Wenn man die Beschwerden bei ReclaBox liest und mit der eigenen Korrespondenz vergleicht, faellt einem auf, dass der Text der Beantwortung auf Kundenbeschwerden mit Textbausteinen erstellt wird. So wurde bei mir der Schaden aus demselben Grund mit denselben Worten abgelehnt, wie Recla Box ID 32262. Dagegen spricht zunaechst nichts, aber dann muessen die Dinge auch gleich gelagert sein. Das sind sie aber nicht.
Im Einzelnen: Wir hatten einen Fall, in dem keine Beschaedigung der Aussenverpackung eingetreten ist. Weil aber dennoch ein Schaden eingetreten ist, wird einfach behauptet, er beruhe auf einer unzureichenden Innenverpackung. In unserem Fall hatten wir die Situation, dass die Verpackung eines Flachbildfernsehers durch ein professionelles Umzugsunternehmen speziell fuer die Versendung mit Hermes vorgenommen wurde, weil die Verpackung im Rahmen eines Umzugs von Deutschland nach Hong Kong erfolgt ist, bei dem die Gegenstaende, die nicht mitgenommen wurden, von uns verkauft und dann versandt wurden. Zudem wurde der Abholder fuer Hermes befragt, ob die Verpackung ausreichend sei, was bejaht wurde.
Hermes legt fuer sich die Versicherungsbedingungen so aus, dass die Versicherung nie greift, wenn der Schaden nicht aeusserlich sichtbar ist und sofort geltend gemacht werden kann. Das ergibt sich aber nicht aus den Bedingungen. Ich kann mich nur den vorherigen Beschwerdefuehrern anschliessen: Der Versicherungsschutz ist nichts wert. Wenn dem so sein sollte, waere ein Hinweis bei Hermes viel sinnvoller, sich bei einer ordentlichen Transportversicherung einzudecken, als sich auf einen derart loechrigen Versicherungsschutz einzulassen.
Bestell-/Kundennummer: 01009131847897
Meine Forderung an Hermes Logistik-Gruppe Deutschland:
Vertraulich
Antwort auf die Beschwerde vom 15.04.2013
Sehr geehrter Herr Eckhard,
Wir bieten eine Transporthaftung, die greift, wenn die Ware auf dem Transport durch uns schuldhaft beschädigt worden ist. Ist dies der Fall haften wir nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, verzichten jedoch auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 EUR pro Stück liegt.
Wir werden diesen Vorgang nochmals prüfen und uns in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.
Beste Grüsse
Ihr Hermes Kundenservice
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