Mein Vertrag habe ich abgeschlossen vom 01.02.2012 bis 31.01.2013 als Paket. Spätestens im Anfang November hätte eine Information kommen müssen, wie es in 2013 weiter geht. Es kam aber nichts. Am 04.01.2013 kam eine Mahnung. Die angegebene Rechnungsnummer wies einen Rechnungsbetrag aus, der um mind. 50% höher lag als im Vorjahr. Meine Kündigungsfrist war natürlich abgelaufen. Ich hatte auch nicht die Absicht zu kündigen. Bei einer derartigen Preiserhöhung bleibt mir aber keine ander Wahl, als zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Nach schriftlicher Aufforderung, mir eine Kopie der Rechnung mal zu senden (per E-Mail), kam natürlich auch nichts. Jetzt habe ich schriftlich per Post mit Einschreiben und Rückschein Einspruch gegen die Mahnung eingelegt und habe das Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Mal sehen was jetzt passiert. Den angemahnten Rechnungsbetrag werde ich nicht zahlen. Auch zwei Telefonate haben nichts gebracht. Notfalls muss ich mir einen Anwalt nehmen.
Im Grunde nach ist das alles wie auch bei der Sendung Stern TV beschieben.
Mal sehen, wie es jetzt weiter geht. Selbst wenn ich erst mal in die Grundversorgung zurück muss, ist das erstmal der bessere Weg. Danach suche ich mir einen neuen Anbieter. Nach meinen Informationen aus dem Internet, erging es offenbar auch vielen anderen Flexgaskunden so.
Bestell-/Kundennummer: 900001927813
Meine Forderung an FlexGas:
Keine
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Sehr geehrter Herr Tilo G.,
haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtig gelesen?
„Spätestens im Anfang November hätte eine Information kommen müssen, wie es in 2013 weiter geht. “
Das glaube ich kaum. Im Kleingedruckten steht bestimmt drin, dass sich der Vertrag stillschweigend verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Bevor Sie noch weitere Maßnahmen unternehmen, alle Vertragsunterlagen (auch und gerade das Kleingedruckte) raussuchen und durchlesen.
Trotzdem viel Erfolg in Ihrem Sinne
Mit freundlichen Grüßen
Unbekannter Weise
Vielen Dank für Ihren Beitrag von "Unbekannter Weise". Wie schon gesagt, ich hatte nicht die Absicht zu kündigen. Eine Information zur Preiserhöhung für die Vertragsverlängerung war aber zu erwarten. Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Preise gehalten werden. Aufgrund der fehlenden Rechnung für 2013 bzw. fehlenden Preisinfo für 2013 konnte ich nicht in der normalen Kündigungsfrist kündigen. Ansonsten muss man immer vorbeugend kündigen.
Tilo G.
Wie man feststellen kann, ist Flexstrom doch kein Auslaufmodell.
Es sieht ja so aus, als ob die mit Verträgen regelrecht zugeschüttet werden, täglich neue Kundschaft bei Reclabox.
Zwischenbericht von Tilo G.
Ich habe heute den 14.01.2013 per E-Mail eine Kopie der Rechnung, ausgestellt bereits am 16.11.2013, erhalten. Also dem Grunde nach, wurde mir eine Rechnung 2,5 Monate vor Beginn der Verlängerungszeit ausgestellt. Zahlungsziel war der 20.12.2012.In dem Begleitschreiben entschultigte man sich für die ausgestellte Mahnung und befand diese jetzt als gegenstandslos.
Jetzt soll ich statt 2064,78 für das erste Jahr gleich mal 3161,10€ mit Preisgarantie oder 2771,10€ ohne Preisgarantie zahlen. Der Bonus vom 1. Jahr in Höhe von 420,00€ wurde bereits abgezogen. Flexgas bezeichnet sich immer noch als günstiger Energieversorger (Arbeitspreis 0,07690€/KWh u. Grundgebühr 16,00€/Monat). Na das nenne ich doch mal einen Aktionspreis.
Mal sehen wie es jetzt weiter geht. Meine Kündigung (Sonderkündigungsrecht) zum 31.01.2013 bleibt bestehen.
Ich berichte später weiter.
Tilo G.
Danke für die ausführliche Darlegung der Schwierigkeiten mit FlexGas. Ich erlebe das gleiche: Keine Abrechnung des zurückliegenden Lieferzeitraumes, keine Ankündigung der Tariferhöhung - lediglich Zustellungen von Mahnungen zur Zahlung eines ca. 40% höheren Jahresabschlags für den Folgezeitraum. Emails werden nicht beantwortet. Ist eine Sonderkündigung angebracht?
Bei mir ist der Fall genauso wie oben unter Kundennummer: 900001927813
beschrieben und ich habe mit Einschreiben-Rückschein mein Sonderkündigungsrecht bei Flexgas ausgeübt.
Über die Online-Sendungsverfolgung bei der Deutschen Post habe ich gesehen, dass das Einschreiben noch nicht zugestellt wurde. Adress Reichpietschufer 86-90, kein Postfach?
Was ist da los? Ist Ihr Einschreiben-Rückschein (vom 13.01.2013) angekommen?
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
http://www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
http://www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
http://www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
http://www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
http://www.konsumer.info/?p=25911
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
http://www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html
2. Zwischenbericht
Ich freue mich und bedanke mich für das umfangreiche gezeigte Interesse und die bereits eingegangenen Kommentare. Ich sehe darin die Bestätigung, dass offensichtlich Fexgas/Flexstrom/Löwenzahn hier alle Tricks anwendet, um Kunden abzukassieren.
Das durch mich versendete Kündigungsschreiben per Einschreiben und Rückschein haben die Herren von Flaxgas nun am 15.01.2013 erhalten. Per Post habe ich den Rückschein am 18.01.2013. Nun muss ich mal abwarten, was weiter passiert. Eine Kopie der Rechnung für die Verlängerung habe ich per E-Mail bekommen, jedoch hat dieses Schreiben für mich nur einen gewissen Informationscharakter, da dieses Schreiben ohne Kopfbogen, ohne Absender, ohne Steuernummer, ohne HRB-Nummer vom Amtsgerich usw., nicht den gesetzlichen Ansprüchen einer Rechnung erfüllt. Ich habe also immer noch keine rechtsgültige Rechnung, aber bereits die 1. Mahnung und die 2. Mahnung, die jedoch wie bereits durch Flaxgas, wie bereits berichtet, als gegenstandslos erkärt wurde.
Weitere Berichte folgen.
Tilo G. (Beschwerdeverfasser)
Hallo Tilo G.,
ja, mein Einschreiben -Rückschein vom 15.01.2013 ist inzwischen angekommen und ich habe die Rückschein-Postkarte erhalten.
Allerdings wurde das Einschreiben weder von Flexgas GmbH noch von einem Bevollmächtigten angenommen, sondern lediglich von einem anderen EmpfangsBERECHTIGTEN: M. Frank?
Ich habe mir die Rechnung vom 16.11.2012, die ich erst im Januar 2013 per E-Mail erhalten habe (wobei ich vorher schon 2 Mahnungen erhalten hatte) noch einmal angeguckt.
Auch bei mir hatte die Rechnung keinen Kopfbogen, keinen Absender, keine Steuernummer, keine Angabe zur HRB-Nummer vom Amtsgerich usw.,
Grüße - charles
Hallo Thilo G.,
bitte melden Sie sich in jedem Fall, wenn Sie eine Reaktion von Flexgas auf Ihre Kündigung erhalten.
Habe im Internet auch den Fall nachlesen können, dass die Kündigung von Flexgas nicht anerkannt wird.
Grüße - charles
Hallo Herr U. Charles
offenbar geht es Ihnen genau so. Ich möchte nur damit sagen, dass wir uns da zurücklehnen können. Jeder Anwalt hätte es mit solchen Forderungen relativ leicht vor Gericht. Solange noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, befindet man sich auch nicht im Verzug. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine eindeutige Richtlinie über die Anforderungen an eine korrekte Ausstellung einer Rechnung herausgegeben. Diese " Rechnungskopie " von Flexgas würde kein Finanzamt anerkennen.
Juristisch gesehen wurde durch die Rücksendung des Rückscheines der Erhalt des Schreibens durch Flexgas bestätigt. Ob Herr M. Frank oder Herr Meier, Müller Schulze den Empfang bestätigt, hat für mich keine Nachteile. Das Schreiben wurde durch die Post zugestellt! Die Kündigungsfrist läuft.
Viele Grüße Tilo G.
Hallo Thilo G.,
mir ist eins unklar, wieso Sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2013 ausüben konnten: Sie haben doch erst im Januar von der Preiserhöhung per Nachfrage erfahren. und ich habe die Angelegenheit so verstanden, dass man ein Sonderkündigungsrecht am Ende des Monats, in dem man von der Preiserhöhung erfahren hat (= in diesem Fall Januar) zum Ende des darauf folgenden Monats ausüben kann?
Grüße - charles
Hallo Thilo G.,
haben Sie zum 01.02.2013 bereits einen anderen Gasanbieter gewählt?
Grüße - charles
Hallo Thilo G.,
vielen Dank für die Antwort.
Zum Thema Frist Sonderkündigungsrecht, s. bitte unter
http://www.gastip.de/rubrik2/20003/Gaspreiserhoehung-Sonderkuendigungsrecht-wahrnehmen.html
Haben Sie bereits zum 01.02.2013 einen neuen Gasanbieter?
Ggfs. ja, was passiert, wenn Flexgas Ihre Kündigung nicht akzeptiert. dass wäre doch bei den bisherigem Geschäftsgebahren kein Wunder. sind dann 2 Gasanbieter zu zahlen.
Bitte halten Sie mich über die Reaktion von flexgas auf Ihre Kündigung in jedem Fall auf dem Laufenden.
Grüße - Charles
Hallo U. Charles,
ich habe noch keinen neuen Gasanbieter. Ich nehme in Kauf, dass ich erst einmal vom Grundversorger automatisch übernommen werde. Dort kann ich dann mir in Ruhe einen preiswerteren Anbieter suchen. Die monatliche Kündigungsfrist von 4 Wochen ist kein Problem. Eine Doppelbelastung ist ausgeschlossen. Sicherlich kann ich nicht abschätzen, wie Flexgas reagiert. Aber Sie werden reagieren, da ich keine Geld mehr an diese Leute zahle. Ein direkter Anbieterwechesel ist nicht möglich, da ich selbst in dieser Situation gekündigt habe, nachdem mir die Mahnungen zugesendet worden und ich da erst erfahren durfte, dass Flxgas mehr als 40% Preisaufschlag für das Verlängerungsjahr möchte. Ich denke, dass ich bis zum Monatsende eine Benachichtigung von Flexgas erhalte.
Ich berichte sofort weiter, wenn etwas passiert.
Grüße Tilo G.
Neuer Zwischenbescheid an alle Interessierten
Heute am 24.01.2013 habe ich per E-Mail von Flexgas ein Schreiben erhalten, in dem meine Kündigung bedauert wurde und nach Rücksprache mit dem Grundversorger die Lieferung ca. ab 06.02.2013 eingestellt wird. Leider kann aufgrund meiner verspäteten Kündigung das Vetragsverhältnis nicht schon am 31.01.2013 beendet werden, schreibt das Flexgasteam. Da muss ich wohl nichts mehr hinzufügen. Ich lass das jetzt einfach mal so stehen. Mein Vetragsverhältnis besteht dann über ein Jahr. Mal sehen, was aus meinem Neukundenbonus in Höhe von 420,00€ wird. Flexgas erhält zum Vertragsende meinen Zählerstand. Dann sollte eine Endabrechnung in meinem Briefkasten liegen.
