Bloßstellung vor Kunden und Drohung

Ich wurde am 10.11.2012 um 19:30 Uhr in der Aldi Süd Filiale, Frankfurt am Main, Große Friedbergerstraße an der Kasse bloßgestellt, weil ich den Rucksack nicht öffnen wollte und ich Diebstahl begannen hätte, obwohl ich nichts aber auch gar nichts im Rucksack hatte. So dass alle Kunden böse schauten und auch Kommentare wie Dieb, so was hat hier nichts zu suchen und so einer sollte Hausverbot erhalten von sich los lassten in einem Ton, der unmöglich ist und war.

Von der Filialleitung kam, dass die Taschenkontrolle rechtens wäre und die Polizei würde dasselbe sagen.

Mir wurde angedroht, wenn ich den Rucksack nicht öffne, dass mir meine bezahlte Ware abgenommen wird, ohne dass Geld wieder zurück zu bekommen und dass ich bundesweit Hausverbot erhalten würde.

Meine Forderung an ALDI - Unternehmensgruppe Süd:

Warengutschein und dass dies klargestellt wird, dass dies nicht rechtens ist!

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 222 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

In so einem Fall lassen sie die Polizei rufen. Nur die darf eine Taschenkontrolle durchführen.
Wenn sie nichts zu verbergen haben, dann können sie den Rucksack auch öffnen, allerding muss vorher eine freundliche Aufforderung kommen und nicht gleich eine Verdächtigung.
In Zukunft können sie solche Situationen ganz einfach umgehen, indem sie ihren Rucksack überhaupt nicht mit in den Laden nehmen.

Dumm nur, wenn man den Rucksack zum reinpacken von Sachen nutzt.
Stellen sie sich vor, ich benutze ihn um dort meinen Einkauf rein zutun. Soll praktisch sein habe ich gehört.

So, wie hier geschildert, hat sich der Vorfall garantiert NICHT zugetragen.

Das mit dem Warengutschein kommt wirklich sehr ungut rüber. Wenn man so behandelt wird in einem Laden und sich schrecklich fühlt, will man da doch gar nicht mehr eintreten?
Das wirkt so, als wäre die Geschichte erfunden damit man etwas gratis bekommt. Möchte ich nicht unbedingt behaupten, ich war nicht dabei, aber es wirkt einfach so, weshalb ich so etwas niemals fordern würde.

1. Im Rucksack hatte ich leere Pfandflaschen aus Kunstoff drinne insgesamt 6 die ich dann gegen einen Pfandbon eingetauscht hatte. Im Laden gibt es Körbe aus Metall so einen habe ich benutzt und nicht den Rucksack.

2. Ist der Vorfall weder gelogen noch erfunden er entspricht der Wahrheit!

3. Mir fällt auf das es viele Nörgler gibt, Personen die nur provozieren und einem Sachen unterstellen die nicht stimmen und alles ins negative ziehen.

4. Ich gehe auch nicht mehr in diese Filiale sondern in eine Andere.

@Maria Lichter

Ich könnte Sie und Vorname1 anzeigen wegen falscher Unterstellungen wenn ich es machen möchte!

Warum wollten Sie denn den Rucksack unter keinen Umständen aufmachen? Mit so einem Verhalten macht man sich zwangsläufig verdächtig und haben damit die Aufmerksamkeit ganz allein auf sich gerichtet. Konflikte und Krawall kann auch durch das eigene Verghalten provoziert werden. Das entnehme ich zumindest Ihren Ausführungen. Auch wenn die Verkäuferin das Recht auf Kontrolle so nicht auf ihrer Seite hat, so hat sie sicherlich aber entsprechende Anweisungen vom Filialleiter (der natürlich auch das Gesetz so nicht auf seiner Seite hat). Wäre es Ihnen denn lieber gewesen, man hätte die Polizei geholt.

Es wird in den Läden auf Teufel komm raus geklaut und wenn man um einen Blick in den Rucksack bittet, habe ich dafür vollstes Verständnis. Immerhin müssen diese Diebstähle von den ehrlichen Kunden mit bezahlt werden. Ich gewähre an den Kassen schon immer freiwillig Einblick in Taschen oder Rucksack und gehe so Konflikten von vornherein aus dem Weg. Da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone. Aber wenn man den Ärger nicht aus dem Weg gehen will.

Und: Wenn Sie hier eine derartige "Reklamation" für alle öffentlich ins Netz stellen, müssen Sie mit entsprechenden Antworten rechnen. Auch hat Ihnen hier niemand Diebstahl unterstellt, so dass Ihre Drohungen letztlich ins Leere gehen. Das ist genauso lächerlich, wie Ihre Beschwerde selbst und die Forderung nach einem Warengutschein.

Mein Fazit: Sie tun mir nicht leid, weil eine einfache Gewährung eines Blickes in den Rucksack diese Situation gar nicht erst herauf beschworen hätte. Auch wenn die rechtliche Situation vielleicht für Sie spricht, so muss man nicht gegen alles angehen und Situationen eskalieren lassen und sich dann hinterher hier ausgöbeln. Haben Sie keine ernsthafteren Probleme? Dann seien Sie dankbar.

Oh weia, na Sie "sind ja drauf". Für mich erklärt sich die Beschwerde eigentlich nun von selbst.

Und das mit der Anzeige würde ja mal total in die Hose gehen, das wüssten Sie auch wenn Sie die Worte die ich geschrieben habe verstanden hätten. Anscheinend sind Sie aber zum Rundumschlag geneigt und überfliegen das Meiste aus Zorn einfach.

Der Kommentar von @ Rösti sagt alles was gesagt werden muss. Die Reclabox-Redaktion sollte diese Ausführungen jeder ähnlichen Beschwerde automatisch anfügen.

@ Rösti
Irgendwie kommt mir vor, dass Deutschland immer mehr ein Balkanland wird. Aber nicht wegen der Zuwanderer sondern wegen der eigenen Bevölkerung. Eigentlich ist es nur in rechtlich fragwürdigen Ländern üblich, dass sich Leute über geltende Gesetze und genau begründete Urteile ganz einfach hinwegsetzen und selbst Richter spielen.
Jeder Rechtsanwalt und jedes Gericht wird dem BF problemlos bestätigen, dass das Verhalten der Filialleitung den Strafbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) ) erfüllt.
Sonderbar, dass Sie offenen Rechtsbruch verteidigen.

Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Wenn man schon mit einem Rucksack in den Laden geht, dann sollte man immer einen Einkaufswagen nehmen, auf gar keinen Fall die unbezahlte Ware in den Rucksack tun, sondern erst nach dem Bezahlen. Wenn man Einkäufe aus anderen Geschäften mit sich führt, sollte man natürlich immer einen Bon mitnehmen. Statt einen Aufstand zu machen, einfach mal bereitwillig den Rucksack vorzeigen, wenn man nichts zu verstecken hat und gut ist. Dadurch gewinnen Sie Vertrauen, entschärfen die Situation und ziehen nicht die Aufmerksamkeit umstehender Kunden auf sich. Was den Rucksack betrifft, wenn Sie diesen während des Einkaufs auf dem Rücken tragen oder auch in den Wagen stellen, geraten Sie auch nicht einfach so in Verdacht, es sei denn Sie passen optisch in die Schublade eines typischen Langfingers. Was gar nicht geht ist wenn Sie die Waren im Rucksack bis zur Kasse "zwischen zu lagern". Die Forderung eines Warengutscheins ist einfach nur lächerlich. Worum geht es Ihnen? Um Ihren Ruf oder um gratis Ware abzustauben?

@ 7910112
Der BF hat einen Einkaufskorb verwendet, wie sie weiter unten lesen könnten.
Und der Vorwurf 'gratis Ware abstauben' ist infam.
Wer hat sich hier nicht an geltendes Recht gehalten und eine Straftat begangen?
Wohl kaum der Kunde, welcher sich an Recht und Ordnung gehalten hat.
Es kann ihre Ansicht sein, dass man sich anders verhalten sollte, gültig ist in D jedoch noch immer Gesetz und Gericht.

@Ein Reisender (der alte)

ja und dieses gültige Gesetz macht es den Langfingern in Deutschland eben so leicht und den ehrlichen Kunden so schwer. Wissen Sie wieviel Leute mit ihren Rucksäcken Ware klauen? Und wie schwierig es für die Verkäufer ist, diese dabei zu beobachten um dann auch sicher sagen zu können, das etwas eingesteckt wurde? Man kann als Kunde eine Menge dazu beitragen, sich selber einen guten, ehrlichen Ruf zu verschaffen, sich aber auch auf das Gesetz berufen und dadurch erst recht unter Verdacht zu geraten. Würde der Kunde seinen Rucksack freiwillig vorzeigen, dann hätte er beim nächsten oder übernächsten mal Ruhe, weil man ihn irgendwann kennt und weiß das er ja nichts zu verbergen hat, dann wird man ihn auch in Ruhe lassen. Man sollte sich als Kunde halt auch mal in die Lage der Geschäfte versetzen, mit dem Hintergrundwissen, das soviel geklaut wird. Da das die meisten Kunden aber nicht einsehen, nicht wollen usw., wird es immer ein schwieriges Unterfangen bleiben, Langfingern das Handwerk zu legen und ehrliche Kunden nicht unnötig mit Taschenkontrollen und anderen Dingen zu belasten.

@ 5019928
Trotzdem ist das was da von Aldi gemacht wird Selbstjustiz.
Und solche ist kein Merkmal zivilisierter Staaten.
Es ist gut möglich, dass jemand in seinem Rucksack Sachen hat, die er nicht herzeigen will. Sei es die Wäsche auf dem Weg zur Wäscherei oder ein Erotik-Dessous für die Freundin oder was immer.
Und überlegen Sie mal, wie Sie reagieren würden, wenn beim nächsten Urlaub der Hoteldetektiv ihre Koffer durchsuchen will. Und ja, das wäre auch begründet, Sie haben keine Ahnung, was so aus Hotels gestohlen wird.
Und wenn Sie diese Durchsuchungen zulassen, werden Sie bald überall stattfinden.

