Ich habe mir einen Vertrag am Telefon andrehen lassen, nach nervigem Telefonterror.
Es sollten die ersten drei Monate frei sein und man könnte danach einfach kündigen. Ich habe nie eine Simkarte erhalten und wollte auch keine haben. Nun wurden mir 9,95 Euro vom Konto abgezogen und ich bekam eine Rechnung.
Ich habe sofort eine Mail geschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Bestell-/Kundennummer: 240695839
Meine Forderung an primamobile:
9,95 Euro zurückerstatten und weitere Zahlungen stoppen
Antwort auf die Beschwerde vom 24.11.2012
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sie haben uns am 13.07.2012 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren Mobilfunk-Tarif „active special flat 3GSY“ mit einer 3-monatigen Testlaufzeit bereitzustellen. Im Anschluss erhielten Sie unsere Auftragsbestätigung vom 18.07.2012 mit entsprechender Widerrufsbelehrung und auch die SIM-Karte und die dazugehörige PIN/PUK-Nummer in einem separaten Schreiben. Hieraus konnten Sie entnehmen, dass eine Sonderkündigungsmöglichkeit zu diesem Tarif innerhalb der ersten drei Vertragsmonate gewährt wird und Ihre Sonderkündigung 4 Wochen vor Ablauf der Testmonate (also bis spätestens zum 18.09.2012) vorliegen muss.
Von Ihrem Sonderkündigungsrecht haben Sie keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Auch Ihre E-Mail liegt uns leider nicht vor.
Da nunmehr die Testlaufzeit abgelaufen ist, müssen Sie auch die vereinbarten Tarifgebühren zum Ausgleich bringen. Unsere Rechnungen sind daher korrekt und müssen von Ihnen aufgrund des wirksamen Vertragsschlusses auch dann zum Ausgleich gebracht werden, wenn Sie unsere Dienstleistung nicht nutzen. Wir bitten insofern um Verständnis, dass wir Ihnen keine anderweitige Mitteilung machen können und erwarten nunmehr den Ausgleich Ihres Kundenkontos.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nunmehr aufgeklärt ist. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen auch gern an unseren Kundenservice wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Primamobile-Team
kommentare und trackbacks 9
Wenn Sie so etwas nie haben wollten, warum geben Sie Primamobile dann Ihre Anschrift und vor allem Ihre Bankverbindung? ? ?
Auch sind solche Dinge immer schriftlich zu regeln per Einschreiben und nicht mittels einer E-Mail, Fax oder am Telefon!
Mündliche Verträge haben auch Ihre Gültigkeit wie schriftlich geschlossene Verträge / Vereinbarungen. Für beide Partner sind sie bindend.
Artikel "Vertrag ist Vertrag - oder? Wann Verträge rückgängig gemacht werden können"
Http://verbraucherfenster.hessen.de/irj/VF_Internet?rid=HMULV_15/VF_Internet/sub/2fb/2fb70d37-84bc-1711-3935-b91962bb4199,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm
Artikel "Verträge am Telefon bald ungültig? Regierung will Verbraucher-Abzocke verbieten" lesen
Http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/vertraege-am-telefon-bald-ungueltig-regierung-will-telefon-abzocke-verbieten/
Was heißt hier: " nerviger Telefonterror ", wo ist denn das Problem, das Gespräch sofort abzubrechen. Statt dessen gibt man noch die Bankverbindung bekannt, ich glaube es jetzt nicht.
Belehrung komplett sinnlos!
@M: mag sein. Aber letztendlich ist es doch immer besser, etwas schriftlich nachweisen zu können.
So ist zumindest meine Erfahrung.
Richtig so. Wenn man leider keine Ahnung vom deutschen Rechtssytem hat, sollte man auch dafür die Konsequenzen tragen. Und wie naiv muss man sein, jedem SEINE Bankverbindungen zu geben? Ich hoffe, die Geschichte ist Ihnen eine Lehre
Hallo
Ich habe Ihr schreiben und die Simkarte
nicht erhalten also wie sollte ich was
kündigen, was ich nie bekommen habe?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
@Kommissar:
Das Problem liegt darin, dass es Gesetze gibt die Anrufe ohne Einverständnis des Angerufenen verbieten!