Die gute Beurteilung des Onlineauftritts der Postbank ist mir rätselhaft. Die Pannen und Unzulänglichkeiten häufen sich. Alle paar Tage ist der Zugang zum Konto "aus technischen Gründen" oder "wegen Überlastung" gesperrt, oft mehrere Stunden, ja halbe Tage lang, so dass man termingebundene Überweisungen nicht vornehmen kann.
Die regelmäßigen Senkungen der Zinsen für die SparCard werden wie ein Staatsgeheimnis behandelt, das Gebührenverzeichnis lässt sich nur mit detektivischer Arbeit auffinden. Auf Beschwerden wird erst nach Wochen geantwortet. Bis dahin muss man sich mit einer Automatenantwort zufrieden geben. Jetzt habe ich einen größeren Betrag auf mein Girokonto bei der Postbank überwiesen.
Die Wertstellung erfolgte zwar, wie es die europäische Verordnung verlangt, am Folgetag, die Buchung aber - und damit die Angabe in der Kontenübersicht - erst einen Tag später, weshalb ich auch erst einen Tag später über den Betrag verfügen konnte. Da das Geld auf dem Girokonto nicht verzinst wird, entgingen mir dadurch Zinsen. Die Postbank aber verdient durch solche illegale Verzögerungen Millionen. Die Masse macht's.
Meine Forderung an Deutsche Postbank:
Ersatz für entgangene Zinsen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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8 Tage nach Beschwerde wegen der verspäteten Buchung kam von der Postbank folgende automatisierte Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund eines erhöhten E-Mail-Aufkommens konnten wir Ihre Anfrage nicht so schnell beantworten, wie Sie es gewohnt sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Sie erwarten eine Gutschrift.
Alle Banken müssen ihren Kunden Gutschriften an dem Tag buchen, an dem die Aufträge bei ihnen eingehen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06. Mai 1997 festgelegt.
Die Postbank arbeitet bereits seit dem 01.04.1994 nach dieser Vorgehensweise.
Haben Sie weitere Fragen? Ich bin gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist zwar keine Antwort auf meine Anfrage, aber immerhin ein Eingeständnis, dass von der Postbank gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs verstoßen wird. Der auf mein Konto überwiesene Betrag wurde ja gerade nicht am Tag des Eingangs gebucht. Von einer Erstattung entgangener Zinsen ist keine Rede.
Die Postbank verschickt automatisierte Antworten, die mit der Anfrage nichts zu tun haben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Nach 4 Wochen erhielt ich einen Brief, wonach die Postbank verpflichtet sei, sich "die Ordnungsmäßigkeit der Zahlung durch die Auftraggeberbank bestätigen zu lassen", wenn es um die Gutschrift "von höherwertigen Überweisungen" gehe. Das beanspruche in der Regel einen Arbeitstag. Mit anderen Worten: die Bank erhält (zahlt nicht etwa) einen höheren Betrag und behält die Zinsen ein. Für "einen möglichen Schaden" haftet sie nicht. Somit ist die Beschwerde in dem Sinne gelöst, dass die Postbank Zinsen, die mir zustünden, auf legalem Weg einbehält. Sie überprüft nicht etwa ausgehende Überweisungen in ungewöhnlicher Höhe, sondern Eingänge - weil es ja üblich ist, dass einem hohe Beträge überwiesen werden, die einem nicht zustehen, die aber die Postbank für sich "arbeiten" lassen darf.