Hausverbot für alle Taxifahrer

Aral AG
61350 Bad Homburg

Gestern 13.11.2012 verhängte der Betreiber der ARAL Tankstelle in 61350 Bad Homburg, Saalburgstraße 114 ein Hausverbot für alle Taxifahrer.

Sicherlich gibt es auch unter Taxifahrern unangenehme Zeitgenossen, was aber wohl kaum dazu berechtigen dürfte, einen ganzen Berufsstand durch ein solches Hausverbot zu diskriminieren.

Meine Forderung an Aral Tankstelle:

Angemessene, persönliche Entschuldigung des Betreibers bei allen betroffenen Taxifahrern, die sich nichts haben zu schulden kommen lassen

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 217 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Niemand weiß was dort vorgefallen ist, ob der Betreiber nur eine bestimmte Taxizentrale meint. Wer soll hier was dazu sagen?

Ich wollte mir während der Nachtschicht ein Brötchen holen und wurde vom Gelände verwiesen mit der Begründung ALLE Taxifahrer haben Hausverbot. Ich selbst habe mir dort nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Wer das zu verantworten hat, ist anscheinend völlig durchgedreht? Ein derartiges pauschales Hausverbot für ganze Berufsgruppen ist bei öffentlich zugänglichen Ladengeschäften mit allgemeinem Publikumsverkehr ohnehin rechtswidrig.

Wenden Sie sich auch an die zuständige IHK und die Lokalpresse, vielleicht können die den Betreiber von seiner wahnsinnigen Idee abbringen.

@Karl Napp

Und wie so immer liegen sie wieder mal falsch.
Wie vor ihnen schon Frank Kronenbach schrieb ist das NICHT erlaubt!
Ein Ladenbesitzer darf nicht einfach aus freiem Ermessen eine ganze Gruppe grundlos ausschließen.

@X. 99

Glaube ich nicht. Haben Sie einen link, wo man das nachlesen kann?

@x. 99

Völlig falsch. Wie immer :-)
Wer das Hausrecht hat, darf entscheiden, wen er reinlässt und wen nicht. Was er nicht darf, bspw. nach Herkunft oder Religion auswählen. Aber alle Taxifahrer? Aber immer. Alle reklaboxler? Jederzeit. Gar kein Problem, Hausrecht ist Hausrecht.

@ X. 99

Also darf der Eigentümer Ihrer Meinung nach nicht entscheiden wer in seinen vier Wänden "Willkommen" ist? Schonmal an der Discotür abgewiesen worden?

Das Hausrecht hat keine Einschränkung. Der Tankstellenpächter kann indivduell entscheiden und Hausverbote erteilen wie er möchte.

Traurig ist, dass hier wiedermal einige Leute Dinge behaupten, von denen sie nachweislich keine Ahnung haben, nur weil sie etwas nicht glauben wollen.

Zitat:
Das Landesgericht Frankfurt (Oder) hat hierzu entschieden, dass das Öffnen eines Geschäfts für den Publikumsverkehr keinen Verzicht auf das Hausrecht in vollem Umfang begründet (vgl. LG Frankfurt (Oder) 2. Zivilkammer, 22.06.2010, Az. 12 O 17/10). Ein willkürlicher Ausschluss bestimmter Personen ist in diesen Fällen jedoch unzulässig.

a.
Der Ausübung des Hausrechts sind aber auch rechtliche Grenzen gesetzt. Das leuchtet sehr schnell ein, wenn man sich überlegt, dass in einem öffentlich zugänglichen Restaurant der Zutritt für z. B. Personen einer bestimmten Religion verboten werden soll. Das widerspricht den Grundsätzen unserer Verfassung und gilt auch für weitere Diskriminierungsverbote.

Zitat Ende!

Dazu gibt es nun genügend Beispiele und Vorlagen.
Das sollte nun wirklich nicht so schwer zu finden sein!

@x. 99

Sie sollten die von Ihnen zitierten Urteile gründlich durchlesen. Das Urteil in diesem Falle unterstrich EINDEUTIG das Hausrecht. Sie liegen FALSCH. Lesen Sie nochmal nach und beenden Sie Ihre Beiträge nicht immer d. ä.mlichen Unterstellungen.

@Karl Napp

Nein. Bf ist im Unrecht.

@x. 99

http://www.ilex-recht.de/content/view/627/131/

Lesen Sie Punkt 4: Fazit

@Karl Napp

Jetzt mal weit hergeholte Beispiele: Frauen in der Homo-Disco?
Nein, weil Geschlecht

Raucher in bayer. Gaststuben?
Ja, Hausrecht

Moslems in Kirchen?
Nein, weil Religion

Christen in Moscheen?
Nein, weil Religion

Sittenstrolche in Kindergärten?
Ja, Hausrecht

Machos in Frauenhäusern?
Ja, Hausrecht

Also warum nicht Taxler an Tankstellen, wenn der Betreiber schlechte Erfahrungen gemacht hat?
Ja, Hausrecht

Alles beantwortet?

Wenn es in der nähe, nur die einzige Tankstelle ist, dann darf er es schon mal gar nicht. Wie dort auch geschrieben ist.

@3451234

Soll das heißen, das er sagen kann, das er im seinem Laden keine Neger haben will und das unter der Berufung auf sein Hausrecht?

@x. 99

Und wenn die Katze ein Pferd wäre, könnte man die Bäume hochreiten.

@3451234

Auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Sie sind ein richtiger Lichtblick mit Ihrer klaren Sprache.

Grüße
Mandy

@Mandy

Danke. Aber es ist schon ärg. ger. lich, wenn die Ahnungslosigkeit fröhliche Urständ feiert und dann noch die Dreistigkeit da ist, ständig andere zu beleidigen. Das wirkt dann richtig dümmlich.

Kurz: Der Tankstellenbetreiber darf das, wenn er beispielsweise
von 20 Taxifahrern regelmäßig angegriffen wurde. Sonst nicht.

Ach ja, der Taxifahrer darf auch keinen Fahrgast ohne driftigen Grund ablehnen.

Übrigens, warum sollten.

Frauen keine Homo-Disco betreten dürfen? Ich bin einmal zufällig in einer gelandet und da waren sehr viele Frauen. Auch wenn die mit Männern nichts am Hut haben. :)

Raucher keine Gaststätten besuchen dürfen? Solange sie das Rauchverbot befolgen? `

Moslems nicht in Chr. Kirchen dürfen? Bei meiner Hochzeit waren zwei dabei. Ach ja, ich war auch schon in einer Moschee.: D

Als Ladeninhaber habe ich das alleinige Hausrecht und kann, theoretisch, jedem den Zutritt verweigern. Ich darf selbstverständlich selber entscheiden, ob und wen ich reinlasse. Das macht ja auch Sinn, bspw bei Kunden, die mir nicht geheuer sind, weil sie mir im Laden alles durcheinander bringen oder Ware einstecken (nur kann ich es nicht beweisen, es ist aber mehr als offensichtlich). Ich kann mein Geschäft ja bspw auch mitten am Tag zuschliessen, wenn ich das möchte. Das diese Vorgehensweise geschäftsschädigend ist und ggf auch in der regionalen Zeitung landet, ist eine ganz andere Frage. Aber ich musste mich auch schon einschliessen, weil ich immer wieder von Jugendlichen bedroht und beklaut wurde und alleine im Laden stand (nein, die Polizei war keine Hilfe). Und wenn man diese Typen dann schon von weitem durchs Fenster sieht, schliesst man den Laden eben kurz ab. Anders ist es nicht möglich. Wenn die erst mal mit 6 Mann reinkommen, verteilen die sich im Laden und klauen. Bis die Polizei kommt, sind die wieder weg (ja, SO abgebrüht sind die). Also muss man sich irgendwie selber schützen. Das machen einige Besitzer, vor allem in Brennpunkt- Stadtteilen. Die normalen Kunden wissen doch gar nicht was abgeht. Und sehen solche Dinge natürlich dann als Willkür und sonstiges an.

Natürlich hat der Ladeninhaber das alleinige Hausrecht.Er darf bestimmen wen er reinlässt und wen nicht. Wäre ja schlimm, wenn es anders wäre- wie sonst soll er sich vor gewissen Menschen schützen, die aggressiv sind oder klauen wollen? Mit der Polizei ganz sicher nicht, die muss nämlich erst mal kommen und braucht Beweise! Zudem kann jeder Ladenbesitzer seinen Laden auch tagsüber einfach zusperren, wenn er Inventur macht, wenn er kein Personal hat, im Urlaub ist, Mittagspause macht usw- ER alleine bestimmt.