Talkline versucht immer noch den Kunden bei Vertragsende einen "SIM-Karten-Pfand" 9,97 EUR aufzudrücken, obwohl es ein rechtskräftiges Urteil OLG-SH 2U12/11 vom 11.07.2012 dagegen gibt.
Auch die AGB Punkt 7.1 von Talkline sind rechtswidrig: "Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. "
1. Instanz: 29.11.2011 Langgericht Kiel - AZ: 2 O 136/11
2. Instanz: 11.07.2012 Oberlandgericht Schleswig-Holstein (endgültig rechtskräftig) - AZ: 2 U 12/11
Talkline darf keinen Kunden mehr mit dem "SIM-Karten-Pfand" belasten.
Bestell-/Kundennummer: Rech.-Nr.: P13003138713
Meine Forderung an mobilcom-debitel:
Talkline darf keinen Kunden mehr mit dem "SIM-Karten-Pfand" belasten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Gerichtsurteile gelten in erster Regel nur für die daran Beteiligten, NICHT FÜR DIE ALLGEMEINHEIT. Das erklärt somit auch das Verhalten von Talkline.
Da der Betrag ja vermutlich per Einzugsermächtigung abgebucht wird, kann man diesen ja locker wieder zurück buchen und sich entspannt in den Sessel lehnen.
Vielleicht kommt noch ein böser Brief, na und?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst