Almado - Keine Erstattung des Guthabens trotz Mahnung

Köln

Nach meiner Kündigung des Vertrages mit diesem Unternehmen auf Grund des mir "eingeräumten" Sonderkündigungsrechtes nach Erhöhung des Strompreises schickte mir almado Mitte Januar 2013 eine Schlussrechnung mit Datum 11.01.2013 zu, aus der sich ein Guthaben von 18,09€ ergibt.

Am Ende dieses Schreibens heißt es: "Über den Guthabenbetrag von 18,09€ werden wir Ihnen mit gesonderter Post einen Verrechnungsscheck zusenden".

Dieser Scheck ist bis heute trotz dreier Mahnungen per Mail und Fax nicht bei mir eingegangen, und diese Firma hat in keiner Weise darauf reagiert. Im übrigen frage ich mich natürlich, warum mir das Guthaben per Scheck ausgezahlt werden soll. Meine Bankdaten sind almado bekannt, und meine Abschlagszahlungen wurden regelmäßig von meinem Konto eingezogen.

Bestell-/Kundennummer: 120502161 / 3903Z1235

Meine Forderung an almado:

Überweisung des Guthabens von 18,09€ auf mein Konto

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 133 Tagen und 6 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Habe diesem "Unternehmen" inzwischen eine letzte Frist bis zum 15.02.2013 gesetzt und meine Forderung um 15,-€ Mahngebühr erhöht. -
Wenn jetzt nichts kommt, werde ich ein Online - Mahnverfahren einleiten.
Dabei kommen dann allerddings weitere Kosten auf almado zu.

Wie eigentlich zu erwarten und ich es von almado auch nicht anders gewohnt bin: bislang keine Reaktion auf meine Beschwerde und meine letzte Fristsetzung per Fax. -
Am 16.02.2013 werde ich das Online - Mahnverfahren einleiten.

Mir ist es genauso ergangen. Guthaben von 103 Euro wurde nicht ausgezahlt. Habe dann aber noch in letzter Minute die monatlichen Lastschriften vom Dezember und Januar 2013 als WIDERSPRUCH bei der Bank zurückgegeben und den Rechnungsbetrag von 55 Euro bezahlt.
Also wenn noch möglich, einfach Lastschriften zurückgeben.

Nach wie vor keine Reaktion von almado, keine Auszahlung meines Guthabens.
Ich habe inzwischen einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht, die Bundesnetzagentur auf die Machenschaften dieser Firma hingewiesen und (gem. §5 EnWG) um Einschreiten gebeten.
Es wäre gut, wenn das auch andere Geprellte täten.

Mir geht es ebenso, bin inzwischen auch beim Mahnbescheid angekommen. Kleiner Tipp von meiner Seite:
Kontaktieren Sie ALMADO AG über die Telefonnummer 0221-67111330
Dort wird Ihnen Frau Mehrsbach erklären, dass Sie niemanden in den Kundenservice durchstellen kann. Bitte Sie die nette Dame ebenso nett und höflich um Verbindung zur Geschäftsführung, da weder auf Ihre Mails reagiert noch eine Verbindung über die 0180 Nummer zustande kommt.
Das wird Sie ablehnen, mit dem Hinweis, dass die Geschäftsführung ausser Haus ist. Bitten Sie die Dame um Verbindung mit dem nächst möglichen Entscheidungsbefugten unterhalb der Geschäftsleitung. Dann werden Sie aufgrund einer Besprechung im Hause wieder vertröstet werden.
Fragen Sie -immer noch nett und höflich- wann die Besprechung beendet sein wird und wie die Durchwahl lautet. Das machen Sie dreimal täglich und posten dieses Vorgehen im Netz.
Wird Ihnen nicht wirklich helfen, aber den Druck über die Mitarbeiter auf ALMADO erhöhen.
Wenn dann die Telefonnummer 0221-67111330 abgeschaltet wird, rufen Sie auf der 0221-67111331 (usw.) an. Und vergessen Sie das posten auf den Plattformen im Internet nicht.
Nur durch viele Anrufe in der Zentrale wird ein entsprechender Druck aufgebaut, der am Ende nicht nur entnervte Kunden zurück läßt.

Danke für die Rückmeldung!
Was die genannten Rufnummern angeht, so gehen sie leider jetzt bereits ins Leere, zeigen aber immerhin - sofern man 02216711130 wählt -, daß almado noch existiert: es meldet sich ein Automat. Drückt man dann die 1, erhält man den Hinweis auf die teure 01805. - Nummer, beim Drücken der 2 wird einem auf Englisch gratuliert: "Congratulations! You have successfully installed an executable after risk open source bbx. ", was auch immer das heißt!
Man hat bei almado also sehr rasch reagiert, schneller jedenfalls als auf Mahnungen, Mails und Beschwerden!

Habe auch solch eine Situation. Habe auch gerade mit dieser Frau M.gesprochen. Sie meinte sie würde sich darum kümmern und sich wieder melden. Wenn dies nicht geschieht, was ich denke, werde ich auch zu Mahnungen übergehen. es sind immerhin ca 80 Euro die ich noch bekommen sollte.
Solch eine schlechte Kundenbetreuung habe ich noch nirgends erlebt. Noch nicht mal bei der Deutschen Bahn oder der Telekom.

Wir sind bis Dezember von Almado versorgt worden, haben Ende Januar die Abschlussrechnung mit einem Guthaben von € 190,00 erhalten. Hinweis von Almado: Der Verrechnungsscheck wird Ihnen mit separater Post geschickt". So, wie es im Internet oftmals schon geschrieben wurde, wird weder ein Scheck verschickt, noch auf unsere bei Almado bekannte Kontoverbindung gebucht.

Wir haben gestern beim Amtsgericht Berlin-Wedding das gerichtliche Mahnverfahren gegen Almado in Bewegung gesetzt. Selbstverständlich haben wir Almado per Fax zuvor informiert und eine letzte Frist gesetzt, vergebens. Die dachten wahrscheinlich, dass wir nicht ernsthaft zu solchen Mitteln greifen.

Inzwischen beträgt unsere Forderung:

€ 190,00 Guthaben, € 10,00 Schreibgebühren, € 3,05 Portoauslagen, € 23,00 Gerichtskosten, also insgesamt € 226,05 zuzüglich 5% Zinsen über den Basiszinssatz = 4,87 % ab Zustellung.

Sollte nur die Hauptforderung überwiesen werden, kommt der nächste Mahnbescheid über die Nebenkosten. Bei Widerspruch durch Almado winkt das gerichtliche Verfahren.

Wir können nur Jedem raten, so und nicht anders zu verfahren. Alles andere, Almado mehrmals anschreiben etc. ist blödsinn und bring keinen Erfolg.

Gruß Frank

Mein Rechtsanwalt hatte für gestern 25. die Frist zur Begleichung des Restguthabens gestellt, welches selbstverständlich noch nicht überwiesen wurde. Um zu entscheiden, ob jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gleich die Klage vor dem Gericht der schnellste Weg ist, um das Geld zu erhalten, bitte ich um Erfahrungsberichte, wie in anderen Fällen die REaktion auf den gerichtlichen Mahnbescheid war. Viele Grüße Thomas

Mein Mahnbescheid ist - denke ich - unterwegs. Gehört habe ich leider immer noch nichts, und almado hat bislang in keiner Weise reagiert.

Soeben erhalte ich eine Mail von almado, in der zu lesen steht:

"Da Ihr Verrechnungsscheck noch nicht eingelöst wurde, haben wir aus Sicherheitsgründen dessen Sperrung veranlasst. Sollten Sie den Scheck erhalten, vernichten Sie diesen bitte.
Damit Sie Ihr Guthaben schnellst möglichst erhalten, werden wir dieses nun auf Ihr bei uns hinterlegtes Bankkonto überweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang, auch unter Berücksichtigung der banküblichen Laufzeiten, bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann. "

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und ein merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang mit dem von mir ins Rollen gebrachten Mahnverfahren.
Seltsam: nun kann man dort überweisen, seltsam die Dauer dieser Überweisung.

ICH STELLE AUCH AN DIESER STELLE FEST: EINEN VERRECHNUNGSSCHECK HABE ICH (WIE ANDERE WOHL AUCH) VON ALMADO N I E ERHALTEN!

Diese "Firma" ist auch über die reclabox 2x um eine Erledigung meiner Beschwerde gebeten worden und hat es nicht für nötig befunden zu reagieren. Nun scheint man sich auf diese Weise vor den Kosten des Mahnverfahrens drücken zu wollen.

Unser Mahnbescheid wurde vom Amtsgericht Berlin Wedding am 26.02.2013 erstellt. Am 1.03.2013 erhielten wir die gleiche E-Mail von Almado, wir hätten also den an uns geschickten Verrechnungsscheck noch nicht eingelöst. Almad versucht also nicht nur seine Kunden zu betrügen, nun werden sie auch noch verschaukelt. Wenn Almado nun glaubt, die entstandenen Nebenkosten aus dem Mahnbescheid nicht zahlen zu müssen, weil sie ja angeblich einen Verrechnungsscheck fristgerecht versandt haben wollen, dann freuen wir uns jetzt schon auf das gerichtliche Verfahren.

Bis zum letzten Cent inkl. der Zinsen wird dieses Pack zahlen. Bei einem Widerspruch durch Almado übergeben wir dieses Vorgang an unsere Anwälte. Sicherlich könnten wir auch selbst eine Feststellungsklage entwerfen und dem zuständigen Amtsgericht in Köln vorlegen, aber wozu? Die Kosten trägt ohnehin Almado und wir haben durchaus das Recht, uns kompetent vertreten zu lassen.

Leute, lasst Euch nicht veräppeln, leitet das Mahnvervahren gegen Almado ein, wenn Euer Guthaben nicht ausgezahlt wird. Deren Inkassoanwälte sollten doch ausreichend und sinnvoll beschäftigt werden.

Wir haben ebenfalls veranlasst, dass ein gerichtliches Mahnverfahren am 26.02.2013 gegen Almado durch das Amtsgericht erstellt wurde. Daraufhin kam die wortwörtliche Standardmail am 01.03.2013, Scheck wäre gesperrt, weil wir ihn angeblich nicht eingelöst hätten etc.

Offensichtlich will sich Almado die Nebenkosten des Mahnverfahrens ersparen und versucht es mit solch dreißten Lügen.

Uns ist das egal, was Almado zum Besten gibt, antworten werden wir auf solche Mails mit Sicherheit nicht, denn ein Scheck wurde niemals verschickt. Stattdessen sitzen wir das Mahn- und ggf. Vollstreckungsverfahren aus und das solange, bis auch alle Nebenkosten beglichen sind.

Bei Widerspruch durch Almado geben wir die Angelegenheit unseren Anwälten, von denen wir uns im Feststellungsverfahren auf Kosten von Almado vertreten lassen.Es sollten viel mehr zu solchen Maßnahmen übergehen, da eine normale Kommunikation mit diesem Energieanbieter recht Einseitig verläuft.

Sehr eigenartig ist doch der Sachverhalt, dass trotz bekannter Kontoverbindung auf Verrechnungsschecks ausgewichen wird und im Nachhinein plötzlich eine Überweisung auf das Girokonto möglich wird. Eine Zeitverzögerung die offenbar geplant ist und es Almado ermöglicht, mit den Kundengeldern noch lange zu arbeiten.

Hallo, Herr Oppelt!
Ich habe inzwischen Nachricht vom AG Hagen, daß von den SMB-Rechtsanwälten (Aachener Str. 1253 in Köln!) Widerspruch gegen den gesamten Anspruch ohne Begründung eingelegt worden ist, und das am gleichen Tag, an dem die von mir zitierte Mail über die Sperrung des Verrechnungsschecks herausgegangen ist. Das dürfte bei Ihnen wohl genauso der Fall sein und hat offenbar Methode! -
Im übrigen hatte ich almado nicht nur e i n e Nachricht zukommen lassen, sondern drei Mails und zwei Faxe mit Mahnungen und Fristsetzungen, auf die in keiner Weise reagiert wurde.
Ich warte nun mal noch ein paar Tage, ob das versprochene Restguthaben auf meinem Konto verbucht wird. Es werden noch Wetten angenommen.

Hallochen,

nun ja, was ist passiert? Genau das, was man erwarten konnte. Almado hat dem Mahnverfahren grundlos widersprochen, um die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheides zu umgehen. Mit diesem hätte man nämlich z. B. deren Geschäftskonto pfänden können. Ein unbegründetet Widerspruch lässt genau darauf schließen.

Almado hätte den Widerspruch auch formal begründen können, z. B. eine Zahlung wurde bereits geleistet oder die geforderte Summe hängt von einer Gegenleistung ab, die nicht erbracht wurde oder der geforderte Betrag ist nicht gerechtfertigt oder oder oder. Wurde aber nicht angekreuzt, wozu auch? Bei einer Feststellungsklage hätten sie in allen Punkten unterlegen. Hier ging es nur darum, das Mahnverfahren aufzuhalten und darauf zu hoffen, dass den Kunden die Luft ausgeht.

Almado zuvor zig mal anzumahnen ist nicht notwendig, da die Zahlung von Rechnungsguthaben bereits durch das rechtskräftige Urteil = AZ: 12 O 519/12 geregelt wird. Insofern war Almado bereits, kulant gesehen, 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.

Wenn Almado einem begründeten Mahnbescheid widerspricht, sollten zumindest Diejenigen, die eine Rechtschutzversicherung (Vertragsrecht) abgeschlossen haben, unverzüglich zum Feststellungsverfahren übergehen. Auch in allen anderen Fällen sollte eine Klage angeregt werden, die Kosten sind überschaubar (ggf. Prozesskostenhilfe, bzw. vorerst einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht für eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt beantragen = Eigenkosten = € 10,00. Auch Menschen, die es sich nicht leisten können, brauchen sich diese Vorgehensweise von Almado nicht bieten lassen.

Wir haben im Mahnbescheid angekreuzt, dass bei einem Widerspruch das gerichtliche Verfahren (Feststellungsklage) in Gang gesetzt wird. Hierbei ist es für mich unerheblich, ob die Hauptforderung- bei uns € 190,00 - zwischenzeitlich beglichen wird. In diesem Fall läuft die Klage eben auf die Nebenforderung. Hierzu leiten wir unsere Unterlagen auf Kosten von Almado zu unseren Rechtsanwälten weiter, die ihre anfallenen Gebühren dann ebenfalls Almado in Rechnung stellen werden.

Almado hofft vermutlich darauf, dass die meißten Kunden bei einem bereits eingeleiteten Mahnverfahren auf ihre Nebenkosten verzichten, weil sie den Klageweg nicht bestreiten wollen.

Mal ehrlich, soetwas kann man doch nicht wirklich durchgehen lassen, oder? Es gibt Forderungen von anderen Kunden, bei denen ist die Hauptforderung geringer als die entstandenen Nebenkosten - siehe TE.

Wenn nun alle Kunden, die ein Mahnverfahren auf den Weg brachten, auf ein Feststellungsverfahren verzichten, um letztendlich die entstandenen Nebenkosten z. B. (Gerichtsgebühr = € 23,00; Schreibpauschale € 10,00; Portokosten € 3,08 und Zinsen - 4,83 % nicht einzuklagen, hätte Almado einen richtig guten Deal gemacht. Sie wären nämlich in Ihrer Geschäftspolitik bestätigt, mit den Kundengeldern monatelang arbeiten zu dürfen, ohne dass es nur einen Cent gekostet hätte.

Dass definitiv kein Scheck an die Kundschaft verschickt wurde, ist wohl mehr als nur offensichtlich. Bereits in diesem Forum könnte man sich gegenseitig als Zeuge dieser unglaublichen Geschichte zur Seite stehen. Almado müsste beweisen, dass die Schecks tatsächlich auf den Weg gebracht wurden und vielleicht erläutern, warum man nicht von vornherein suf die vorhandenen Kontoverbindung zugegriffen hat.

Wir können nur Jedem raten, die Gesamtkosten ggf. vor Gericht einzuklagen und an dieser Stelle nicht einzuknicken, also sich den Spielregeln von Almado zu unterwerfen!

Heute haben wir Antwort vom Amtsgericht Berlin-Wedding erhalten. Almado hat erwartungsgemäß vollumfänglich, jedoch ebenfalls ohne Begründung, widersprochen.

Wir haben soeben problemlos ein Anwaltsbüro in Köln beauftragt, für uns den Prozess zu führen.

Eine kleine Anmerkung: Wir sind Rechtsschutzversichert. Trotz allem zahlt keine Rechtsschutzversicherung die Anfahrtskosten eines Rechtsanwalts und auch keine Aufwandsentschädigung für eine Fahrt zum Gerichtsstand (Köln). Es ist daher anzuraten, sich über die Anwaltssuche einen Rechtsanwalt vor Ort, in Köln, zu suchen. Somit ist sicher gestellt, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen, die der Kläger übernehmen müßte.

Im Übrigen, bisher ist auch die Hauptforderung nicht auf unserem Konto verbucht.

Ich wünsch Ihnen viel Glück bei diesem Prozeß! Wäre ich doch rechtsschutzversichert, ich würde keinen Moment zögern, denselben Weg zu gehen. Danke auch für die Tipps bzgl. der Fahrkosten.
Ob sie mir wohl die Adresse Ihres Anwalts in Köln mitteilen könnten? -
Bei mir nutzt almado die selbstgesetzte Frist von 10 Tagen für den Eingang der Überweisung des Restguthabens offenbar voll aus. Auch am Tage sieben nach dem Versprechen, mir dieses „schnellst möglich“ zu überweisen, ist kein Eingang zu verzeichnen. -
Die Bundesnetzagentur, die ich am 16.02. von meinem Fall in Kenntnis gesetzt und unter Hinweis auf §5 EnWG um Einschreiten gebeten habe, hat offenbar so viel mit dieser Firma zu tun, daß man mir bislang noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung hat zukommen lassen….

Die Erstattung meiner Hauptforderung durch almado ist heute eingegangen, und die Rechnung dieser "Firma" in Bezug auf mich geht nun auf. Das Leben ist zu kurz und der noch ausstehende Nebenforderungsbetrag zu klein, um sich weiteren Ärger an den Hals zu holen.
Bei einer Gebühr für den widersprochenen Mahnbescheid von 23,-€ und einem bislang von almado nicht erstatteten Restguthaben von 18,09€ mache ich auch so noch ein Minus von knapp 5,-€.

Wir haben heute vormittag die € 52,00 Gerichtsgebühr überwiesen und die streitige Verhandlung somit eingeleitet. Nun warten wir auf den gelben Brief zwecks Stellungnahme, die wir dann von unserer Köllner Anwältin bearbeiten lassen.

Heute nachmittag traf dann die Hauptforderung ein (€ 190,00), somit fehlen also die kompletten Nebenkosten. Zu denen kommen nun die € 52,00 und die vom Anwalt in Rechnung gestellten Gebühren.

Unsere Rechtsschutzversicherung hat bereits grünes Licht gegeben, nur haben wir in Abstimmung mit denen die € 52,00 vorausgelegt, um das Verfahren zu beschleunigen. Diese Gebühr übernimmt in jedem Fall die Versicherung und alle weiteren Kosten natürlich auch. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir den Prozess nicht verlieren können, da von unserer Seite alles fristgerecht verlief.

Wenn es trotz bereits ausgezahltem Guthaben Jemanden interessiert, wie sich unsere Sache entwickelt, berichten wir natürlich hier weiter.

Ich finde es toll, wie Sie uns auf dem Laufenden halten und bin ebenso brennend am Ausgang des Verfahrens interessiert wie die anderen - inzwischen über 700 Klicker wahrscheinlich ebenfalls, die nicht hierher finden, um den Wetterbericht für 'morgen' abzurufen, sondern wahrscheinlich selbst die hier geschilderten Probleme haben.
Danke im voraus, alles Gute für den Prozeß, und hoffentlich mmachen andere es genau so wie Sie!