Nichtzahlung der Schlussrechnung

FlexGas GmbH
Berlin

Guten Tag,

nach einer deftigen Preiserhöhung habe ich zum 01.08.2012 den Vertrag gekündigt und am 01.08.2012 umgehend die Zählerstande online durchgegeben. Nach sechs Wochen habe ich mich aufgrund von Nichtbearbeitung online beschwert, worauf ich nach der Aussage: "Huch, Ihre Zählerstandsmeldung müssen wir übersehen haben" am 09.10.2012 endlich meine Schlussrechnung vorliegen hatte.

Wieder ist vier Wochen nichts passiert und so habe ich wieder online nachgefragt, wann ich denn mit meiner Erstattung rechnen könne. Die habe ich dann alle drei Tage wiederholt und werde seitdem durch Nichtbeachtung um meine Rückerstattung in hoher dreistelliger Summe gebracht.

Ich setze in meiner letzten E-Mail jetzt sieben Tage Frist und dann gehts zum Anwalt. Die gesetzliche Zahlungsfrist ist ja schon lange verstrichen und somit kann ich die Kosten gleich draufschlagen.

Wie können solche Unternehmen noch auf dem Markt verbleiben dürfen?

Gruß

Eric

Bestell-/Kundennummer: 900001776527

Meine Forderung an FlexGas:

480,- + x Euro

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 216 Tagen und 1 Stunde.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

"Die gesetzliche Zahlungsfrist ist ja schon lange verstrichen" - sehe ich auch so "30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" (§ 286 BGB).

Wenn Sie so wie hier beschrieben vorgehen, werden Sie eine "Bauchlandung" erleiden und auf den Anwaltskosten sitzenbleiben!

Wurde doch oft genug beschrieben, was man tun muss. Ich werde es nicht mehr tun!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Huch, zwei verschiedene Aussagen.
7715227 wären Sie evtl. so nett und können die Lösung hier verlinken. Ich habe nämlich leider nichts dergleichen gefunden.
Die Verlinkung würde sicherlich auch anderen "Geschädigten" helfen.

Danke für Ihre Mühe. Diese Aussage hilft mir schonmal weiter.
Flexgas hat sich übrigens gemeldet und entschuldigt.
Mal schauen ob Sie auch wirklich zahlen.

Der BF bedankt sich - aber der Kommentar, auf den er sich bezieht, wurde entfernt?

Was ist das denn für ein SChwa-ch: sinn?

Die Entschuldigung kam und auch das Versprechen die Schlußrechnung zu begleichen, nur geschehen ist bis jetzt leider immer noch nichts :(

Die Zahlung der Verbrauchsrückforderung wurde durchgeführt. Strittig bleibt der Bonus, aber das ist ein anderes Thema.

Www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1779874/Komplizierte-Bonusregelung-bei-Flexstrom#/beitrag/video/1779874/Komplizierte-Bonusregelung-bei-Flexstrom

Verbraucherzentrale Berlin "Muss FlexStrom Bonus zahlen? "

www.vz-berlin.de/muss-flexstrom-bonus-zahlen

Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom: Nicht empfehlenswert"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-nicht-empfehlenswert.aspx

Guten Tag.
Ich habe vor 7 Wochen von FlexGas meine Endabrechnung bekommen.
Aus dieser geht hervor, dass ich ein Guthaben von 420 EURO von FlexGas erhalte. Aber es tut sich gar nichts trotz mehrfacher schriftliche Erinnerungen per Kundenportal der Homepage und sogar Telefax.
Ich habe nun eine Frist von eine Woche gesetzt. Stelle ich bis dahin keine Gutschrift auf mein Konto fest bin ich beim Anwalt und werde Anzeige gegen FlexGas wegen des Verdacht auf Insollwentzverschleppung
erstatten.

Mal im Ernst: Gibt es keine Aufsichtsbehörden mehr, oder kann jeder machen was er will?

Hallo Eric K.,

ich habe auch Probleme mit Flexgas. Hatte gleich mal Mahnungen bekommen, obwohl ich keine Rechnung erhalten habe. Mein Beitrag können Sie hier auch lesen unter " Flexgas versendet Mahnungen ohne Rechnung " verfolgen.
Ja vielleich ist ja Flexgas pleite. Es besteht ja die Möglichkeit, einen zahlungsunfähiges Unternehmen den Weg zum Amsgericht zu erleichtern, indem Sie als Kunde einen Insolvenzantrag beim Amstgericht stellen. Die haben dann eine Frist zum Ausgleich Ihrer Schulden. Läuft die Frist ab, wird es böse um das Unternehmen. Ich glaube nicht, dass die das reskieren. Ich kenne einen Fall, da hat diese Methode perfekt funktioniert. Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt.
Nach Vertragsablauf zum Monatsende erwarte ich dann auch meine Schlussrechnung und meine Bonuszahlung in Höhe von 420,00€. Mal sehen was passiert.

Viele Grüße Tilo G.

@Bodo De Graaff: Wegen Insol. venzverschleppung wird in der Regel erst dann mit den Ermittlungen begonnen, wenn schon ein Insol. venzverwalter eingesetzt ist.

Man greift seitens BNetzA und Staats. anwaltschaft erst ein, wenn alles zu spät ist, das Unternehmen seit Jahren nur noch als Schneeballsystem handelt und alles Geld verbrannt ist und nichts mehr geht, siehe TelDaFax.

Bis dahin sitzen die Beamten in der sogenannten "Aufsichtsbehörde" die Fälle aus, denn sie wollen sich selbst nicht als angebliche Firmenplattmacher in behördliche Haftungsrisiken verstricken.

@Tilo G.: Bevor Sie als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, sollten Sie die erheblichen Kostenrisiken bedenken.