Der Vertrag mit Flexgas wurde im März 2012 zum 01.08.2012 gekündigt. Die Kündigung ist bestätigt und die Anschlußversorgung wurde durch einen anderen Anbieter übernommen.
Zum 31.07.2012 gab es eine Schlussrechnung mit 0,00€ Schuld. (Leider auch kein Guthaben obwohl nur 9700 kw/h von den 14000 kw/h verbraucht wurden.)
Am 12.12. kommt Mahnung Nr. 1 über 1305,- €! Kein Kontakt zur Hotline möglich, keine Antwort auf E-Mail, stattdessen am 21.12 2012 die Mahnung Nr. 2 über1310,58 € mit Verzugszinsen und Androhung einer gerichtlichen Geltendmachung und Eintragung in die Schufa.
Das ist echt der Hammer!
Bestell-/Kundennummer: D10900001771804
Meine Forderung an FlexGas:
Geht ans Telefon! und redet mit den Kunden! Überprüft Eure Verträge! Entschuldigt Euch!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Regelt das am Telefon, wie kann man nur auf die Schw#achs#inns+idee kommen Geschäfte und deren Regelungen die vor Gericht landen können am Telefon zu regeln, solche Dinge werden beweisbar als Brief geregelt.
Firma hat Forderungen zurück genommen und sich entschuldigt.
Vielen Dank