Also im grundegenommen verstehe ich beide Seiten. Ich zeige zwar meinen Rucksack (sofern ich einen dabei hab) immer unaufgefortdert vor, und das stört mich auch nicht, ich habe aber auch schon einen ähnlichen Fall erlebt.

Damals war ich bei Müller, und hatte eine vollgepackte Handtasche mit sämtlichem Krims Krams (was Farauen eben so mitschleppen) dabei. Habe mir ein paar DVD Filme gekauft, und an der Kasse wurde ich aufgefordert meine Handtasche vor den Augen der Kassiererin zu leeren. -Und das in einem unmöglichen Tonfall. Das wollte ich dann aber nicht mehr, denn 1. der Ton macht die Musik und 2. reinschauen okay, ausleeren nö. Klar gibt es viele Langfinger, aber nur weil man einen Rucksack, Tasche oder sonstiges mitbringt, macht einen das doch nicht gleich zum potenziellen Ladendieb.

@ Ein Reisender (der alte) :
Sind Sie wirklich so ein Paragraphenreiter, wie Sie sich hier geben? Ist ja schon fast pein lich. Wie andere schon geschrieben haben: Rucksack aufmachen, kurz zeigen und gut ist. Wo ist hier bitte schön das Problem? Wenn ich mit der Bahn fahre, muss ich meine Fahrkarte doch auch vorzeigen. Oder ist das Verlangen nach der Fahrkarte auch ein Straftatbestand der Nötigung?

Ja, ich gebe Ihnen recht, wir verkommen immer mehr zum Balkanland. Überall wird betrogen und gelogen und die, die sich dagegen wehren, sollen die Doofen sein. Es wird übrigens niemand gezwungen, in Läden einzukaufen, die sich gegen Betrug und Diebstahl wehren.

Wenn Ihnen das alles nicht passt, wandern Sie doch aus. Als Reisender sind Sie doch sicher gut im wandern.

Da kann man doch nur den Kopf schütteln.

@ Ein Reisender (der alte) : Sie sind in Wirklichkeit gar kein Wanderer sondern Reiter (Paragraphenreiter, oder?

Wie andere schon geschrieben haben: Rucksack aufmachen, kurz zeigen und gut ist. Wo ist hier bitte schön das Problem? Wenn ich mit der Bahn fahre, muss ich meine Fahrkarte doch auch vorzeigen. Oder ist das Verlangen nach der Fahrkarte auch ein Straftatbestand der Nötigung?

Ja, ich gebe Ihnen recht, wir verkommen immer mehr zum Balkanland. Überall laufen Langfinger durch die Gegend und Leute wie Sie unterstützen dieses Treiben letztendlich auch noch.

Es wird übrigens niemand gezwungen, in Läden einzukaufen, die sich stichprobenweise mal die Tasche oder den Rucksack zeigen lassen.

Wenn Ihnen das alles nicht passt, wandern Sie doch aus. Als Reisender sind Sie doch sicher gut im wandern.

@ Julia

LOL Also der Vergleich mit der Fahrkarte ist nicht gerade beeindruckend, vorallem weil Sie Äpfel mit Orangen vergleichen. -Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zutun. -Mann mann mann.

Und wenn Sie "Ein Reisender" schon als Paragraphenreiter betiteln, gehören Sie wohl zu den Prinzipienreitern. Denn auch wenn Ihnen das noch so gegen den Strich geht, hat er mit seiner Aussage recht. Da können Sie rumzi cken wie Sie wollen, ändert trotzdem nichts an der Tatsache.

@ Harry

Gehen Sie auch mit leerem Rucksack in den Laden und mit vollem wieder heraus? Und wo bitte ist Julia mit ihrer Auffassung Prinzipienreiterin?

Sie verdrehen hier aber wesentliche Dinge. Pochen Sie man mit dem Reisenden und Dominik auf Ihr sogenanntes Recht und überlegen Sie mal, wer hier der Prinzipienreiter ist.

Gehen Sie auch bei Grün über die Kreuzung, wohlwissend, dass der Autofahrer bei Rot weiter fährt und sie gleich über den Haufen karrt. Getreu dem Motto: ich hatte ja aber grün.

Was bleibt: Kopfschütteln bis zur Gehirnerschütterung.

@ Walter bzw. Julia

Sie verstehen es einfach nicht. Und mal ehrlich, Ihre Vergleiche werden immer schlechter. Gehen Sie auch bei grün über die Kreuzung, wohlwissend das der Autofahrer bei rot. .HÄ? Was ist das denn für eine Logik? Verstehen Sie eigentlich selbst was Sie verzapfen? LOL! Lassen Sie's doch einfach sein, oder schütteln weiter den Kopf, vielleicht kommt ja irgendwann mal was sinnvolles bei rum.