Keine Rückerstattung unfreier Sendungen

Hofheim

Am 14.12. wurde bei Cortexpower eine Mammutjacke für 68 € bestellt. Leider hat die Größe nicht ganz meinen Vorstellungen entsprochen und ich habe am 16.12. per Mail den Shop um einen Rücksendeaufkleber gebeten. Es erfolgte bis heute keine Antwort. Am 17.12. wurde versucht den Shop anzurufen. Auch das schlug fehl. Weiterhin wurde versucht am 20/21.12. den Shop telefonisch und per E Mail zu kontaktieren. Es erfolgte abermals keine Reaktion. Die Jacke wurde unfrei zurück geschickt. Ich habe Trustedshop um Hilfe gebeten. Erst nach der 2. Aufforderung von Trustedshop fühlt sich Cortexpower genötigt, zu antworten. Der Shop behält sich nun die "unfreien" Kosten in Höhe von 8,10 € ein.

In der Zwischenzeit hat der Anbieter zugegeben, am 27.12. 2 h? telefonisch nicht erreichbar gewesen zu sein. Auf Facebook ist zu erkennen, das E Mails um die Weihnachtszeit nicht beantwortet wurden. Traurig, das der Shop sein Unternehmerisches Risiko so auf die Kunden abwälst. Bleibst halt nur die Rücklastschrift. Anmerken möchte ich, das auf der Homepage von Cortexpower nirgendwo eine Kontonummer angegeben ist.

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 56 4727

Meine Forderung an cortexpower.de:

8,10 € unfreie Rücksendekosten

Antwort auf die Beschwerde vom 06.01.2013
cortexpower.de GmbH

Abteilung: Kundenservice

11.01.2013 | 09:33 Uhr

Sehr geehrter Herr Körner,

wir haben für Sie am 7.1.13 eine Erstattung der noch ausstehenden 8,10 EUR vorgenommen. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt objektiv darstellen. Wir haben Ihre unfreie Retoure selbstverständlich angenommen und auch direkt das DHL Standard Paket in Höhe von 6,90 EUR gutgeschrieben. Die 8,10 EUR Strafproto (15 EUR unfrei abzüglich 6,90 EUR Standard Paket) von DHL hatten Sie durch Ihre Sendungsform zu verantworten, aber auch diese haben wir nun aus Kulanz übernommen.

Bitte setzen Sie auch die wenigen negativen Bewertungen und Einträge in das richtige Verhältnis von hunderttausenden von Sendungen pro Jahr und dass es auch menschlich ist, dass man Fehler nie ganz verhindern kann.

Unser Team beantwortet Anfragen immer binnen weniger Stunden. Über die Weihnachtsfeiertage waren wir vom 24.12. bis 26.12. nicht erreichbar, ab dem 27.12. standen wir für unsere Kunden voll zu Verfügung. Es ist schade, dass Sie für freie Feiertage so wenig Verständnis aufbringen können.

Es wäre nett, wenn Sie bestätigen könnten, dass wir die kompletten Kosten übernommen haben und dass der Vorgang gelöst ist.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Ihr cortexpower Team

bewerten sie die antwort von cortexpower.de GmbH

Richtig so, zeigen Sie es diesem Laden und führen die Rücklastschrift aus, und die Rücksendekosten lassen Sie durch einen Anwalt einklagen, wo kommen wir denn hin wenn Unternehmer ihr unternehmerisches Risiko auf Sie als Kunde abwälzen, nur zu, handeln Sie schnell und berichten über den weiteren Ablauf.

Dann war der Shop mit 8,10 Euro ja noch richtig Kulant. Denn dem Shop kostet so eine unfreie Sendung laut DHL mal eben volle 15,00 Euro.

Hier können Sie eine kostenlose Schlichtung durchführen lassen:
http://www.online-schlichter.de

Lassen Sie den Anbieter ggf. von der Wettbewerbszentrale abmahnen, wenn der Laden auf Stur und Dummdreist schaltet. Beim Widerruf (> 40 EUR) muss auch eine unfreie Rücksendung möglich sein.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Vor einer eventuellen Rücklastschrift sollten sie unbedingt eine angemessene Frist für die freiwillige Rückerstattung mit Ankündigung der Rücklastschrift bei Verweigerung gesetzt haben.

Ich habe noch irgendwo Verständnis dafür, 15 € sind recht happig, aber warum schickt der Shop keinen Rücksendeschein und ist nicht erreichbar? schlimmer noch, wenn ich es als Päckchen verschickt hätte, währe es nicht angekommen, so wie es einigen hier passiert ist. Frage ist vielmehr, wie kommt er zu 98 % guten Bewertungen.

Sie sollten v. a. auch TrustedShops darüber informieren, dass der Verkäufer unfreie Rücksendungen nicht annimmt (was wettbewerbswidrig und strafbewehrt ist) und sich nun zudem weigert die Kosten zu tragen. Normalerweise müssen die Shops etliche Prüfungen z. b. der AGB über sich ergehen lassen, bewor sie ein solches Gütesiegel zugesprochen bekommen. Hintergrund ist ja das TrustedShops mit Ihrem Namen dafür bürgt, dass bei den zertifizierten Shops alles mit rechten Dingen zugeht. Ich könnte mir gut vorstellen das dieser Shop die längste Zeit mit einer TS Zerti geworben hat, wenn nachgewiesen ist dass man sich dort nicht an gängige Rechtsprechung hält. Andernfalls könnte sich TrustedShops bald das Trusted aus dem namen streichen.

Unabhängig ob eine unfreie Rücksendung rechtens ist, es ist auf alle Fälle eine Bodenlose Frechheit dies aus zu nutzen und den Händler mit unnötigen hohen Kosten zu ärgern. Und das nur, weil die Größe nicht ganz wie erwartet aus fiel.

Und das schlimmste daran ist, das durch solche Kunden alle anderen Kunden mit leiden müssen. Denn letztendlich müssen die diese höheren Kosten mit Ihren Käufen mit finanzieren.

Deshalb wäre ich für eine Sperrliste, mit der jeder Internethändler solche Käufer von seinen Internethandel aus kosten gründen aus schließen können.

Auf der anderen Seite, ende des Jahres soll sich ja dort was tun. Ab da zahlt jeder auch unter 40 Euro die Rückversandkosten selbst. Und ob der BF dann immer noch die teuerste Versandart unfrei wählt. Ich bezweifle das mal.

Hallo, gehts noch? Der Händler ist mehrfach per E Mail angeschrieben wurden, mit Bitte um einen Rücksendeschein, ist mehrfach vergeblich auf seine 01805 Nummer angerufen wurden bzw seine Telefon ging nicht (Nummer nicht vergeben) was soll ich denn noch machen? Soll ichs ihm persöhnlich hinbringen? Ein Onlinehändler hat nunmal das Risiko, das Sachen nicht passen, dafür hat er auch kein (Laden) Geschäft

Vielleicht ist der Gedanke einer Sperrliste gar nicht mal so schlecht, für Onlinehändler, die sich selber gute Bewertungen schreiben, die mit Artikeln werben, die nicht verfügbar sind, die Geld abbuchen und nicht liefern.

Wäre sicher eine Möglichkeit. Die andere, einfach das Porto Vorstrecken. Das gebietet schon die Höflichkeit.

Und das der Händler sehr Kulant ist, das sieht man daran das er Ihnen nicht nur den Onlinepreis von 5,90€ erstattet hat, sondern den höheren Filial Preis von 6,90€.

Und warum er nicht erreichbar war. Dafür gibt es viele Gründe, einmal Zeitprobleme wegen Vorweihnachten. Und dann weil sein Telefonprovider eventuell Probleme hatte. Nur ist das noch lange kein Grund Trotzig zu werden und den Händler Rücksendekosten von 15€, also mehr als das doppelte was nötig ist, rein zu drücken.

Der Händler hätte ja auch einfach einen Rücksendeschein beilegen können, wie es heute rund 80% aller größeren Firmen machen. Auffällig ist es schon, das in der Vorweihnachtszeit viele auf Facebook Cortexpower anschreiben und um Rat fragen, warum nicht geantwortet wird, warum der Händler nicht erreichbar ist. Das Porto vorstrecken kommt in keinen Fall in Frage, ich laufe doch nicht meinem Geld hinterher, wenn der Händler Zahlungsschwieriegkeiten hat, wie es vielen, die das gemacht haben, bei Cortexpower, ging. Heute hat sich doch noch der Händler gemüsigt gefühlt, unter Hilfe von Amazon Payment, den Restbetrag zu überweisen.Es als kulant zu bezeichen, die Geschäftsgebühr (6,90) statt der Onlinegebühr (5,90) zu überweisen finde ich krass. Warum schreibt er dann nicht gleich, nur Päckchen zu bezahlen, die dann nie ankommen. wiederum. siehe FB oder diesem Forum

Porto vorstrecken, das hatten wir schon oft genug, und ich darf dann die 5,90 Euro einklagen, weil der Händler sich weigert sie freiwillig zu erstatten. Bin zwar im Recht und bekomme in zwei Jahren meine 5,90 Euro vom Gericht zugesprochen - wenn der Händler bis dahin nicht pleite ist, den Ärger ersetzt mir aber niemand. Außerdem würden SIE dann eh sagen: Selber schuld, was verklagen Sie den armen Händler auch wegen 5,90 Rücksendekosten. Nochmal: Ein Onlinehändler ist gesetzlich verpflichtet die Ware im zweifelsfall auch unfrei anzunehmen. Der Händler darf nichts aber auch rein garnichts unternehmen um dem Verbraucher das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht zu schmälern. Selbst der Versuch kann abgemahnt werden und wird es regelmäßig auch. Auch darf der Händler nicht die Mehrkosten zwischen Normales Porto und Unfreier Sendung (Strafporto) zum Abzug bringen. Quellen: Händlerbund, Internetrecht-Rostock oder einfach mal Googeln, es gibt unzählige Urteile dazu.

Endlich mal eine fundierte Aussage, die sich viele Händler an ihren Thresen klemmen müssten. Es steht ja jedem Händler frei, selbstständig zu sein oder eben angestellt. Reicht der Gewinn nicht mehr, wenn man vielleicht in 10% der Fälle ein (Rück) Porto einkalkulieren muss, muss er seinen Laden halt dicht zu machen

Die Beschwerde wurde erst auf massiven Druck meinerseits (Amazon Payment, Facebook Eintrag, Trustedshop und Anschreiben ihrer Anwälte) gelöst. Nochmal, die Sendung wurde unfrei geschickt, weil der Bitte nach einem Rücksendeschein deutlich vor Weihnachten nicht nach gekommen wurde. und. es war vor Weihnachten kein Enzelfall