Bei uns ist im Unterbauspülkasten ein Kupferrohr kaputt gegangen.

Hatte zwei kleine Löcher, das Wasser lief im Keller auf die Holzdecke, die ich ganz runter machen musste, in der Speisekammer war die Wand nass.

Wir ließen eine Firma kommen, die feststellte, wo das das Leck ist. Nachdem wir grünes Licht von der Versicherung bekamen, hat die Firma die Wand aufgeschlagen und Bautrockner aufgestellt, Flaschner behob den Schaden. Laut der Firma kostet mich der Schaden 1500,-- Euro.

Nun, zwei Tage später, kam ein Brief der Versicherung: Sie übernehmen den Schaden nicht!

Meine Forderung an WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG:

Schaden ist versichert die sollen es auch übernehmen

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 198 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

. und welcher Teil der Geschichte fehlt?

Einige Experten wissen per Ferndiagnose, wo das Wasser hintropft. Welche Begründung hatte die Versicherung?

Also wenn das Rohr „im" Spülkasten Löcher bekommt kann das Wasser nur im Spülkasten bleiben und durch den Überlauf ins Becken ablaufen.
Wenn es aber das Rohr für den Zulauf zum Spülkasten betrifft läuft das Wasser in die Wand,

Und kluge Leute setzen vor dem Unterspülkasten eine Gipskartonplatte die Befliest wird und setzen diese Platte mit Silikon ein, und im Falle eines Falles reicht ein scharfes Messer aus um an den Kasten zu kommen.

Hat keiner was gesagt von bohren, ist nach dem eckventil kaputt gegandgen und der liegt außerhalb vom spülkasten

NACH dem Eckventil ist auch IM Spülkasten! Man geht immer von der Fließrichtung aus!

Auf den Bildern ist nichts zu erkennen!

OK nochmal das Wasser kommt durch die Kupferleitungen über das Eckrohr noch außerhalb vom Spülkasten, dann geht es in den Spülkasten durchs Eckventil in die Toilette. der Spülkasten ist kein billiges Ding vom Baumarkt, sondern vom Flaschner der hat es auch eingebaut, und der versteht sein Handwerk mit 100 % Sicherheit.
Und das Eckrohr außerhalb vom Spülkasten ist kaputtgegangen, auf der anderen Seite wo die schwarzen Kreuze sind. Die Versicherung will nur nicht zahlen, obwohl wir immer bezahlt haben

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Sie sollten mal den "Flaschner" "bitten", den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu melden!
Das sieht alles (soweit man es auf den Fotos erkennen kann) nach ziemlichen "MURKS" aus, weniger nach der Arbeit eines Fachmannes, der sein Handwerk "versteht".

Ist das eine "Sanierung" gewesen? Das ankommende Rohr ist gelötet (sowie es aussieht, HARTGELÖTET). Der Korrosionsschutz fehlt, der Schutz gegen Schwitzwasser auch. Direkt hinter einer Lötstelle wurde gepresst. Wenn das Rohr vorher (wie vermutet) hartgelötet wurde (was seit Jahren bei der Nennweite VERBOTEN ist), darf man auf keinen Fall dahinter pressen, da das Rohr "ausgeglüht" und damit weich ist.

Oder kam das Wasser aus dem Bogen wo die Kreuze sind? Das passiert nur, wenn ein Rohr einfriert! Ansonsten wäre der Hersteller des Bogens in Regress zu nehmen. Das ist aber wieder Sache des "Flaschners". Haben sie eine Rechnung oder war das "Nachbarschaftshilfe".

Jedenfalls würde ich als Versicherungssachbearbeiter bei den Fotos auch erst mal nicht zahlen! Das wäre dann nämlich Subventionierung von M u R K S! Und das macht keine Versicherung!

Oder ist es so, dass die Pressfittings erst bei der Reparaturmassnahme "montiert" wurden?
Dann ist der nächste Wasserschaden schon vorprogrammiert!

Sie sollten mal den "Flaschner" "bitten", den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu melden!

Jetzt ist m e l d e n das böse Wort! *lol*Sie sollten mal den "Flaschner" "bitten", den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu mel. den! Jetzt ist m e l d e n das böse Wort! *lol*

Sie sollten mal den "Flaschner" "bitten", den Schaden seiner Haftpflicht-Versicherung zu mel. den!

Das sieht alles (soweit man es auf den Fotos erkennen kann) nach ziemlichen "MURKS" aus, weniger nach der Arbeit eines Fachmannes, der sein Handwerk "versteht".

Ist das eine "Sanierung" gewesen? Das ankommende Rohr ist gelötet (sowie es aussieht, HARTGELÖTET). Der Korrosionsschutz fehlt, der Schutz gegen Schwitzwasser auch. Direkt hinter einer Lötstelle wurde gepresst. Wenn das Rohr vorher (wie vermutet) hartgelötet wurde (was seit Jahren bei der Nennweite VERBOTEN ist), darf man auf keinen Fall dahinter pressen, da das Rohr "ausgeglüht" und damit weich ist.
Und wenn der kasten in den letzten 20 jahren montiert wurde, dann haben sie noch immer Gewährleistung!

Oder kam das Wasser aus dem Bogen wo die Kreuze sind? Das passiert nur, wenn ein Rohr einfriert! Ansonsten wäre der Hersteller des Bogens in Regress zu nehmen. Das ist aber wieder Sache des "Flaschners". Haben sie eine Rechnung oder war das "Nachbarschaftshilfe".

Oder kam das Wasser aus dem Bogen wo die Kreuze sind? Das passiert nur, wenn ein Rohr einfriert! Ansonsten wäre der Hersteller des Bogens in Reg. ress zu nehmen. D.as is. t a. ber wie. der Sa. che de. s "Fl.aschne.rs". Hab. en sie eine Re.chnu.ng oder w.ar d.as "Nach. bar. schaf. tshilfe".

Jedenfalls würde ich als Versicherungssachbearbeiter bei den Fotos auch erst mal nicht zahlen! Das wäre dann nämlich Subventionierung von M u R K S! Und das macht keine Versicherung!

Oder ist es so, dass die Pressfittings erst bei der Reparaturmassnahme "montiert" wurden?
Dann ist der nächste Wasserschaden schon vorprogrammiert!

Wie begründet die Versicherung denn die Ablehnung der Zahlung?

Eine Wohngebäudeversicherung sollte eigentlich auch zahlen, wenn ein Handwerker gemurkst hat. Gegebenenfalls können die den dann in Regress nehmen.

Wie begründet die Versicherung denn die Ablehnung der Zahlung?

Wenn es noch was hilft, ich wußte noch das es da irgendwas gibt, also bitte Klicken

http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000002856

Hallo ReclaBoxler-9508381.

Ich weiß nicht wirklich, was der Link bringen soll. Der ist zwar amüsant, aber wenig hilfreich. Toll, wie die "Experten" dort ihr Fachwissen austauschen. Ich nenne das immer "gefährliches Halbwissen".

Einzig hilfreich ist der von mir bereits erfolgte Hinweis, dass HARTLÖTEN in der TRINKWASSERINSTALLATION bei "kleinen" Dimensionen schon seit vielen Jahren (geschätzte 20 Jahre) verboten ist.
Falsch ist aber die Angabe, dass die Gewährleistung in solchen Fällen nur 5 Jahre beträgt. Tatsächlich sind es 30 Jahre, wenn gegen die "anerkannten Regeln der Technik" verstoßen wird.
Sollte im hier geschilderten Fall tasächlich hartgelötet worden sein (was nur eine Vermutung, weil auf den Bildern nicht eindeutig zu erkennen ist), ist der "Flaschner" dran, egal was die tatsächliche Ursache ist. Er müsste in dem Fall nämlich beweisen, dass das nicht die Ursache für den Wasserschaden ist. Und das kostet ihn mehr Geld, als hier als Schadenssumme genannt wird.

Warum sollte die Gebäudeversicherung zahlen, wenn ein Anderer (vermutlich der Flaschner) den Schaden verursacht hat?
Hier würde ich als Versicherung auch erst mal auf "stur" schalten.

Letztendlich sind aber alle Kommentare (einschliesslich meiner) reine Spekulation, ohne die Details zu kennen.

Die Kernfrage bleibt (bisher) unbeantwortet: Was ist der Grund der ablehnung?

Hab den Fall meinem Anwalt gegeben

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