Sobald ich als Kunde wieder beim Grundversorger bin, werde ich mir wohl einen preisgünstigeren neuen Gasanbieter suchen. Ich bin jedenfalls jetzt auf so einige Probleme in Zukunft vorbereitet. Wenn man nicht ca. 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, z. B. bei einem Jahresvertrag mit 6 Wochen Kündigungsfrist bereits 8 Wochen vorher, ein Schreiben zur Vertragsverlängerung bzw. Preisinformation vom Anbieter bekommt, so sollte man fristgerecht kündigen. Danach kann es schwieriger werden. Ein Wechsel lohnt sich dennoch, ist aber nichts für nervenschwache Menschen.
Grüße Tilo G.
Hallo Thilo G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Seien Sie froh, dass es so geklappt hat.
Ich habe ja erst am 16.11.2013 zufällig, indem ich mich bei Flexgas über die Mahnungen beschwert habe, von der Preiserhöhung erfahren.
Folglich konnte ich mein Sonderkündigungsrecht nur zum 28.02.2013 ausüben. Richtig? Habe bis jetzt noch keine Reaktion auf die Kündigung erhalten. Den Mahnungen zufolge, bzw. der nachgelieferten "Rechnung", hat Flexgas bereits in 2012 die Preise erhöht.
Ich habe Flexgas mitgeteilt, dass ich sowohl bei der Endabrechnung für das 1. Vertragsjahr (01.02.2012 - 31.0102013) als auch für den Monat Februar 2013 nur den im Vertrag vereinbarten Preis ohne Preiserhöhung zahlen werde. Ist das so korrekt?
Grüße - charles
Hallo Thilo G.,
natürlich hane ich Ihre Kommentare aufmerksam gelesen.
Ich habe eben fristlose Kündigung und Sonderkündigungsrecht durcheinander geschmissen, s. oben genannte URL.
Ansonsten habe ich immer noch keine Kündigungsbestätigung erhalten, jedoch erneut eine 1. Mahnung obwohl ich vor 10 Tagen schon die
2. Mahnung erhalten habe.
So, ich habe jetzt gerade die fristlose Kündigung an Flexgas geschrieben und gebe sie gleich per Einschreiben-Rückschein auf.
Ich hoffe so bereits zum 01.02.2013 wieder bei meinem Grundversorger zu landen und somit sind sämtliche Mahnungen (für Vorauszahlungen für das 2. Vertragsjahr) allein schon deshalb hinfällig, weil es kein 2. Vertragsjahr gibt.
Vielen Dank, Thilo G.
Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen - Charles
Hallo an alle Mitleser,
nachdem ich die Kündigungsbestätigung von Flexgas erhalten habe, warte ich auf Informationen vom Grundversorger Mitgas. Weil ich mich nicht gerne von Flexgas an der Nase herum führen lasse, war es mir wichtig eine Bestätigung auch vom Grundversorger zu erhalten. In einem Telefonat heute am 29.01.2013 mit Mitgas, wurde mir dann die Einstellung der Lieferung durch Flexgas zum 06.02.2013 bestätigt. Sobald mir ein Shreiben über den Beginn der Versorgung durch Mitgas vorliegt, werde ich zu einem anderen preisgünstigeren Anbieter wechseln. Flexgas und Mitgas erhalten zum Stichtag den aktuellen Zählerstand. Bleibt es dann abzuwarten, was mit meinen Neukundenbonus in Höhe von 420,00€ passiert. Ich werde maximal eine Mahnung mit Einschreiben und Rückschein schreiben, dann beauftrage ich einen Anwalt, sollte sich nichts bewegen.
Weiterer Zwischenstand folgt.
Tilo G.
Hallo Thilo G.,
sei froh, dass sich bei Dir was passiert.
Ich habe immer noch keine Bestätigung meiner Kündigung vom 15.01.2013 erhalten. und natürlich ebenfalls nicht für meine fristlose Kündigung vom 28.01.2013.
Ich hatte am 28.01.2013 bei meinem Grundversorger angerufen: bei ihm war noch nicht bekannt, dass ich bei Flexgas gekündigt hatte und zurück zum Grundversorger wollte.
Ich werde morgen, am 31.01.2013 meinen Gaszählerstand ablesen und Flexgas mitteilen.
Grüße - Charles