Unqualifiziertes Außendienstpersonal

RWE AG
NRW

Ich beziehe seit Jahren keinen Strom von RWE, mein Stromanbieter nutzt leider den Zähler und das Stromnetz von RWE.

Es ist Januar 2013 und die Jahresrechnung ist fällig, da werden Außendienstmitarbeiter auf die Zählernummern losgelassen.

Freundliches Auftreten, qualifizierte Antworten, Anrede in der Sie- Form, Ausweis das man dem Unternehmen zugehörig ist und ein Zuhören stand nicht in der Stellenbeschreibung.

Ich versuchte dem Außendienstmitarbeiter zu erklären, dass ich kein Kunde RWE bin und ich auch kein Zugang zum Stromzähler habe, da wurde dieser sehr ungehalten und vergass ganz die Sie- Form, er hörte nicht zu, unterstellte mir ich würde ihm den Zugang verwehren und er wäre im Recht.

Ich habe meine Tür geschossen - so nicht mit mir.

Meine Forderung an RWE:

Entschuldigung in Schriftlicher Form

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 157 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Allein für Ihre Ausdrucksweise hier sollten Sie beim RWE-Mitarbeiter um Entschuldigung bitten. Sie wissen anscheinend überhaupt nicht, dass die RWE Eigentümer dieser Anlagen ist.

Und wo ist jetzt das Problem?

Fordern Sie RWE auf bis spätestens am xx. xx.2013 Ihre Leitung und den Zähler zu Entfernen. Ab diesen Zeitpunkt sind Sie dann auch nicht mehr Kunde vom Netzbetreiber RWE. Und somit entfällt auch die Vertragliche Vereinbarung mit RWE, das Sie Ihren Mitarbeitern, zu den üblichen Tageszeiten, Zugang zu Hausanschluß, Zähler und allen hiermit verbundenen technischen Anlagenteilen, gewähren.

Anschließend lassen Sie sich von Ihrem neuen Anbieter, mit dem Sie ja anscheinend zu Frieden sind, eine neue Leitung legen und einen eigenen Zähler installieren.

Richtig gehandelt.
Wer sich als Fremder an meiner Haustür nicht ausweisen kann oder will, kommt nicht rein. So einfach ist das.

@Reclabochsler- 4711-WC

"Der BF hat KEINEN Zugang zu den Zähleinrichtungen, was in Wohnanlagen durchaus üblich ist, damit nicht jeder D U M M B E U T E L an den Zählern rummanipulieren kann. "

Ich würde eher sagen, wer nicht weiß wo die Zähler sind und keinen Zugang dazu hat, der ist ein D U M M B E U T E L.

Man sollte schon, um Überraschungen bei der Jahresrechnung vor zu beugen, mindestens einmal im Monat die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas kontrollieren. Nur so kann man frühzeitig einen unverhältnismäßig hohen Strom-, Wasser- oder Gasverbrauch durch defekte Geräte erkennen und vorbeugen.

Allein ein defekter Thermostat in einem Kühlgerät, kann pro Monat durch Dauerlauf, Zusatzkosten in Höhe von 25 Euro erzeugen. Im Jahr sind das dann mal eben schnell 300 Euro.

Ich glaube nicht, das Sie ohne Thermometer erkennen können ob das Stück Fleisch in der Tiefkühlung nun die normalen -18 Grad hat, oder ob es -27 Grad sind.

Und das mit dem Thermostat war nur ein Beispiel, es gibt bei Kühlgeräten noch andere Fehler die zum Dauerlauf führen. Und das ohne die Temperatur groß zu Beeinflussen.

Und es gibt ja noch viele andere Geräte, wie elektrischer Handtuchtrockner, der plötzlich die Badezimmerbeheizung übernimmt, Thermostat der Zentralheizung Regelt dann ja runter, Warmwassergeräte die statt auf 60 Grad auf 95 Grad heizen und erst die automatische Mischbatterie das wieder ausgleicht, die zu hohen Energie Nachzahlungen führen.

Es gibt da etliche Möglichkeiten. Eine ist zum Beispiel, wenn der Kompressorkreis an Leistung verliert. Um dies aus zu gleichen, läuft das Kühlgerät immer häufiger und länger. Im Extremfall geht das dann bis zum 24 Stundenbetrieb. Und bis dahin sorgt der Thermostat noch dafür, das es nicht zu kalt wird. Erst wenn es dann die Leistung weiter abnimmt, wird es im Kühlgerät wärmer.

Und wenn er nicht weiß wo die Zähler sind, dann hat er zumindest schon einmal bei Einzug, ohne Kontrolle, das Protokoll für die Wohnungsübernahme, mit den Zählerständen bei Einzug, unter schrieben.

Auch sollte man für den Notfall wissen, wo die Zähler mit den Vorsicherungen sind. Und wenn man keinen Zugang hat, wer den hat. Und hätte einfach an diese Person verweisen können.