Im Angebotsprospekt standen Stumpenkerzen versch. Farben und Größen ab 0,69€.
In der Rossmannfiliale waren nur die Champagner-Farben im Angebot, auch ausgezeichnet. Bei der Kasse wurde mir regulärer Preis abgezogen, mit der Begründung "diese ist nicht im Angebot".
Die bei gerufene Kollegin ging nachsehen und entfernte den Angebotspreis mit der Begründung, diese 150x80 MM ist nicht im Angebot. Sie meinte, sie könnte mir aus Kulanz den Preis berechnen.
Würden die Angebotsformulierungen klar formuliert sein, nicht so kundenverwirrend, gäbe es keine Diskussionen, die für mich eine konsequente Entscheidung beigeführt haben.
Letztendlich stellt sich die Frage, welche waren nun im Angebot und warum nur eine Farbe, wenn im Prospekt verschieden Farben und Größen stand.
Für eine Aufkläreung vielen Dank im Voraus!
Meine Forderung an Rossmann:
Erklärung
Antwort auf die Beschwerde vom 21.11.2012
Sehr geehrter Rossmann-Kunde,
für Ihre Beschwerde, die uns über die ReclaBox erreicht hat, bedanken wir uns.
Den Sachverhalt zum Thema Werbebeilagen in Bezug auf die ausgewiesenen Preise möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern:
Unsere Werbebeilagen dienen zur Auslobung von Angeboten, aber gleichzeitig auch als Überblick für unsere vielfältige Produktpalette. Das heißt, es werden nicht nur Angebotspreise, sondern auch reguläre Preise verschiedener Artikel, veröffentlicht. Dieses ist in Werbeprospekten eine allgemein übliche Handhabung, da es sich um eine umfassende Werbung handelt, die sich nicht nur auf reduzierte Produkte bezieht. Im Falle der Stumpenkerzen handelte es sich um eine reine Sortimentsinformation und nicht um einen Angebotspreis. Hier sollte lediglich auf unser vielfältiges Stumpenkerzensortiment, welches bereits ab 0,69 € zu erhalten ist, hingewiesen werden. Die Auslobung "verschiedene Farben und Größen" ist notwendig, da die Aufführung aller Sorten innerhalb des Prospektes verständlicherweise nicht möglich ist. Wir versichern Ihnen, dass wir Sie als Kunden weder irritieren noch verärgern möchten.
Wir bedauern, dass ein falscher Preis am Regal gezeigt wurde, so dass es zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall und Missverständnis kam. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei den ca. 700 Artikeln, die beworben werden und einer Sortimentsvielfalt von ca. 50. 000 Produkten, durchaus einmal bei der Ausschilderung der Werbepreise zu einem Fehler kommen kann oder ein Werbepreis versehentlich nicht entfernt wird. Die Preise in der Scannerkasse werden automatisch per Datenübertragung durch die Rossmann-Zentrale ausgetauscht, so dass Sie hier auf jeden Fall die jeweils gültigen Preise bekommen. Obwohl es auf einen ausgeschriebenen Regalpreis keinen rechtlichen Anspruch gibt, wurde Ihnen dieser aus Kulanz von unserer Mitarbeiterin gewährt.
In der Hoffnung, die Sachlage mit diesen Informationen aufgeklärt zu haben, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice
kommentare und trackbacks 7
Wo liegt das Problem? Sie hätten doch aus Kulanz das zu diesem preis bekommen?
Jemand der nicht diskutiert, bekommt keine Kulanz. Das ist irreführende Werbung und kann abgemahnt werden.
Ergänzend ein Link, wenn man dagegen vorgehen will.
http://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=27123
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
GÄÄHN!
Wieder ein Problem das keiner brauch. Es ist ein Fehler passiert? Oh mein Gott und das bei einem Menschen. Dann können Sie ja froh sein das Sie perfekt sind und noch nie einen Fehler gemacht haben! Weil nix anderes ist da passiert. Wegen so etwas Nichtigem die Finger zu schwingen. Ach und nicht vergessen. die Wettbewerbszentrale zu informieren. LOL
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst