Kreuzfahrt Haftung Verkehrsträger, nicht Veranstalter

Haftung der Verkehrsträger, nicht der Veranstalter.

Meine wiederholten Anfragen nach Beförderungsbedingungen des Aida Schiffskreuzfahrten Unterhehmen waren erfolglos.

Man verweist auf AGBs/Reisebedingungen, die keinerlei Hinweis auf Verantwortung und Haftung des Verkehrsträgers selbst erwähnen.

Die AGBs/Reisebedingungen beziehen sich nur und immer wieder auf Veranstalter und bieten Versicherung an. ist nach dem Athener Übereinkommen und der IMO (International Maritime Organisation) geregelt.

Vielleicht kann ReclaBox etwas über die Haftung dieser Unternehmen herausfinden und warum es keine Veröffentlichung darüber gibt.

Als potentieller Kunde möchte ich mich vorher informieren um Kaufentscheidungen zu treffen.

Reisebüros können keine Info liefern, und Aida hatte nur ausweichende oder überhaupt keine zutreffenden Antworten. Wo also sind deren Beförderungs- und Haftungsbedingungen einsehbar veröffentlicht?

Sollten die nicht öffentlich sein?

Besonders nach den Vorfällen der Costa Allegra, Classica, Concordia, Europa, Romantica.

P. S. Auf den Webseiten von Aida ist über Haftung als Verkehrsträger nichts zu finden?

Meine Forderung an AIDA Cruises - German Branch of Costa Crociere:

Korrektur

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 172 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@Asühlant - Unqualifizierte Antwort + Anmache!

Genau für derart sachliche Reklamationen ist Reclabox gedacht und nicht für solche unqualifizierten Antworten, welche alle Regeln eines höflichen Umgangs gegenüber dem BF vermissen lassen. Was soll diese Anmache?

Gut das so etwas öffentlich gemacht wird. Das ist im Interesse aller Kreuzfahrtinteressenten. Kaufentscheidungen sollten m. E. nur dann getroffen werden, wenn für einen selbst die Sache auch rund ist und vorhandene Fragen zur Zufriedenheit geklärt sind.

Vesuchen sie es mal hier bei google,

haftung im internationalen schiffsverkehr

Anstatt immer wieder das Gleiche als Beschwerde einzustellen, sollte man einfach mal mit offenen Augen die AGB von "aida" lesen. Dort findet man z. B. groß und deutlich eine Überschrift:

•Rechte für Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 392/2009

Und dann braucht man nur noch (ist auch ganz einfach) diese anzuklicken und kommt auf die Seite

"Information über die Rechte von Reisenden
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See"

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Wenn Aida auf gerechtfertige Beschwerden antwortet, dann sieht das so aus:

http://www.expats-forum.square7.net/viewtopic.php?f=3&t=3069&p=14267