Seit Monaten (!) erhalten wir auf unsere E-Mails, Briefe und Anrufe folgenden Kommentar:
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom XXX
Wie vereinbart, werden wir die Auszahlung Ihres Guthabens in den nächsten Wochen auf das uns bekannte Bankkonto ausführen.
Wir bitten Sie um etwas Geduld.
Der nächste Schritt wird der Anwalt sein, was ich sehr schade finde. Sehr schlechte Werbung, so verliert man Kunden für immer.
Bestell-/Kundennummer: FlexStrom-Vertrag 900001289976
Meine Forderung an FlexStrom:
Auszahlung des Guthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Die gesetzliche Zahlungsfrist ist schon lange verstrichen: "30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" (§ 286 BGB).
Viel Glück beim Eintreiben Ihrer Forderung!
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
http://www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
http://www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
http://www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
http://www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
http://www.konsumer.info/?p=25911
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
http://www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html
Ich hatte! Das gleiche Problem. Monate lang auf die Erstattung gewartet. Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid und siehe da mein Geld ist da. Fazit: Bei diesem Unternehmen NIE wieder. Also beeilen Sie sich, . Geschäftsgebahren?
1) § 286 Absatz 3 BGB, Zitat: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. .. "
2) Haben Sie schon einmal den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erwogen?
Http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Bis jetzt leider keine Reaktion, warte auf Post von der Schlichtungsstelle.
Vielen Dank für alle Tipps.
Ich kann es kaum glauben, aber unser Guthaben wurde überwiesen! "Wartezeit": seit Oktober 2012, nach vielen Anrufen, sehr vielen Emails, mehreren schriftlichen Beschwerden und letztlich Androhung von gerichtlichem Mahnbescheid per Einschreiben/Rückschein.
Ich kann es kaum glauben, aber unser Guthaben wurde überwiesen! "Wartezeit": seit Oktober 2012, nach vielen Anrufen, sehr vielen Emails, mehreren schriftlichen Beschwerden und letztlich Androhung von gerichtlichem Mahnbescheid per Einschreiben/Rückschein.