Bereits 6 Wochen vor meinem Rehaaufenthalt (Psychosomatisch) in Bad Hersfeld war ich durch Psychischen Stress von der Arbeit befreit. In dieser Zeit erhielt ich von meiner Krankenkasse Krankengeld. Wärend meiner Reha erhielt ich Übergangsgeld, die von der Rentenversicherung mit Verzug gezahlt wurde. Da ich Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde, habe ich dem zu folge wieder Anspruch auf Krankengeld. Da ich mit diesen Zahlungen meine Fixen Kosten (Miete- sonstge Kosten) nicht decken kann, bin ich der Meinung das dafür die Unterhaltsvorschusskasse in Kraft treten müsste, die mir mit der Begründung zu viel Krankengeld zu bekommen abgelehnt wurde.
Bitte um Rückantwort.
Meine Forderung an Arge Eschweiler:
Zahlungen durch Unterhaltsvorschusskasse
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Arbeitsagentur . Kundenreaktionsmanagement http://tinyurl.com/arbeitsagentur-beschwerden http://tinyurl.com/aa-beschwerdeformular Wenn das AA-Beschwerdeformular aufgrund von Sonderzeichen streikt, schreibe die Beschwerde in Google Docs und verwende ersatzweise ein Link von Google Docs http://docs.google.com/
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000