Drink-and-Fly with Sexergy Aktion Lockvogelangebot

SEXERGY
München

Lieber Verbraucherschutz,

der Energygetränk Hersteller Sexergy startete im Sommer eine Werbekampagne namens "Drink & Fly with Sexergy", bei der man nach Kauf einer 24 Dosen Stiege Sexergy einen Freiflug in Europa bekommen sollte (s. hier http://www.drinkandflywithsexergy.com). Die Aktion war für den Zeitraum vom 30. Juni bis 30. September 2012 anberaumt und wurde sehr aggressiv seitens Sexergy im LEH / Drogerieketten (Ihr Platz) beworben.

Nur aufgrund dieser Werbung mit dem Versprechen eines Freifluges erwarb ich 24 Dosen Sexergy für über 35 Euro und schickte die Rechnung zu Sexergy.
Nun erhielt ich von Sexergy jedoch eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

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Sehr geehrter Herr Gillespie,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Momentan ist die "Drink and Fly with sexergy" Kampagne vorübergehend ausgesetzt.
Die Bearbeitung von Anträgen, Buchungen, Angeboten und Anfragen in Bezug auf neue sowie bestehende Anträge, Buchungen, Angebote und Anfragen können im Moment leider nicht bearbeitet werden.
Sobald die Aktion weitergeführt wird oder anderweitig Änderungen stattfinden, wird ein Update veröffentlicht.

Bitte entschuldigen Sie etwaige entstandene Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia K.
inspire DRINK & FLY WITH sexergy team

e: Freiflug@inspireemail.de - t: (069) 12 00 67 57 – inspire, Marsstr. 4, 80335 München"

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Im Internet häufen sich die Berichte über weitere Geprellte, z. B. auf der Facebook Seite von Sexergy.
Ich und weitere Kunden fühlen sich nun durch Sexergy betrogen und fordern die Vertragserfüllung.

Mit freundlichen Grüßen.

Meine Forderung an SEXERGY:

Vertragserfüllung bzw. Kostenrückerstattung der 24 Dosen Sexergy

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 208 Tagen und 0 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

SAMMELBESCHWERDE
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Ich rieche da Insolvenz.
Die wird komme.

Diese Gier nach billig billig billig, Rabatten, Gutscheinen und co ist echt nicht mehr auszuhalten. Jetzt kauft man sich schon Getränkedosen um einen Flug zu bekommen. Armes Deutschland.

Kann meinem Vorkommentator nur beipflichten. Es ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Geiz und Raffgier sind scheinbar immernoch geil.

Unbedingt Strafanzeige erstatten und ggf. Adhäsionsantrag stellen!
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Mit Gier und Geiz hat das nichts zu tun. Wenn ein Unternehmen aggressiv damit wirbt überall Plakate aushängt etc. und dann das Versprechen nicht einlöst und noch nichteinmal auf Anfragen ragiert oder eine Erklärung veröffentlicht. Warum sollte man sich da nicht beschweren dürfen. Hätte man die Aktion auf einen ausgewählten Kundenkreis beschränken wollen hätte man nicht in jedem Supermarkt die Poster aufhängen lassen. In emails und am Telefon wird man nur belogen. Warum sollte man also nicht dagegen vorgehen.

Die Antwort richtet sich an Jupp und ReclaBoxer:
"Gier" und "Geiz".

Richtig, auf diesen zwei Begriffen basiert
unser Marktwirtschaftssystem. "Gier" ist der Motor unserer Marktwirtschaft, s. Konsumverhalten, und "Geiz" der selbstregulierende Mechanismus, s. die unsichtbare Hand (Adam Smith).

Einen weiteren Exkurs in Richtung Ökonomie erspare ich mir an dieser Stelle, denn die Kommentare zeugen von fehlender Reife.

David Steier hat es bereits sehr treffend formuliert und die richtigen § erwähnt.

Haben Sie in den ausführlichen Teilnahmebedingungen evtl. überlesen, dass dort steht, dass der Anbieter jederzeit sein Angebot abändern oder auslassen kann?

Keine Reaktion seitens Sexergy

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Es gibt eine Antwort auf den Bluff von Sexergy.

http://www.sammelklage-sexergy.de

Gruß

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst