37% Preiserhöhung u. Rheinpower besteht auf Kündigung in Textform

Duisburg

Leider müssen wir feststellen, dass Kundenfreundlichkeit nicht bei allen Unternehmen den gleich hohen Stellenwert hat. Bei Rheinpower scheint dies in negativer Form zuzutreffen.

Nachdem wir am 19.12.2012 von Rheinpower über eine Preiserhöhung in Höhe von 37% für unsere Stromversorgung informiert wurden, stand für uns fest, den Anbieter zu wechseln. Dieser potentielle Anbieter hatte dann auch die Kündigung übernommen, die am 4.1.2013 bei Rheinpower eingegangen ist. Die Kündigung wurde allerdings nicht akzeptiert, dies wurde durch ein Gespräch mit der Hotline von Rheinpower bestätigt. Als Begründung wurde die fehlende Textform, also die Kündigung durch uns direkt genannt. Die Frist innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, entsprechend den Sonderkündigungsrecht von Rheinpower, zu kündigen wurde eingehalten.

Leider wurden wir weder vom möglichen neuen Anbieter, noch von Rheinpower darüber informiert, so dass es keine Chance gab, diese geforderte Kündigung noch zu tätigen. Unser Vertrag wurde nun somit um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2014 verlängert, da kommt natürlich Freude auf. Für uns ist das Unternehmen Rheinpower ganz klar ein Reinfall gewesen und für die Zukunft bedeutet dies für uns Finger weg von Rheinpower.

Bestell-/Kundennummer: 8800575939

Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg:

Kündigung akzeptieren

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 138 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sonderkündigungsrecht kann nur der Kunde selbst ausüben und das in Schriftform. Kein Anbieter erkennt die Kündigung durch einen Versorger als sonderkündigung an. Also immer am besten selbst kündigen.

Tipp:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

@ reclaboxer 4711-WC

Genau so ist es. Sehr gut!

Hier kann man das auch noch einmal nachlesen:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/So-funktioniert-der-Wechsel

"Nach Prüfung der Unterlagen schicken Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Versorger zurück oder schließen Sie den Vertrag gleich per E-Mail oder im Internet ab. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. "

Ich denke einmal, dass das nicht nur in Sachsen so ist.

Die Beschwerde konnte noch nicht gelöst werden. Für die Zukunft haben wir etwas dazu gelernt. Was die Kundenfreundlichkeit von Rheínpower angeht sind wir schon sehr enttäuscht.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst