Erhöhte Kosten durch Preiserhöhung trotz laufender Preisfixierung

Chemnitz

Trotz 24 monatiger Preisfixierung hat der Anbieter, unter missbräuchlicher Auslegung seiner AGB zum Nachteil des Kunden, nach einem Jahr den Arbeitspreis erhöht!

Die Preiserhöhung wurde nicht gemäß AGB in Textform, sondern angeblich per E- Mail mitgeteilt, habe diese aber nicht gesehen. Erst mit der, im Übrigen fehlerhaften, Jahresrechnung habe ich von der Preiserhöhung erfahren und bin ab diesem Zeitpunkt dagegen vorgegangen.

Hinzu kommt grottenschlechter Service, falsche bzw. widersprüchliche, undurchsichtige Rechnungen, Überweisungen werden in diesen zum Teil nicht berücksichtigt etc! Habe deshalb vor geraumer Zeit alle Zahlungen ausgesetzt und am 03.09.2012 zum 30.09.2012 aus wichtigem Grund gekündigt. Die Kündigung wird nicht akzeptiert und ein Anbieterwechsel verhindert. Trotz mehrerer Androhungen kündigt der Anbieter den Vertrag nicht, weil er offensichtlich weiter abzocken will! Bei Verivox wird der Anbieter fast ausschließlich negativ kommentiert mit solchen und ähnlichen Problemen!

Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr. 00501858 Vertragsnummer 00501926

Meine Forderung an Hitenergie Extraenergie:

Beendigung des Vertrages wegen Vertragsbruchs, vertragsgemäße Endabrechnung zum 30.09.2012

Antwort auf die Beschwerde vom 21.11.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

10.12.2012 | 16:47 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Tarife umfassen eine Preissicherheitsvariante wie eine Preisgarantie, eine Preisfixierung oder aber eine Energiepreisgarantie. Je nach vereinbartem Tarif gewähren unsere Preissicherheitsvarianten gewisse Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben sowie Netznutzungsentgelte während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die für Ihren Tarif gültigen Regeln entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen sowie Ihren AGBs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Guten Tag!
Was verstehen Sie bitte unter "missbräuchlier Auslegung seiner AGB"?
Es wird wahrscheinlich eine Klausel geben, wonach der Preis untr bestimmten Umständen erhöht werden kann. Insbesondere wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, kommt es darauf an, ob diese Klausel "überraschend" ist im Verhältnis zum Vertrag.

Auch eine Email-Nachricht ist Schriftform. Das meinen sie wohl mit "Textform"? Denn erfahrungsgemäß bestehen solche Emails aus Schriftzeichen!

Wo sehen Sie das MISSBRÄUCHLICH?
Haben Sie mal in die AGBs zu Ihrem Vertrag geschaut? Steht da zufällig so etwas?

"1.9. Der Kunde ist damit einverstanden, über seine dem Lieferanten zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen, etc.) vom Lieferanten zu erhalten. Der Lieferant behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z. B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z. B. Briefpost) zu kontaktieren. "

Dann ist doch (erst einmal) alles klar, oder? Sie haben dem explizit ZUGESTIMMT, denn die AGBs sind Bestandteil Ihres Vertrags!

Sind sie der Meinung, dass es sich um eine unzulässige AGB-Klausel handelt, dann klagen Sie - und berichten bitte über den ausgang des Verfahrens.
Andernfalls schweigen Sie bitte! Erst lesen, dann beschweren!

Hallo Herr Brückner,

lassen Sie sich die Preiserhöhung nicht gefallen.

In den AGBs steht nur drin, dass Sie per Email über Preiserhöhungen informiert werden dürfen. Dennoch besteht bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Ich selber war auch Kunde bei ExtraEnergie.

Mir wurde angeblich auch eine Email mit Preiserhöhung zugesendet. Dies war aber nicht der Fall. Eine Mitteilung wurde lediglich im Internet im Kundenportal hinterlegt. Eine Info darüber habe ich auch nie erhalten.

Ende 2011 bin ich vor Gericht gegangen. Ich erwarte in dieser Woche das Urteil. In der Zwischenzeit hat ExtraEnergie die nicht rechtskräfte Preiserhöhung zurückgenommen.

Lassen Sie sich nicht von den falschen nichts sagendenen Bemerkungen beeinflussen. Bestehen Sie auf Ihr Recht.

Hallo Herr Brückner,

es gibt eine gesetzliche Vorschrift, dass in BRIEFform und reichliche 2 Monate vorher die Preiserhöhung bekanntgegeben werden MUSS. Ist das nicht der Fall, so tritt keine Gültigkeit ein.

Hier gibt es immer wieder komische Kommentare, von wem wohl.

Gruß Wolf

Sollte derjenige, der Text- und Schriftform diskutiert oder diesbezüglich belehrt, sich nicht vorher über die Bedeutung der Begriffe informieren?

Die gesetzliche Schriftform ist in § 126 BGB geregelt.

Bitte lesen Sie § 126 BGB aufmerksam durch!

Ist die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, bedeutet dies nicht, dass die Erklärung handschriftlich verfasst sein muss. Wie Sie § 126 BGB entnehmen können, genügt es, wenn die entsprechende Urkunde mit einer eigenhändigen Namensunterschrift versehen wird. Daraus ergibt sich aber auch, dass die Schriftform z. B. nicht durch die Übermittlung einer E-Mail gewahrt werden kann, denn eine eigenhändige Unterschrift ist bei elektronischen Mitteilungen nicht möglich. Auch eine Fax-Übermittlung ist im privaten Rechtsverkehr grundsätzlich nicht geeignet, die Schriftform zu wahren, denn beim Fax wird zwar eine Abbildung der Unterschrift übermittelt, es fehlt aber an der Übergabe des handschriftlichen Originals. Letzteres ist aber wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung der Schriftform.

Als juristische Laiin - aber am Recht interessierte Verbraucherin - vertrete ich die Auffassung, dass die AGB hinsichtlich der vom Verbraucher geforderten Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) bei einer Kündigung wohingegen von Seiten der Firma Textform (= Mail) ausreichen soll, einer rechtlich-juristischen Prüfung nicht standhält.

Oder anders formuliert: vom Verbraucher wird mehr gefordert - nämlich die strengere Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) z. B. bei einer Kündigung, während das Unternehmen sich der einfachen Textform (= Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief) z. B. bei einer Preiserhöhung oder Vertragskündigung bedienen dürfen soll.

An die Textform werden von allen gesetzlich geregelten Formen die geringsten Anforderungen gestellt. Daher lässt sie sich durch strengere Formen wie die Schriftform oder die notarielle Beurkundung ersetzen.

Diese Unterscheidung - der Verbraucher hat gefälligst die strengere Schriftform (z. B. bei einer Kündigung) zu beachten, während das Unternehmen vertragsrelevante Mitteilungen mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll, ist meines Erachtens unverhältnismäßig und benachteiligt den Verbraucher.

Wenn es in den AGB zum Beispiel heißt,

Zitat: "Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss ununterbrochen während der Vertragsdauer sowie bis zum Erhalt der Schlussrechnung des Lieferanten, eine dem Kunden zugeordnete und gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass, soweit der Kunde darauf Einfluss nehmen kann, dem Kunden auch bei Verwendung von Sicherheitsprogrammen – insbesondere Spamfiltern oder Firewalls – durch ihn oder seinen Serviceprovider eine vom Lieferanten abgegebene Erklärung zugehen kann. (.)

Der Kunde wird den Lieferanten unverzüglich bei einer Änderung, einem Wegfall oder einer dem Kunden bekannten
und von ihm zu vertretenden Übermittlungsstörung der von ihm benannten E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Kontakt- und oder Adressdaten informieren. . ",

dann frage ich mich, warum haben die "Macher" der AGB diese hinsichtlich der vom Verbraucher zu beachtenden Vorschriften derart formuliert / gestaltet, dass der Kunde seine Kündigung nicht mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll - das Unternehmen hingegen sehr wohl?

Wird darauf gesetzt / gehofft, dass der Verbraucher wegen eines Formfehlers für ein weiteres Jahr an einen Vertrag gebunden werden kann?

Ich finde es sehr traurig und bedenklich, dass man mittlerweile, um die Dinge des täglichen Lebens halbwegs ohne Schaden an Körper, Seele und Geldbörse bewerkstelligen zu können - z. B. Kauf von Butter, Brot, Milch, Strom, Gas usw. -, eine juristische Grundausbildung haben sollte. ..

Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle Energie:

www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/23.03.2012_Empfehlung_zur_Wirksamkeit_einer_Kuendigung_per_E-Mail.pdf

Da hier aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen meine Kommentare - zumindest zeitweise - nicht erscheinen, folgender Hinweis: Geben Sie in einer Suchmaschine (z. B. Google) folgende Wörter ein:

Empfehlung 23.03.2012 Schriftform Textform Computer geschriebener Text

Keinerlei Reaktion wie bisher immer, nach langem warten kam ab und zu eine Antwort
meist am eigentlichen Thema vorbei

Hallo Herr Brückner,

Ich habe ebenfalls äußerst schlechte Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht und kann nur jeden davon abraten, mit diesem einen Vertrag abzuschließen!

Meinen Vertrag habe ich über VERIVOX (nie wieder!) mit HitStrom für ein Jahr geschlossen. Am 22.12.2010 wurde mir die Lieferung (ab 01.01.2011) mit den vereinbarten Preisen bestätigt.

Am 28.01.2011 (!) bereits - lt. HitStrom/ExtraEnergie, mir liegt jedenfalls keine derartige Nachricht vor - hat man mich angeblich über eine Preiserhöhung ab 01.02.2011 (4 Tage später!) informiert.

Es sind Hunderte E-Mails "geflossen". Schließlich habe ich mich in 4/2012 an die Schlichtungsstelle Energie gewandt, die aufgrund der zahlreichen Beschwerden leider sehr überlastet ist.

Darüber hinaus habe ich mich immer wieder mit ExtraEnergie in Verbindung gesetzt, mit dem Ergebnis, dass ich 3 MAHNUNGEN erhielt und die Rechnung mehrfach wie folgt korrigiert wurde:

1. 02. 04.2012: Rechnung € 169,69
2. dann: MAHNUNG € 179,69
3. 14. 06.2012 1. MAHNUNG € 182,69
4. 26. 07.2012 2. MAHNUNG € 182,69
5. 01. 10.2012: Rechnung € 14,54
6. 24. 10.2012: MAHNUNG € 17,54
7. 13. 11.2012: Rechnung € 12,47
8. 23. 11.2012: Rechnung € 5,01

VERSUCH Nummer 9 dann endlich:

9. 27. 11.2012: GUTSCHRIFT € 8,67

Nun warte ich natürlich noch auf den Geldeingang.

Eine Entschuldigung oder Begründung für diesen Murks ist natürlich nicht erfolgt.

Die Verbraucher, die sich nicht wehren können und aus lauter Frust, um endlich zur Ruhe zu kommen, dann auch noch zahlen, können einem leidtun.

Dass es mir nun tatsächlich gelungen ist, dass die geforderte korrekte GUTSCHRIFT nach einem sage und schreibe 11 Monate andauernden zähen Kampf mit diesem Unternehmen übermittelt wurde, grenzt an ein "Wunder". Wahrscheinlich deshalb, weil ich ExtraEnergie/HitStrom über die anhängige Beschwerde bei der Schlichtungsstelle informiert habe.

Ich finde es super, dass man sich derart in Foren austauschen kann und wünsche Ihnen Erfolg in der Angelegenheit.

Eine Entschuldigung setzt Einsicht voraus!

Unfassbar, nach exakt 11 Monaten ist das Guthaben auf meinem Konto eingegangen!
(ReclaBoxler-2526591)

Die Antwort geht komplett am Problem vorbei!
Der Vertrag wurde mit der Preiserhöhung während der Preisfixierung gebrochen, die AGB so zum Nachteil des Kunden ausgelegt, dass sie sich widersprechen! Habe deshalb selbst zum Kündigungstermin 30.09.2012 eine
Endabrechnung zu den für mich gültigen Preisen erstellt, Hitstrom informiert und werde den errechneten Preis überweisen. Mal sehen was Passiert! Danke für die Unterstützung, ein schönes Weihnachtsfest und weiterhin gute Zusammenarbeit und viel Erfölg bei der Unterstützung der " Geprellten" MfG H. Brückner

Habe nach mehrfachen ausserordentlichen Kündigungen mit umfangreichen Begründungen selbst eine Endabrechnung zu den für mich gemäß Vertrag gültigen Konditionen erstellt und den sich daraus ergebenden Betrag überwiesen. Dies wird von Hitstrom komplett ignoriert In einer E - Mail auf den allerletzten Drücker hat das Unternehmen daraus eine Kündigungsanfrage gemacht die komplett sämtliche Kündigungsgründe ignoriert und den Vertrag fortsetzt! Ich zahle seit 30.09.2012 (bis auf den erwähnten Endabrechnungsbetrag) nichts mehr an diese Betrüger! Komme aber nicht aus dem Vertrag raus und somit auch nicht zu einem günstigeren Anbieter - was tun sprach Zeus? MfG und ein gesundes neues Jahr H. Brückner

ReclaBoxler 2526591
(mein Beitrag vom 28.11.2012)

Hallo Herr Brückner,

ich kann Ihnen nur raten, sich in jedem Fall - für Sie kostenlos - an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, habe ich volle 11 Monate (!) gebraucht, um endlich meine Gutschrift zu erhalten.

Dies war mir zeitlich nur deshalb möglich, weil ich Rentnerin bin. Es war ein langer, harter/zäher Kampf mit diesem/diesen unseriösen Unternehmen HitStrom/HitGas/ExtraEnergie/& Co.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!