Anfang Oktober machte mir Primamobile telefonisch ein Angebot für einen neuen Mobilfunktarif und erstellte auch sogleich einen Auftrag, für den innerhalb des ersten Monats ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde.
Da mir der Tarif nach genauerer Sichtung nicht zusagte, habe ich diesen nach 4-5 Tagen, innerhalb der Widerrufsfrist, per Post widerrufen. Als ich nach 2 Wochen keine Bestätigung dieses Widerrufs hatte, fragte ich bei Primamobile nach. Dort wurde mir mitgetielt, dass der Widerruf dort nie eingegangen sei und der Vertrag nun für die nächsten 2 Jahre bestehen würde.
Leider hatte ifch den Widerruf nicht per Einschreiben/Rückschein geschickt, so dass mir kein "Beweis" für das Absenden des Widerrufs vorliegt.
Die zwischenzeitlich von Primamobile erstellten Rechnungen und Mahnungen habe ich ebenfalls widersprochen.
Primamobile droht inzwischen mit rechtlichen Schritten.
Bestell-/Kundennummer: 240708032
Meine Forderung an primamobile:
Bestätigung meines Widerrufs und somit Unwirksamkeit des Vertrags
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Seien Sie doch froh, daß die Verträge nur über 2 Jahre laufen und Automatisch um in der Regel nur 12 Monate verlängern werden.
Und was sollen wir daraus lernen, führe am Telefon keine Gespräche mit Telefonfirmen, niemals nicht.
Widerruf nach 4-5 Tagen, Nachfrage nach zwei Wochen - dann hätten sie noch über eine Woche Zeit gehabt, das Einschreiben zu verschicken. Selber schuld.
Meine beiden Vorschreiber haben absolut Recht. Es ist für Sie sehr ärgerlich aber Widerrufsschreiben, Kündigungsschreiben ect pp sollte man IMMER per Einschreiben abschicken. Zum Glück läuft der Vertrag nur 12 Monate. Damit hatten Sie Glück im Unglück. Am besten jetzt sofort Kündigen (per Einschreiben) und die anfallenden Kosten in Kauf nehmen. Eventell könnten Sie sich noch bei der Verbraucherschutz zentrale erkundigen. Aber ich bezweifele das diese Ihnen zu etwas anderen raten.
Haben Sie schriftlich eine Widerrufsbelehrung erhalten? Wenn ja, per Einschreiben? Wenn nein kann auch nicht nachgwiesen werden, das sie eine erhalten haben, somit läuft eine Widerspruchsfrist erst ab der Zustellung an Sie. Somit hätten Sie unbegrenzt Zeit, zu wiederrufen.
Mittlerweile sollte bekannt sein, dass per Telefon noch nie ein gescheiter Vertrag zustande kam!
Außerdem sollte jedem klar sein, dass bei zweifelhaften Firmen die Kündigung per Einschreiben (Rückschein) logisch sein sollte.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst