Ich bin seit vielen Jahren zufriedener Hermeskunde und hatte bisher keinen Schaden. Jetzt habe ich ein Set bestehend aus drei kleinen Steingutschälchen verschickt. Zwei Schälchen sind beim Transport zerbrochen. Ich habe die Teile mit großer Sorgfalt verpackt. Zuerst Einzeln in Luftpolsterfolie und dann in Papier. Die Teile habe ich gut mit Styroporflocken und Styroporstückchen gepolstert und auch die Lücken des Kartons mit Styropor gefüllt.
Hermes lehnt die Schadensregulierung mit der Begründung ab, ein Transportschaden sei aus ihrer Sicht ausgeschlossen, da der Außenkarton nicht kaputt gegangen sei. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass wenn die Sendung aus größerer Höhe auf harten Untergrund gefallen ist, dass dann durchaus der Karton heil geblieben, aber der Inhalt zerbrochen ist. Der Versand erfolgt in den wenigen Tagen mit viel Eis und Schnee - da könnte eventuell auch ein Bote mit der Sendung ausgerutscht sein.
Ich habe die Teile auf jeden Fall einwandfrei und den Hermes-Vorschriften entsprechend verpackt. Hermes hat von hat mir ein Foto der ganzen und der zerbrochenen Schälchen erhalten. Auch erfolgt die Reklamation sofort. Daher bestehe ich auf die Regulierung des Schadens in Höhe von 25,50 Euro.
Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer: 8593535
Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:
Regulierung des Schadens in Höhe von 25,50 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 06.02.2013
Hallo ReclaBoxler-7416262,
wir bedauern, dass Ihre Sendung beschädigt zugestellt wurde und bitten dafür in aller Form um Entschuldigung.
Ihre eingereichten Unterlagen werden wir uns noch einmal genau ansehen.
Sie erhalten nach erneuter Prüfung eine Rückmeldung per E-Mail.
Ihr Hermes Kundenservice
kommentare und trackbacks 4
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Man kann dem ganzen Ärger mit den Paketdiensten aus dem Weg gehen in dem man richtig packt, wenn man dann meint richtig gepackt zu haben und es ist trotzdem etwas schief gegangen kann man ganz beruhigt zum Anwalt gehen und verklagt den Paketdienst auf Schadenersatz.
Da sich hier die meisten BF gegenüber den Transportunternehmen in Bezug auf beschädigte Ware im Recht sehen weil sie Luftpolsterfolie, Papierschnitzel und „Nicht werfen", „Vorsicht Glas" Klebebänder verwendet haben und „IHR" Paket bzw, der Inhalt trotzdem beschädigt wurde. Wenn sich jetzt der Transporteur weigert für den Schaden aufzukommen bleibt doch nur der Klageweg, das man vor Gericht verlieren kann bzw. verlieren wird ist vollkommen klar, wenn dann beim Kläger noch ein Rest von Lernfähigkeit und Einsicht vorhanden ist kommt er schlauer aus dem Gericht als er reingegangen ist und weiß dann wie er Pakete zu packen hat, daß kann man dann auch als persönlichen Sieg sehen.
Warum sollen Sie klagen?
Und warum sich die Mühe machen, die Sachen richtig zu verpacken?
So wie ich es mitbekommen habe, reicht es doch aus, einfach bei ReclaBox eine Beschwerde mit Foto rein zu stellen. Und schon wird der Schaden bezahlt, wenn mal was schief geht.
Bequemer, kostengünstig und einfacher geht das doch nicht mehr.