Zum Wohle der Natur wird ab dem 13. Belieferungsmonat 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. (4) Bei einem realen Mindestverbrauch von 7000 kWh/Jahr (-10% Toleranz, gilt nicht bei 1500 kWh/Jahr) erhalten Sie die angegebenen Frei-kWh unter Berücksichtigung Ziff. 6.12 AGB. Dieser Betrag wird nach 12 Monaten Belieferungszeit auf Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung) oder der reale Verbrauch unter 1500 kWh/Jahr liegt, entfallen die Frei-kWh.

Tut mir leid, Frau Pongs, ich verstehe nichts von dem, was Sie sich da zusammenschreiben. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie sie auf die 1.500 Euro "Schaden" kommen?
Wie hoch war Ihr tatsächlicher Verbrauch und was hatten Sie als voraussichtlichen Verbrauch angegeben?
Welche Nr. der AGB haben sie hier zitiert? Und was steht in Nr. 6.12?

Und welchen Vertrag haben sie vereinbart?

Vielen Dank an die Firma Extra Energie für ihre standardisierte Rückantwort.
Meine Kundennummer steht hier öffentlich, schalten Sie ihren Computer ein, dann werden sie bestimmt fündig! ;-))
Sie haben bevor ich den Fall in der Recla Box gemeldet habe, am 05.11.2012 per Fax und Email und Einschreiben die Beschwerde erhalten. Ebenso gab es schon viele viele viele Telefonanrufe.
Schlichtungsstelle Energie e. V ist bereits eingeschaltet. Mal sehen, ob Sie auf ein Schreiben der Staatsanwalt reagieren.
Am Ende sieht man sich eben vor Gericht.

Bisher ist noch nichts passiert.

Wenn man sich hier beschwert, wirds konkret und andere helfen. Sonst bräuchte man nix schreiben. Wenn Sie nicht ganz konkret schreiben, ist es sinnfrei.

Die Firma hat eine korrigierte Stromrechnung geschickt, Geld ist allerdings noch nicht überwiesen.

Die Schnäppchenfalle

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/

Die Stromrechnung wurde nun korrigiert und mir wurde das Geld zurück überwiesen.
Auf die Heizkosten Abrechnung warte ich allerdings noch.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst